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Beschwerden gegen die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern

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Quelle: Grundgesetz (GG) Art. 17 (Petitionsrecht); Strafgesetzbuch (StGB) §§ 340 (Körperverletzung im Amt), 343 (Aussageerpressung); Strafprozessordnung (StPO) § 170

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Polizeigewalt oder Übergriffe sind ein heikles Thema — Studien zeigen seit Jahren, dass strafrechtliche Verfahren gegen Polizeibeamte selten zu Verurteilungen führen. Trotzdem stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen, und sie alle lohnen sich, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte verletzt wurden. Wichtig: Beweise sichern, Zeugen finden, Verletzungen dokumentieren — möglichst sofort.

  • Strafanzeige: Bei Polizeigewalt oder anderem strafrechtlich relevanten Fehlverhalten erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — bewusst nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Per E-Mail oder formlosem Schreiben.
  • Dienstaufsichtsbeschwerde: Richtet sich an den Dienstvorgesetzten der Beamten und betrifft dienstliches Fehlverhalten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Hat keine direkten Rechtsfolgen, dokumentiert aber das Geschehen.
  • Polizeibeauftragte: Eine moderne Errungenschaft — der Polizeibeauftragte des Bundes ist seit 2022 gesetzlich eingerichtet als unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden über die Bundespolizei. Mehrere Bundesländer haben inzwischen ähnliche Stellen geschaffen.
  • Petitionsrecht: Art. 17 GG garantiert jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und vor allem an die Volksvertretung — Bundestag oder Landtag — zu wenden.
  • Amtshaftung: Bei rechtswidrigem Handeln der Polizei können Sie zivilrechtlich Schadensersatz nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG vom Staat verlangen — etwa für Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.

Wann gilt es?

  • Ein Polizeibeamter hat unverhältnismäßige Gewalt angewendet.
  • Ihre Rechte wurden bei einer Kontrolle, Festnahme oder Durchsuchung verletzt.
  • Sie wurden diskriminierend behandelt (Racial Profiling, Beleidigungen).

Was tun, wenn Polizeibeamte Ihre Rechte verletzt oder unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben?

  • Dokumentieren Sie den Vorfall sofort — Fotos von Verletzungen, Zeugen notieren, Gedächtnisprotokoll anfertigen.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten.
  • Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren — zeitnah und detailliert.
  • Wenden Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle (z. B. Amnesty International, Bürgerrechtsorganisationen).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen schnell verloren und Verjährungsfristen laufen.
  • Erstatten Sie eine Gegenanzeige nicht leichtfertig — es ist allerdings üblich, dass die Polizei nach Ihrer Anzeige eine Gegenanzeige erstattet. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern.
  • Verzichten Sie nicht auf anwaltliche Hilfe — Verfahren gegen Polizeibeamte sind komplex und die Aufklärungsquote ist niedrig.
Mecklenburg-Vorpommern Landesrecht

Wie sich Mecklenburg-Vorpommern vom Bundesrecht unterscheidet

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über eine eigenständige Institution zur Kontrolle staatlichen Handelns: den Bürgerbeauftragten des Landes MV (offiziell: Bürgerbeauftragte/r des Landes Mecklenburg-Vorpommern). Dieser ist eine unabhängige, vom Landtag gewählte Person, die Beschwerden von Bürgern über Behörden — einschließlich der Polizei — entgegennimmt und prüft.

Der Bürgerbeauftragte kann Akten einsehen, Stellungnahmen von Behörden anfordern und Empfehlungen aussprechen. Im Gegensatz zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die behördenintern bearbeitet wird, bietet der Bürgerbeauftragte eine externe und unabhängige Prüfung. Die Anrufung ist kostenlos und formlos möglich.

Daneben besteht die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Landtages MV zu wenden (Art. 10 Verfassung MV). Petitionen können schriftlich oder über das Online-Petitionssystem des Landtages eingereicht werden. Der Petitionsausschuss kann die Landesregierung zur Stellungnahme auffordern.

Für strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Polizeibeamten (z. B. Körperverletzung im Amt) ist eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft der richtige Weg. Zuständig sind die Staatsanwaltschaften in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg.

Weitere Schritte in Mecklenburg-Vorpommern

Kontaktieren Sie den Bürgerbeauftragten des Landes MV unter buergerbeauftragter-mv.de oder telefonisch. Schildern Sie den Vorfall schriftlich mit Datum, Ort, beteiligten Beamten und Zeugen. Parallel können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Polizeiinspektion oder beim Innenministerium MV einreichen. Für strafrechtliche Anzeigen wenden Sie sich direkt an die Staatsanwaltschaft. Bewahren Sie ärztliche Atteste und Fotos als Beweismittel auf.

Relevantes Gesetz: Bürgerbeauftragtengesetz MV (BüBG MV); Art. 10 Verfassung des Landes MV — Petitionsrecht; §340 StGB — Körperverletzung im Amt; SOG MV, §39 — Schadensersatz bei rechtswidrigen Maßnahmen

Häufige Fragen

Wann gilt es — beschwerden gegen die polizei?

Ein Polizeibeamter hat unverhältnismäßige Gewalt angewendet.Ihre Rechte wurden bei einer Kontrolle, Festnahme oder Durchsuchung verletzt.Sie wurden diskriminierend behandelt (Racial Profiling, Beleidigungen).

Was soll ich tun, wenn ich von der Polizei misshandelt oder in meinen Rechten verletzt wurde?

Dokumentieren Sie den Vorfall sofort — Fotos von Verletzungen, Zeugen notieren, Gedächtnisprotokoll anfertigen.Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten.Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren — zeitnah und detailliert.Wenden Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle (z. B. Amnesty International, Bürgerrechtsorganisationen).

Was sollten Sie NICHT tun — beschwerden gegen die polizei?

Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen schnell verloren und Verjährungsfristen laufen.Erstatten Sie eine Gegenanzeige nicht leichtfertig — es ist allerdings üblich, dass die Polizei nach Ihrer Anzeige eine Gegenanzeige erstattet. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern.Verzichten Sie nicht auf anwaltliche Hilfe — Verfahren gegen Polizeibeamte sind komplex und die Aufklärungsquote ist niedrig.

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