Betriebskosten und Nebenkostenabrechnung

Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 556–556a; Betriebskostenverordnung (BetrKV) vom 25. November 2003

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Betriebskosten dürfen nur umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist:

  • Umlagefähige Kosten: Die Betriebskostenverordnung listet 17 Kostenarten abschließend auf — u. a. Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Aufzug, Versicherungen.
  • Abrechnungsfrist: Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen.
  • Einsichtsrecht: Sie haben das Recht, die Originalbelege einzusehen (§ 259 BGB).
  • Einwendungsfrist: Einwendungen gegen die Abrechnung müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).
  • Verteilerschlüssel: Kosten werden nach Wohnfläche, Verbrauch oder Personenzahl umgelegt — der Vermieter muss den Schlüssel offenlegen.

Wann gilt es?

  • Sie erhalten eine Betriebskostenabrechnung mit einer Nachzahlung oder einem Guthaben.
  • Sie vermuten, dass nicht umlagefähige Kosten (z. B. Verwaltungskosten, Instandhaltung) enthalten sind.
  • Die Abrechnung erscheint Ihnen zu hoch oder fehlerhaft.

Was sollten Sie tun?

  • Prüfen Sie die Abrechnung sorgfältig — stimmt der Abrechnungszeitraum? Sind alle Positionen umlagefähig?
  • Nehmen Sie Belegeinsicht — Sie können die Originalrechnungen beim Vermieter oder der Hausverwaltung einsehen.
  • Erheben Sie schriftlich Einwendungen innerhalb von 12 Monaten, wenn Sie Fehler finden.
  • Wenden Sie sich an den Mieterverein — dort werden Abrechnungen häufig kostengünstig geprüft.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Zahlen Sie die Nachforderung nicht blind — nach Studien sind bis zu 50 % aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft.
  • Versäumen Sie nicht die 12-Monats-Einwendungsfrist — danach sind Ihre Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Verweigern Sie nicht die Nachzahlung komplett, wenn die Abrechnung formal korrekt ist — zahlen Sie und fechten Sie die strittigen Positionen an.

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