Visum und Einreise

Quelle: Aufenthaltsgesetz (AufenthG) §§ 4–6; Verordnung (EU) 2018/1806 (Visumpflicht); Schengener Grenzkodex

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Die Einreise nach Deutschland hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltszweck ab:

  • EU/EWR-Bürger: Freizügigkeit — Sie benötigen kein Visum und können sich frei niederlassen.
  • Visumfreie Drittstaatsangehörige: Bürger aus rund 60 Staaten (z. B. USA, Kanada, Japan, Australien) dürfen 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Visum einreisen (Schengen-Regelung).
  • Visumpflichtige Drittstaatsangehörige: Müssen vor der Einreise ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.
  • Nationales Visum (D-Visum): Für Aufenthalte über 90 Tage — z. B. zum Studium, zur Arbeit oder zum Familiennachzug. Muss vor der Einreise beantragt werden.
  • Schengen-Visum (C-Visum): Für Kurzaufenthalte bis 90 Tage — Tourismus, Geschäftsreise, Besuch.

Wann gilt es?

  • Sie planen eine Einreise nach Deutschland als Nicht-EU-Bürger.
  • Sie möchten in Deutschland arbeiten, studieren oder zu Ihrer Familie ziehen.
  • Ihr visumfreier Aufenthalt läuft ab und Sie möchten länger bleiben.

Was sollten Sie tun?

  • Prüfen Sie Ihre Visumpflicht auf der Website der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land.
  • Beantragen Sie das Visum frühzeitig — die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen bis Monate betragen.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit — Reisepass, Krankenversicherungsnachweis, Finanzierungsnachweis, Einladungsschreiben oder Arbeitsvertrag.
  • Nach der Einreise mit einem D-Visum: Melden Sie sich innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt an und beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein, um zu arbeiten — das ist illegal und kann zur Abschiebung führen.
  • Überschreiten Sie nicht die 90-Tage-Grenze bei visumfreiem Aufenthalt — Überziehung kann zu Einreisesperren führen.
  • Stellen Sie den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nicht zu spät — Ihr Visum muss noch gültig sein, wenn Sie den Antrag stellen.

You came here to know your rights — help someone else know theirs.

Support This Mission