Ausweispflicht und Identitätsfeststellung in Nordrhein-Westfalen
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Eine wichtige Unterscheidung zum Einstieg, die viele falsch verstehen: In Deutschland besteht eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht. Sie müssen einen Ausweis besitzen — Sie müssen ihn aber nicht ständig in der Tasche tragen.
- Jeder Deutsche ab 16 Jahren muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen (§ 1 PAuswG). Aber: Sie müssen ihn nicht bei sich tragen, und das bloße Fehlen eines Ausweises auf der Straße ist keine Ordnungswidrigkeit.
- Die Polizei darf Ihre Identität nur feststellen, wenn ein konkreter Anlass besteht — etwa bei Verdacht einer Straftat (§ 163b StPO) oder an bestimmten Kontrollorten nach Landespolizeirecht (Bahnhöfe, Grenzbereich, sogenannte gefährliche Orte).
- Bei einer rechtmäßigen Kontrolle müssen Sie Ihren Namen, Geburtstag, Geburtsort, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit angeben — die sogenannten Personalien. Mehr nicht.
- Darüberhinausgehende Fragen — Beruf, Reiseziel, woher Sie kommen, was Sie hier machen — müssen Sie nicht beantworten. Höflich bleiben, aber kurz angebunden.
Können Sie sich nicht ausweisen, darf die Polizei Sie zur Identitätsfeststellung festhalten — aber nur so lange wie nötig, in der Regel maximal bis zum Ende des folgenden Tages.
Wann gilt es?
- Die Polizei spricht Sie im öffentlichen Raum an und verlangt Ihre Personalien.
- Sie werden an einem polizeilichen Kontrollpunkt angehalten (Grenzbereich, Bahnhof, Gefahrengebiet).
- Sie sind Zeuge oder Verdächtiger einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
Was tun, wenn die Polizei Ihre Identität feststellen will?
- Fragen Sie höflich nach dem Grund der Kontrolle — Sie haben das Recht zu erfahren, warum Sie kontrolliert werden.
- Geben Sie Ihre Personalien an, wenn die Kontrolle rechtmäßig ist.
- Wenn Sie keinen Ausweis dabei haben, benennen Sie eine Person, die Ihre Identität bestätigen kann.
- Merken Sie sich die Dienstnummer der Beamten — in einigen Bundesländern besteht eine Kennzeichnungspflicht.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Verweigern Sie nicht Ihre Personalien bei einer rechtmäßigen Kontrolle — das kann eine Ordnungswidrigkeit sein und zur Festnahme führen.
- Geben Sie keine falschen Personalien an — das ist strafbar (§ 111 OWiG).
- Leisten Sie keinen Widerstand — auch wenn Sie die Kontrolle für rechtswidrig halten, können Sie sich nachträglich beschweren.
Wie sich Nordrhein-Westfalen vom Bundesrecht unterscheidet
Nach § 12a PolG NRW (Strategische Fahndung) darf die Polizei im öffentlichen Verkehrsraum Personen ohne konkreten Verdacht anhalten, Identität feststellen und Taschen oder Fahrzeuge kontrollieren. Anders als die bayerische Schleierfahndung braucht NRW aber immer einen konkreten Anlass (z. B. Einbruchsserie, Drogenhandel, Menschenhandel) und einen schriftlichen Auftrag der Behördenleitung.
Ihre Rechte bei einer Kontrolle
- Die Anordnung ist höchstens 28 Tage gültig (verlängerbar).
- Sie müssen mitwirken (Ausweis zeigen, Tasche zur Ansicht öffnen), können die Maßnahme aber später gerichtlich prüfen lassen.
- Fragen Sie: „Ist das eine strategische Fahndung nach § 12a PolG NRW?“
- Ort, Uhrzeit, Dienstnummer notieren.
Weitere Schritte in Nordrhein-Westfalen
- Bei Verdacht auf Racial Profiling: Vorfall dokumentieren und bei der Polizeibeauftragten NRW melden.
- Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO.
- Antidiskriminierungsstelle einschalten.
Relevantes Gesetz: § 12a PolG NRW (Strategische Fahndung); 6. ÄndG PolG NRW vom 13.12.2018 (GV. NRW. S. 684)
Häufige Fragen
Wann gilt es — ausweispflicht und identitätsfeststellung?
Die Polizei spricht Sie im öffentlichen Raum an und verlangt Ihre Personalien.Sie werden an einem polizeilichen Kontrollpunkt angehalten (Grenzbereich, Bahnhof, Gefahrengebiet).Sie sind Zeuge oder Verdächtiger einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
Was soll ich tun, wenn die Polizei mich auf der Straße anhält und meine Personalien verlangt?
Fragen Sie höflich nach dem Grund der Kontrolle — Sie haben das Recht zu erfahren, warum Sie kontrolliert werden.Geben Sie Ihre Personalien an, wenn die Kontrolle rechtmäßig ist.Wenn Sie keinen Ausweis dabei haben, benennen Sie eine Person, die Ihre Identität bestätigen kann.Merken Sie sich die Dienstnummer der Beamten — in einigen Bundesländern besteht eine Kennzeichnungspflicht.
Was sollten Sie NICHT tun — ausweispflicht und identitätsfeststellung?
Verweigern Sie nicht Ihre Personalien bei einer rechtmäßigen Kontrolle — das kann eine Ordnungswidrigkeit sein und zur Festnahme führen.Geben Sie keine falschen Personalien an — das ist strafbar (§ 111 OWiG).Leisten Sie keinen Widerstand — auch wenn Sie die Kontrolle für rechtswidrig halten, können Sie sich nachträglich beschweren.
Landesrecht nach Bundesland
Das Recht unterscheidet sich je nach Bundesland. Wählen Sie Ihr Bundesland, um lokale Unterschiede zum Bundesrecht zu sehen.
Ausweispflicht und Identitätsfeststellung in other states
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