Visum und Einreise in Deutschland

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Quelle: Aufenthaltsgesetz (AufenthG) §§ 4–6; Verordnung (EU) 2018/1806 (Visumpflicht); Schengener Grenzkodex

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Wer nach Deutschland einreisen will, muss zunächst zwei Fragen klären: Wovon ist meine Staatsangehörigkeit, und wofür will ich kommen? Das deutsche Visumrecht unterscheidet streng zwischen kurzen Aufenthalten und langfristigen Aufenthaltsabsichten.

  • EU/EWR-Bürger: Freizügigkeit nach EU-Recht — Sie brauchen kein Visum und können sich frei in Deutschland niederlassen, arbeiten und leben. Eine Anmeldung am Wohnort (Einwohnermeldeamt) reicht.
  • Visumfreie Drittstaatsangehörige: Bürger aus rund 60 Staaten — USA, Kanada, Japan, Australien, Südkorea, viele Lateinamerikaner — dürfen 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Visum einreisen (Schengen-Regelung). Aber: Das berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit.
  • Visumpflichtige Drittstaatsangehörige: Müssen vor der Einreise ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung — Botschaft oder Konsulat — im Heimatland beantragen.
  • Nationales Visum (D-Visum): Für alle Aufenthalte über 90 Tage — Studium, Arbeit, Familiennachzug. Muss zwingend vor der Einreise beantragt werden, eine nachträgliche Beantragung im Inland ist in der Regel nicht möglich.
  • Schengen-Visum (C-Visum): Für Kurzaufenthalte bis 90 Tage — Tourismus, Geschäftsreise, Familienbesuch. Erlaubt das Reisen im gesamten Schengenraum, aber keine Erwerbstätigkeit.

Wann gilt es?

  • Sie planen eine Einreise nach Deutschland als Nicht-EU-Bürger.
  • Sie möchten in Deutschland arbeiten, studieren oder zu Ihrer Familie ziehen.
  • Ihr visumfreier Aufenthalt läuft ab und Sie möchten länger bleiben.

Was tun, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde oder Sie ein Visum für Deutschland beantragen möchten?

  • Prüfen Sie Ihre Visumpflicht auf der Website der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land.
  • Beantragen Sie das Visum frühzeitig — die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen bis Monate betragen.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit — Reisepass, Krankenversicherungsnachweis, Finanzierungsnachweis, Einladungsschreiben oder Arbeitsvertrag.
  • Nach der Einreise mit einem D-Visum: Melden Sie sich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt an und beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein, um zu arbeiten — das ist illegal und kann zur Abschiebung führen.
  • Überschreiten Sie nicht die 90-Tage-Grenze bei visumfreiem Aufenthalt — Überziehung kann zu Einreisesperren führen.
  • Stellen Sie den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nicht zu spät — Ihr Visum muss noch gültig sein, wenn Sie den Antrag stellen.

Häufige Fragen

Wann gilt es — visum und einreise?

Sie planen eine Einreise nach Deutschland als Nicht-EU-Bürger.Sie möchten in Deutschland arbeiten, studieren oder zu Ihrer Familie ziehen.Ihr visumfreier Aufenthalt läuft ab und Sie möchten länger bleiben.

Was soll ich tun, wenn mein Visum für Deutschland abgelehnt wurde und ich Widerspruch einlegen möchte?

Prüfen Sie Ihre Visumpflicht auf der Website der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land.Beantragen Sie das Visum frühzeitig — die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen bis Monate betragen.Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit — Reisepass, Krankenversicherungsnachweis, Finanzierungsnachweis, Einladungsschreiben oder Arbeitsvertrag.Nach der Einreise mit einem D-Visum: Melden Sie sich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt an und beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde.

Was sollten Sie NICHT tun — visum und einreise?

Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein, um zu arbeiten — das ist illegal und kann zur Abschiebung führen.Überschreiten Sie nicht die 90-Tage-Grenze bei visumfreiem Aufenthalt — Überziehung kann zu Einreisesperren führen.Stellen Sie den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nicht zu spät — Ihr Visum muss noch gültig sein, wenn Sie den Antrag stellen.

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