Modernisierung und Mieterhöhung in Deutschland

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Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 555b–555f (Modernisierung), §§ 558–558e (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Mieterhöhungen sind in Deutschland kein Selbstbedienungsladen für Vermieter. Sie unterliegen klaren Grenzen — und gerade nach einer Modernisierung versuchen viele Vermieter, mehr durchzudrücken, als die Rechtslage hergibt.

  • Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete: Der Vermieter kann die Miete mit Verweis auf den Mietspiegel bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben (§ 558 BGB). Aber: Maximal 20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze), in angespannten Märkten — also fast allen Großstädten — nur 15 %. Wer schon auf Vergleichsmietenniveau liegt, kann nicht weiter erhöht werden.
  • Modernisierungsumlage: Nach einer echten Modernisierung darf der Vermieter 8 % der Modernisierungskosten jährlich dauerhaft auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Damit nicht jede energetische Sanierung zur Verdrängungsmaßnahme wird, gilt eine Obergrenze: maximal 3 €/m² in 6 Jahren (bei Mieten unter 7 €/m² nur 2 €/m²).
  • Duldungspflicht: Modernisierungen müssen Sie grundsätzlich dulden (§ 555d BGB) — Sie können sich nicht einfach weigern. Ausnahme: wenn die Maßnahmen für Sie eine unzumutbare Härte bedeuten würden, etwa wegen Krankheit oder Behinderung.
  • Ankündigungspflicht: Modernisierungen müssen mindestens 3 Monate vorher schriftlich angekündigt werden, mit detaillierter Beschreibung der Arbeiten und der voraussichtlichen Mieterhöhung. Wer das versäumt, hat ein juristisches Problem.
  • Instandhaltungsanteil: Der wichtigste Schutz vor falschen Modernisierungen — reine Instandhaltung oder Instandsetzung (etwa Reparatur einer alten Heizung) ist nicht umlegbar. Umlegbar ist nur echte Modernisierung im Sinne einer Wohnwertverbesserung oder Energieeinsparung. Der Instandhaltungsanteil muss in der Mieterhöhungserklärung herausgerechnet sein — was viele Vermieter unterlassen.

Wann gilt es?

  • Ihr Vermieter verlangt eine Mieterhöhung unter Verweis auf den Mietspiegel oder nach Modernisierung.
  • Modernisierungsmaßnahmen werden an Ihrer Wohnung angekündigt oder durchgeführt.
  • Sie wollen wissen, ob die Kappungsgrenze eingehalten wird.

Was tun, wenn Ihr Vermieter nach einer Modernisierung die Miete erhöht?

  • Prüfen Sie den Mietspiegel Ihrer Gemeinde — liegt Ihre aktuelle Miete bereits auf Niveau der Vergleichsmiete, ist eine Erhöhung nicht möglich.
  • Bei einer Modernisierungsumlage: Verlangen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung und prüfen Sie, ob Instandhaltungskosten abgezogen wurden.
  • Stimmen Sie einer Mieterhöhung nicht sofort zu — Sie haben eine Überlegungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats (§ 558b BGB).
  • Wenden Sie sich an den Mieterverein zur Prüfung der Erhöhung.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Zahlen Sie eine erhöhte Miete nicht vorschnell — eine fehlerhafte Mieterhöhung ist unwirksam.
  • Unterschreiben Sie keine Zustimmungserklärung unter Druck — Sie haben eine gesetzliche Überlegungsfrist.
  • Verwechseln Sie Modernisierung nicht mit Instandhaltung — die Reparatur einer defekten Heizung ist Instandhaltung und darf nicht umgelegt werden.
Landesrecht

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4 Bundesländer verfügbar

Häufige Fragen

Wann gilt es — modernisierung und mieterhöhung?

Ihr Vermieter verlangt eine Mieterhöhung unter Verweis auf den Mietspiegel oder nach Modernisierung.Modernisierungsmaßnahmen werden an Ihrer Wohnung angekündigt oder durchgeführt.Sie wollen wissen, ob die Kappungsgrenze eingehalten wird.

Was soll ich tun, wenn mein Vermieter die Miete erhöht und sich auf Modernisierungsmaßnahmen beruft?

Prüfen Sie den Mietspiegel Ihrer Gemeinde — liegt Ihre aktuelle Miete bereits auf Niveau der Vergleichsmiete, ist eine Erhöhung nicht möglich.Bei einer Modernisierungsumlage: Verlangen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung und prüfen Sie, ob Instandhaltungskosten abgezogen wurden.Stimmen Sie einer Mieterhöhung nicht sofort zu — Sie haben eine Überlegungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats (§ 558b BGB).Wenden Sie sich an den Mieterverein zur Prüfung der Erhöhung.

Was sollten Sie NICHT tun — modernisierung und mieterhöhung?

Zahlen Sie eine erhöhte Miete nicht vorschnell — eine fehlerhafte Mieterhöhung ist unwirksam.Unterschreiben Sie keine Zustimmungserklärung unter Druck — Sie haben eine gesetzliche Überlegungsfrist.Verwechseln Sie Modernisierung nicht mit Instandhaltung — die Reparatur einer defekten Heizung ist Instandhaltung und darf nicht umgelegt werden.

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