Ausweispflicht und Identitätsfeststellung

Quelle: Personalausweisgesetz (PAuswG) § 1; Strafprozessordnung (StPO) § 163b; Grundgesetz (GG) Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

In Deutschland besteht eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht:

  • Jeder Deutsche ab 16 Jahren muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen (§ 1 PAuswG). Sie müssen ihn aber nicht bei sich tragen.
  • Die Polizei darf Ihre Identität feststellen, wenn ein konkreter Anlass besteht — etwa bei Verdacht einer Straftat (§ 163b StPO) oder an bestimmten Orten nach Landespolizeirecht.
  • Sie müssen bei einer rechtmäßigen Kontrolle Ihren Namen, Geburtstag, Geburtsort, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit angeben.
  • Darüber hinausgehende Fragen (z. B. Beruf, Reiseziel) müssen Sie nicht beantworten.

Wenn Sie sich nicht ausweisen können, darf die Polizei Sie zur Identitätsfeststellung festhalten — aber nicht länger als nötig.

Wann gilt es?

  • Die Polizei spricht Sie im öffentlichen Raum an und verlangt Ihre Personalien.
  • Sie werden an einem polizeilichen Kontrollpunkt angehalten (Grenzbereich, Bahnhof, Gefahrengebiet).
  • Sie sind Zeuge oder Verdächtiger einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

Was sollten Sie tun?

  • Fragen Sie höflich nach dem Grund der Kontrolle — Sie haben das Recht zu erfahren, warum Sie kontrolliert werden.
  • Geben Sie Ihre Personalien an, wenn die Kontrolle rechtmäßig ist.
  • Wenn Sie keinen Ausweis dabei haben, benennen Sie eine Person, die Ihre Identität bestätigen kann.
  • Merken Sie sich die Dienstnummer der Beamten — in einigen Bundesländern besteht eine Kennzeichnungspflicht.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Verweigern Sie nicht Ihre Personalien bei einer rechtmäßigen Kontrolle — das kann eine Ordnungswidrigkeit sein und zur Festnahme führen.
  • Geben Sie keine falschen Personalien an — das ist strafbar (§ 111 OWiG).
  • Leisten Sie keinen Widerstand — auch wenn Sie die Kontrolle für rechtswidrig halten, können Sie sich nachträglich beschweren.

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