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Ausweispflicht und Identitätsfeststellung in Hamburg

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Quelle: Personalausweisgesetz (PAuswG) § 1; Strafprozessordnung (StPO) § 163b; Grundgesetz (GG) Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Eine wichtige Unterscheidung zum Einstieg, die viele falsch verstehen: In Deutschland besteht eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht. Sie müssen einen Ausweis besitzen — Sie müssen ihn aber nicht ständig in der Tasche tragen.

  • Jeder Deutsche ab 16 Jahren muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen (§ 1 PAuswG). Aber: Sie müssen ihn nicht bei sich tragen, und das bloße Fehlen eines Ausweises auf der Straße ist keine Ordnungswidrigkeit.
  • Die Polizei darf Ihre Identität nur feststellen, wenn ein konkreter Anlass besteht — etwa bei Verdacht einer Straftat (§ 163b StPO) oder an bestimmten Kontrollorten nach Landespolizeirecht (Bahnhöfe, Grenzbereich, sogenannte gefährliche Orte).
  • Bei einer rechtmäßigen Kontrolle müssen Sie Ihren Namen, Geburtstag, Geburtsort, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit angeben — die sogenannten Personalien. Mehr nicht.
  • Darüberhinausgehende Fragen — Beruf, Reiseziel, woher Sie kommen, was Sie hier machen — müssen Sie nicht beantworten. Höflich bleiben, aber kurz angebunden.

Können Sie sich nicht ausweisen, darf die Polizei Sie zur Identitätsfeststellung festhalten — aber nur so lange wie nötig, in der Regel maximal bis zum Ende des folgenden Tages.

Wann gilt es?

  • Die Polizei spricht Sie im öffentlichen Raum an und verlangt Ihre Personalien.
  • Sie werden an einem polizeilichen Kontrollpunkt angehalten (Grenzbereich, Bahnhof, Gefahrengebiet).
  • Sie sind Zeuge oder Verdächtiger einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

Was tun, wenn die Polizei Ihre Identität feststellen will?

  • Fragen Sie höflich nach dem Grund der Kontrolle — Sie haben das Recht zu erfahren, warum Sie kontrolliert werden.
  • Geben Sie Ihre Personalien an, wenn die Kontrolle rechtmäßig ist.
  • Wenn Sie keinen Ausweis dabei haben, benennen Sie eine Person, die Ihre Identität bestätigen kann.
  • Merken Sie sich die Dienstnummer der Beamten — in einigen Bundesländern besteht eine Kennzeichnungspflicht.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Verweigern Sie nicht Ihre Personalien bei einer rechtmäßigen Kontrolle — das kann eine Ordnungswidrigkeit sein und zur Festnahme führen.
  • Geben Sie keine falschen Personalien an — das ist strafbar (§ 111 OWiG).
  • Leisten Sie keinen Widerstand — auch wenn Sie die Kontrolle für rechtswidrig halten, können Sie sich nachträglich beschweren.
Hamburg Landesrecht

Wie sich Hamburg vom Bundesrecht unterscheidet

Hamburg hat ein umstrittenes polizeirechtliches Instrument: Gefahrengebiete (bald: „Gefahrenorte“). In diesen ausgewiesenen Bereichen darf die Polizei ohne konkreten Verdacht Personen kontrollieren.

Gefahrengebiete nach § 4 PolDVG Hamburg

Nach § 4 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG Hamburg) kann die Polizei bestimmte Stadtbereiche als Gefahrengebiete ausweisen — auf Grundlage sogenannter „konkreter Lageerkenntnisse“, die weitgehend auf polizeilicher Einschätzung beruhen. Innerhalb dieser Gebiete darf die Polizei ohne individuellen Tatverdacht:

  • Identitätsfeststellungen durchführen
  • Mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen und durchsuchen
  • Personen kurzfristig anhalten und Fahrzeuge kontrollieren

Reform im Gang — „Gefahrenorte“ statt „Gefahrengebiete“

Nach Urteilen des Verwaltungsgerichts Hamburg (zuletzt 2 E 8786/25 vom 15.12.2025) gelten die Gefahrengebiete als verfassungsrechtlich problematisch. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften (Drs. 22/16042 vom 20.08.2024) wurde der Übergang zu „Gefahrenorten“ mit engeren Voraussetzungen angestoßen. Stand April 2026: Die Reform ist teils in Kraft, teils noch in der Umsetzung.

Historischer Kontext — Schanzenviertel und St. Pauli 2013–2014

Die großflächigen Gefahrengebietsausweisungen 2013–2014 im Schanzenviertel und auf St. Pauli wurden bundesweit kritisiert. Demonstranten, Journalisten und Anwohner wurden wahllos kontrolliert.

Bundesweiter Rahmen

Im Übrigen gilt der bundesweite Rahmen: Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, folgt aus § 1 PAuswG — es gibt aber keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Die Identitätsfeststellung nach der Strafprozessordnung setzt einen konkreten Tatverdacht voraus (§ 163b StPO).

Weitere Schritte in Hamburg

  • Wer in einem Gefahrengebiet kontrolliert wird, sollte nach dem Aktenzeichen und der Rechtsgrundlage fragen.
  • Beschwerden bei der Beschwerdestelle der Polizei Hamburg oder dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
  • Rechtsschutz: Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Hamburg (Lübeckertordamm 4) nach Rechtswegerschöpfung.

Relevantes Gesetz: Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG Hamburg) § 4; SOG Hamburg §§ 11–13c; Drittes Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften (Drs. 22/16042, 20.08.2024); PAuswG § 1; StPO § 163b

Häufige Fragen

Wann gilt es — ausweispflicht und identitätsfeststellung?

Die Polizei spricht Sie im öffentlichen Raum an und verlangt Ihre Personalien.Sie werden an einem polizeilichen Kontrollpunkt angehalten (Grenzbereich, Bahnhof, Gefahrengebiet).Sie sind Zeuge oder Verdächtiger einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

Was soll ich tun, wenn die Polizei mich auf der Straße anhält und meine Personalien verlangt?

Fragen Sie höflich nach dem Grund der Kontrolle — Sie haben das Recht zu erfahren, warum Sie kontrolliert werden.Geben Sie Ihre Personalien an, wenn die Kontrolle rechtmäßig ist.Wenn Sie keinen Ausweis dabei haben, benennen Sie eine Person, die Ihre Identität bestätigen kann.Merken Sie sich die Dienstnummer der Beamten — in einigen Bundesländern besteht eine Kennzeichnungspflicht.

Was sollten Sie NICHT tun — ausweispflicht und identitätsfeststellung?

Verweigern Sie nicht Ihre Personalien bei einer rechtmäßigen Kontrolle — das kann eine Ordnungswidrigkeit sein und zur Festnahme führen.Geben Sie keine falschen Personalien an — das ist strafbar (§ 111 OWiG).Leisten Sie keinen Widerstand — auch wenn Sie die Kontrolle für rechtswidrig halten, können Sie sich nachträglich beschweren.

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