Arbeitserlaubnis für Ausländer

Quelle: Aufenthaltsgesetz (AufenthG) §§ 18–21; Beschäftigungsverordnung (BeschV); Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2019/2023

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Das Recht zur Erwerbstätigkeit hängt vom Aufenthaltstitel und dessen Nebenbestimmungen ab:

  • EU/EWR-Bürger: Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit — Sie dürfen ohne Einschränkung jede Beschäftigung aufnehmen.
  • Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG): Hochqualifizierte Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss und Mindestgehalt — vereinfachter Arbeitgeberwechsel nach 12 Monaten.
  • Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG): Anerkannte Berufsqualifikation und ein konkretes Jobangebot in einem verwandten Beruf.
  • Studierende: Dürfen 120 volle oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten (§ 16b Abs. 3 AufenthG).
  • Geduldete: Dürfen nach 3 Monaten Duldung eine Beschäftigung aufnehmen — mit Erlaubnis der Ausländerbehörde. Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) für gut integrierte Geduldete.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: In vielen Fällen muss die BA der Beschäftigung zustimmen (Vorrangprüfung entfällt bei Fachkräften und in Mangelberufen).

Wann gilt es?

  • Sie sind Drittstaatsangehöriger und möchten in Deutschland arbeiten.
  • Sie haben einen Aufenthaltstitel und wollen wissen, ob und wie viel Sie arbeiten dürfen.
  • Sie möchten Ihren Arbeitgeber wechseln und sind unsicher, ob Ihr Titel das erlaubt.

Was sollten Sie tun?

  • Prüfen Sie die Nebenbestimmungen auf Ihrem Aufenthaltstitel — dort steht, ob und welche Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
  • Lassen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen — über das Portal anabin.kmk.org (Hochschulabschlüsse) oder die zuständige Anerkennungsstelle.
  • Bei Arbeitgeberwechsel: Informieren Sie die Ausländerbehörde, falls Ihr Titel an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden ist.
  • Nutzen Sie die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (Tel. +49 30 1815-1111) für Beratung.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Arbeiten Sie nicht ohne gültige Arbeitserlaubnis — Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat und gefährdet Ihren Aufenthaltsstatus.
  • Überschreiten Sie nicht die Arbeitszeitgrenzen für Studierende — der Verlust des Studierendenstatus droht.
  • Nehmen Sie nicht jede Arbeit an, ohne die Kompatibilität mit Ihrem Aufenthaltstitel zu prüfen.

You came here to know your rights — help someone else know theirs.

Support This Mission