Rechte bei Verkehrskontrollen

Quelle: Straßenverkehrsordnung (StVO) § 36 Abs. 5; Strafprozessordnung (StPO) § 81a (Blutentnahme); Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 24a (0,5-Promille-Grenze)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Bei einer Verkehrskontrolle haben Sie bestimmte Pflichten — aber auch klare Rechte:

  • Anhalte- und Kontrollrecht: Die Polizei darf Fahrzeuge jederzeit im Straßenverkehr anhalten und kontrollieren (§ 36 Abs. 5 StVO) — hierfür braucht sie keinen konkreten Verdacht.
  • Dokumente: Sie müssen Führerschein, Fahrzeugschein und Personalausweis vorzeigen.
  • Atemalkoholtest: Ein Atemalkoholtest ist freiwillig — Sie können ihn ablehnen. Aber: Bei Verdacht auf Trunkenheit kann die Polizei eine Blutentnahme anordnen (§ 81a StPO), wofür grundsätzlich ein Richtervorbehalt gilt.
  • 0,5-Promille-Grenze: Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld, Fahrverbot und Punkte (§ 24a StVG). Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor — Straftat (§ 316 StGB).
  • Fahrzeugdurchsuchung: Die Polizei darf Ihr Fahrzeug ohne richterlichen Beschluss nur bei konkretem Verdacht durchsuchen — nicht routinemäßig.

Wann gilt es?

  • Sie werden als Fahrzeugführer von der Polizei angehalten.
  • Die Polizei verlangt einen Alkohol- oder Drogentest.
  • Ihr Fahrzeug soll durchsucht werden.

Was sollten Sie tun?

  • Halten Sie an und zeigen Sie Ihre Dokumente — das ist Pflicht.
  • Lehnen Sie den freiwilligen Atemtest höflich ab, wenn Sie sich unsicher fühlen — sagen Sie: „Ich möchte keinen Atemtest machen.“
  • Bei einer Blutentnahme: Fragen Sie, ob ein richterlicher Beschluss vorliegt und notieren Sie den Zeitpunkt.
  • Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, machen Sie keine Aussage zur Sache — Sie haben auch hier ein Schweigerecht.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Fahren Sie nicht weg, wenn die Polizei Sie zum Anhalten auffordert — das ist eine Straftat (§ 316b StGB).
  • Verweigern Sie nicht das Vorzeigen Ihrer Dokumente — das ist eine Ordnungswidrigkeit.
  • Trinken Sie keinen Alkohol nach dem Fahren, aber vor der Kontrolle (sog. Nachtrunk) — das kann schwer nachzuweisen sein und Ihre Lage verschlimmern.

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