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Beschwerden gegen die Polizei in Berlin

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Quelle: Grundgesetz (GG) Art. 17 (Petitionsrecht); Strafgesetzbuch (StGB) §§ 340 (Körperverletzung im Amt), 343 (Aussageerpressung); Strafprozessordnung (StPO) § 170

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Polizeigewalt oder Übergriffe sind ein heikles Thema — Studien zeigen seit Jahren, dass strafrechtliche Verfahren gegen Polizeibeamte selten zu Verurteilungen führen. Trotzdem stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen, und sie alle lohnen sich, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte verletzt wurden. Wichtig: Beweise sichern, Zeugen finden, Verletzungen dokumentieren — möglichst sofort.

  • Strafanzeige: Bei Polizeigewalt oder anderem strafrechtlich relevanten Fehlverhalten erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — bewusst nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Per E-Mail oder formlosem Schreiben.
  • Dienstaufsichtsbeschwerde: Richtet sich an den Dienstvorgesetzten der Beamten und betrifft dienstliches Fehlverhalten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Hat keine direkten Rechtsfolgen, dokumentiert aber das Geschehen.
  • Polizeibeauftragte: Eine moderne Errungenschaft — der Polizeibeauftragte des Bundes ist seit 2022 gesetzlich eingerichtet als unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden über die Bundespolizei. Mehrere Bundesländer haben inzwischen ähnliche Stellen geschaffen.
  • Petitionsrecht: Art. 17 GG garantiert jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und vor allem an die Volksvertretung — Bundestag oder Landtag — zu wenden.
  • Amtshaftung: Bei rechtswidrigem Handeln der Polizei können Sie zivilrechtlich Schadensersatz nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG vom Staat verlangen — etwa für Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.

Wann gilt es?

  • Ein Polizeibeamter hat unverhältnismäßige Gewalt angewendet.
  • Ihre Rechte wurden bei einer Kontrolle, Festnahme oder Durchsuchung verletzt.
  • Sie wurden diskriminierend behandelt (Racial Profiling, Beleidigungen).

Was tun, wenn Polizeibeamte Ihre Rechte verletzt oder unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben?

  • Dokumentieren Sie den Vorfall sofort — Fotos von Verletzungen, Zeugen notieren, Gedächtnisprotokoll anfertigen.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten.
  • Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren — zeitnah und detailliert.
  • Wenden Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle (z. B. Amnesty International, Bürgerrechtsorganisationen).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen schnell verloren und Verjährungsfristen laufen.
  • Erstatten Sie eine Gegenanzeige nicht leichtfertig — es ist allerdings üblich, dass die Polizei nach Ihrer Anzeige eine Gegenanzeige erstattet. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern.
  • Verzichten Sie nicht auf anwaltliche Hilfe — Verfahren gegen Polizeibeamte sind komplex und die Aufklärungsquote ist niedrig.
Berlin Landesrecht

Wie sich Berlin vom Bundesrecht unterscheidet

Berlin hat eine unabhängige Ombudsstelle für Beschwerden gegen Berliner Behörden und gegen die Polizei Berlin — direkt dem Abgeordnetenhaus zugeordnet. Amtsinhaber seit 01.08.2022: Dr. Alexander Oerke (Amtszeit 7 Jahre).

Kontakt

  • Alt-Moabit 60, 10555 Berlin, Tel. 030 90172-8500.
  • Online-Formular: berlin.de/buerger-polizeibeauftragter.
  • Sprechzeiten Mo–Do 8–12 und 13–16 Uhr, Fr bis 15 Uhr.
  • Kostenlos, keine feste Frist.
  • Achtung: Rechtsmittelfristen (z. B. Widerspruch 1 Monat) laufen trotzdem weiter.

Nicht zuständig: Bundespolizei, Justiz, private Unternehmen. Jahresbericht 2024: 784 Beschwerden (+83 % gegenüber 2023).

Zusätzlich: LADG-Ombudsstelle

Bei Diskriminierung durch Berliner Behörden (Polizei, Ordnungsamt, BVG, BSR, Bürgerämter, Schulen): LADG-Ombudsstelle, Tel. 030 9013-3456 — kostenlos. Besonderheit: Beweislasterleichterung (§ 7 LADG), Verbandsklagerecht (§ 9), Entschädigungsanspruch (§ 8).

Weitere Schritte in Berlin

  • Parallel gegen belastenden Bescheid Widerspruch innerhalb 1 Monat einlegen.
  • Entschädigungsanspruch nach § 8 LADG binnen 60 Tagen ab Kenntnis schriftlich geltend machen.
  • Erstes LADG-Urteil: AG Berlin-Mitte 15.04.2024, Az. 21 C 252/23 (750 € Entschädigung gegen Polizei Berlin).

Relevantes Gesetz: Gesetz über den Bürger- und Polizeibeauftragten Berlin (seit 16.12.2020, Amtsantritt 01.08.2022); LADG vom 11.06.2020 (GVBl. S. 532)

Häufige Fragen

Wann gilt es — beschwerden gegen die polizei?

Ein Polizeibeamter hat unverhältnismäßige Gewalt angewendet.Ihre Rechte wurden bei einer Kontrolle, Festnahme oder Durchsuchung verletzt.Sie wurden diskriminierend behandelt (Racial Profiling, Beleidigungen).

Was soll ich tun, wenn ich von der Polizei misshandelt oder in meinen Rechten verletzt wurde?

Dokumentieren Sie den Vorfall sofort — Fotos von Verletzungen, Zeugen notieren, Gedächtnisprotokoll anfertigen.Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten.Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren — zeitnah und detailliert.Wenden Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle (z. B. Amnesty International, Bürgerrechtsorganisationen).

Was sollten Sie NICHT tun — beschwerden gegen die polizei?

Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen schnell verloren und Verjährungsfristen laufen.Erstatten Sie eine Gegenanzeige nicht leichtfertig — es ist allerdings üblich, dass die Polizei nach Ihrer Anzeige eine Gegenanzeige erstattet. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern.Verzichten Sie nicht auf anwaltliche Hilfe — Verfahren gegen Polizeibeamte sind komplex und die Aufklärungsquote ist niedrig.

Beschwerden gegen die Polizei in other states

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