Beschwerden gegen die Polizei

Quelle: Grundgesetz (GG) Art. 17 (Petitionsrecht); Strafgesetzbuch (StGB) §§ 340 (Körperverletzung im Amt), 343 (Aussageerpressung); Strafprozessordnung (StPO) § 170

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Wenn Polizeibeamte ihre Befugnisse überschreiten, haben Sie mehrere Beschwerdemöglichkeiten:

  • Strafanzeige: Bei Polizeigewalt oder anderem Fehlverhalten können Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten — nicht bei der Polizei, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
  • Dienstaufsichtsbeschwerde: Richtet sich an den Dienstvorgesetzten und betrifft dienstliches Fehlverhalten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.
  • Polizeibeauftragte: Der Polizeibeauftragte des Bundes (seit 2022 gesetzlich eingerichtet) ist Anlaufstelle für Beschwerden über die Bundespolizei.
  • Petitionsrecht: Art. 17 GG garantiert jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
  • Amtshaftung: Bei rechtswidrigem Handeln der Polizei können Sie Schadensersatz nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG geltend machen.

Wann gilt es?

  • Ein Polizeibeamter hat unverhältnismäßige Gewalt angewendet.
  • Ihre Rechte wurden bei einer Kontrolle, Festnahme oder Durchsuchung verletzt.
  • Sie wurden diskriminierend behandelt (Racial Profiling, Beleidigungen).

Was sollten Sie tun?

  • Dokumentieren Sie den Vorfall sofort — Fotos von Verletzungen, Zeugen notieren, Gedächtnisprotokoll anfertigen.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten.
  • Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren — zeitnah und detailliert.
  • Wenden Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle (z. B. Amnesty International, Bürgerrechtsorganisationen).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen schnell verloren und Verjährungsfristen laufen.
  • Erstatten Sie eine Gegenanzeige nicht leichtfertig — es ist allerdings üblich, dass die Polizei nach Ihrer Anzeige eine Gegenanzeige erstattet. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern.
  • Verzichten Sie nicht auf anwaltliche Hilfe — Verfahren gegen Polizeibeamte sind komplex und die Aufklärungsquote ist niedrig.

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