Abschiebeschutz und Duldung
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).
Deutsches Bundesrecht
Was ist dieses Recht?
Auch ohne Aufenthaltstitel gibt es Schutzmechanismen gegen Abschiebung:
- Duldung (§ 60a AufenthG): Die Abschiebung wird vorübergehend ausgesetzt, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist — z. B. fehlende Reisedokumente, Krankheit, familiäre Gründe.
- Abschiebungsverbote (§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG): Wenn im Zielstaat Folter, unmenschliche Behandlung oder eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib und Leben droht.
- Kirchenasyl: Kein gesetzlicher Schutz, aber von den Behörden in der Regel respektiert — die Abschiebung wird während des Kirchenasyls in der Regel nicht durchgeführt.
- Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG): Eingeführt 2023 — Personen, die am 31.10.2022 seit 5 Jahren geduldet in Deutschland lebten, erhalten eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis als Chance zur Erfüllung der Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht.
- Bleiberecht für gut Integrierte: Jugendliche und junge Volljährige (§ 25a) sowie Geduldete mit nachhaltiger Integration (§ 25b) können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Wann gilt es?
- Sie sind ausreisepflichtig, aber die Abschiebung kann nicht durchgeführt werden.
- Sie leben seit mehreren Jahren geduldet in Deutschland und haben sich integriert.
- Ihnen droht Abschiebung und Sie benötigen Schutz.
Was sollten Sie tun?
- Suchen Sie sofort anwaltliche Hilfe — Abschiebungsverfahren erfordern schnelles Handeln.
- Prüfen Sie, ob Abschiebungshindernisse vorliegen — ärztliche Atteste, familiäre Bindungen, Reiseunfähigkeit.
- Stellen Sie einen Antrag auf Duldung bei der Ausländerbehörde, wenn Sie abschiebungsbedrohend sind.
- Prüfen Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht oder Bleiberecht — besonders wenn Sie lange in Deutschland leben und integriert sind.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Tauchen Sie nicht unter — das führt zur Abschiebung ohne Vorwarnung und kann ein Einreiseverbot nach sich ziehen.
- Versäumen Sie keine Meldeauflagen — regelmäßige Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist Pflicht bei Duldung.
- Vernichten Sie keine Reisedokumente — das kann als Mitwirkungspflichtverletzung gewertet werden und den Zugang zu Bleiberechtsregelungen versperren.
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