Modernisierung und Mieterhöhung

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 555b–555f (Modernisierung), §§ 558–558e (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Mieterhöhungen sind in Deutschland nur in gesetzlich definierten Grenzen möglich:

  • Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete: Der Vermieter kann die Miete mit Verweis auf den Mietspiegel bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben (§ 558 BGB). Maximal 20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze), in angespannten Märkten nur 15 %.
  • Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung darf der Vermieter 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Maximale Erhöhung: 3 €/m² in 6 Jahren (bei Mieten unter 7 €/m²: 2 €/m²).
  • Duldungspflicht: Der Mieter muss Modernisierungen grundsätzlich dulden (§ 555d BGB), sofern sie keine unzumutbare Härte darstellen.
  • Ankündigungspflicht: Modernisierungsmaßnahmen müssen 3 Monate vorher schriftlich angekündigt werden, mit Angabe der voraussichtlichen Mieterhöhung.
  • Instandhaltungsanteil: Reine Instandhaltung oder Instandsetzung ist nicht auf den Mieter umlegbar — nur echte Modernisierung (Wohnwertverbesserung, Energieeinsparung).

Wann gilt es?

  • Ihr Vermieter verlangt eine Mieterhöhung unter Verweis auf den Mietspiegel oder nach Modernisierung.
  • Modernisierungsmaßnahmen werden an Ihrer Wohnung angekündigt oder durchgeführt.
  • Sie wollen wissen, ob die Kappungsgrenze eingehalten wird.

Was sollten Sie tun?

  • Prüfen Sie den Mietspiegel Ihrer Gemeinde — liegt Ihre aktuelle Miete bereits auf Niveau der Vergleichsmiete, ist eine Erhöhung nicht möglich.
  • Bei einer Modernisierungsumlage: Verlangen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung und prüfen Sie, ob Instandhaltungskosten abgezogen wurden.
  • Stimmen Sie einer Mieterhöhung nicht sofort zu — Sie haben eine Überlegungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats (§ 558b BGB).
  • Wenden Sie sich an den Mieterverein zur Prüfung der Erhöhung.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Zahlen Sie eine erhöhte Miete nicht vorschnell — eine fehlerhafte Mieterhöhung ist unwirksam.
  • Unterschreiben Sie keine Zustimmungserklärung unter Druck — Sie haben eine gesetzliche Überlegungsfrist.
  • Verwechseln Sie Modernisierung nicht mit Instandhaltung — die Reparatur einer defekten Heizung ist Instandhaltung und darf nicht umgelegt werden.

You came here to know your rights — help someone else know theirs.

Support This Mission