Beschwerden gegen die Polizei in Niedersachsen

Quelle: Grundgesetz (GG) Art. 17 (Petitionsrecht); Strafgesetzbuch (StGB) §§ 340 (Körperverletzung im Amt), 343 (Aussageerpressung); Strafprozessordnung (StPO) § 170

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Wenn Polizeibeamte ihre Befugnisse überschreiten, haben Sie mehrere Beschwerdemöglichkeiten:

  • Strafanzeige: Bei Polizeigewalt oder anderem Fehlverhalten können Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten — nicht bei der Polizei, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
  • Dienstaufsichtsbeschwerde: Richtet sich an den Dienstvorgesetzten und betrifft dienstliches Fehlverhalten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.
  • Polizeibeauftragte: Der Polizeibeauftragte des Bundes (seit 2022 gesetzlich eingerichtet) ist Anlaufstelle für Beschwerden über die Bundespolizei.
  • Petitionsrecht: Art. 17 GG garantiert jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
  • Amtshaftung: Bei rechtswidrigem Handeln der Polizei können Sie Schadensersatz nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG geltend machen.

Wann gilt es?

  • Ein Polizeibeamter hat unverhältnismäßige Gewalt angewendet.
  • Ihre Rechte wurden bei einer Kontrolle, Festnahme oder Durchsuchung verletzt.
  • Sie wurden diskriminierend behandelt (Racial Profiling, Beleidigungen).

Was tun, wenn Polizeibeamte Ihre Rechte verletzt oder unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben?

  • Dokumentieren Sie den Vorfall sofort — Fotos von Verletzungen, Zeugen notieren, Gedächtnisprotokoll anfertigen.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten.
  • Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren — zeitnah und detailliert.
  • Wenden Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle (z. B. Amnesty International, Bürgerrechtsorganisationen).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen schnell verloren und Verjährungsfristen laufen.
  • Erstatten Sie eine Gegenanzeige nicht leichtfertig — es ist allerdings üblich, dass die Polizei nach Ihrer Anzeige eine Gegenanzeige erstattet. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern.
  • Verzichten Sie nicht auf anwaltliche Hilfe — Verfahren gegen Polizeibeamte sind komplex und die Aufklärungsquote ist niedrig.
Niedersachsen Landesrecht
NI

Wie sich Niedersachsen vom Bundesrecht unterscheidet

Niedersachsen hat als eines der wenigen Bundesländer eine unabhängige Polizeibeauftragte bzw. einen unabhängigen Polizeibeauftragten eingerichtet. Dieses Amt dient als externe Kontrollinstanz und Anlaufstelle für Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten.

Polizeibeauftragte/r für das Land Niedersachsen

  • Die Stelle wurde durch das Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Landes Niedersachsen geschaffen und ist beim Niedersächsischen Landtag angesiedelt.
  • Bürgerinnen und Bürger können sich formlos und vertraulich an die Polizeibeauftragte/den Polizeibeauftragten wenden — schriftlich, telefonisch oder per E-Mail.
  • Die oder der Beauftragte prüft Eingaben unabhängig, kann Akteneinsicht bei der Polizei verlangen und Empfehlungen an die Landesregierung und den Landtag aussprechen.
  • Auch Polizeibeamte selbst können sich vertraulich an die Stelle wenden, wenn sie Missstände innerhalb der Polizei melden möchten (Whistleblower-Funktion).

Alternativ besteht die Möglichkeit, Beschwerden direkt an die Beschwerdestelle der jeweiligen Polizeidirektion (z. B. Polizeidirektion Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Lüneburg) zu richten. Strafrechtlich relevantes Fehlverhalten kann bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport zu richten.

Weitere Schritte in Niedersachsen

Beschwerden an die Polizeibeauftragte/den Polizeibeauftragten können gerichtet werden an: Niedersächsischer Landtag, Polizeibeauftragte/r, Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover. Für strafrechtliche Anzeigen ist die Staatsanwaltschaft Hannover (Volgersweg 65) oder die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft zuständig. Rechtsberatung bieten der RAV und Pro Asyl (bei migrationsbezogenen Vorfällen).

Relevantes Gesetz: Gesetz über die Polizeibeauftragte/den Polizeibeauftragten des Landes Niedersachsen; NPOG §§ 1, 64 (Dienstaufsicht); StGB §§ 340, 343 (Körperverletzung im Amt, Aussageerpressung)

Häufige Fragen

Wann gilt esbeschwerden gegen die polizei?

Ein Polizeibeamter hat unverhältnismäßige Gewalt angewendet.Ihre Rechte wurden bei einer Kontrolle, Festnahme oder Durchsuchung verletzt.Sie wurden diskriminierend behandelt (Racial Profiling, Beleidigungen).

Was soll ich tun, wenn ich von der Polizei misshandelt oder in meinen Rechten verletzt wurde?

Dokumentieren Sie den Vorfall sofort — Fotos von Verletzungen, Zeugen notieren, Gedächtnisprotokoll anfertigen.Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten.Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren — zeitnah und detailliert.Wenden Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle (z. B. Amnesty International, Bürgerrechtsorganisationen).

Was sollten Sie NICHT tunbeschwerden gegen die polizei?

Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen schnell verloren und Verjährungsfristen laufen.Erstatten Sie eine Gegenanzeige nicht leichtfertig — es ist allerdings üblich, dass die Polizei nach Ihrer Anzeige eine Gegenanzeige erstattet. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern.Verzichten Sie nicht auf anwaltliche Hilfe — Verfahren gegen Polizeibeamte sind komplex und die Aufklärungsquote ist niedrig.

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