Familiennachzug

Quelle: Aufenthaltsgesetz (AufenthG) §§ 27–36a (Familiennachzug); EU-Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen).

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Familienangehörige von in Deutschland lebenden Personen können unter bestimmten Voraussetzungen nachziehen:

  • Ehegattennachzug (§ 30 AufenthG): Ehegatten von Aufenthaltsinhabern können nachziehen bei: einfachen Deutschkenntnissen (A1), gesichertem Lebensunterhalt und ausreichendem Wohnraum.
  • Kindernachzug (§ 32 AufenthG): Minderjährige Kinder (unter 18) haben grundsätzlich Anspruch auf Nachzug zu ihren Eltern.
  • Elternnachzug: Nur in Härtefällen möglich (§ 36 Abs. 2 AufenthG) — keine Regelanspruch.
  • Erleichterungen für Fachkräfte: Bei Blaue-Karte-EU-Inhabern entfällt die A1-Sprachvoraussetzung für den Ehepartner.
  • Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen: Innerhalb der ersten 3 Monate nach Anerkennung: kein Nachweis von Wohnraum, Lebensunterhalt oder Sprachkenntnissen erforderlich (§ 29 Abs. 2 AufenthG).

Wann gilt es?

  • Ihr Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder leben im Ausland und Sie möchten sie nach Deutschland holen.
  • Sie haben in Deutschland Flüchtlingsschutz erhalten und möchten Ihre Familie nachziehen lassen.
  • Ihr Ehepartner lebt in Deutschland und Sie möchten nachziehen.

Was sollten Sie tun?

  • Visum beantragen: Der nachziehende Familienangehörige muss ein Visum zum Familiennachzug bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragen.
  • Sprachkenntnisse nachweisen: A1-Deutschtest (z. B. Goethe-Institut „Start Deutsch 1“) vor der Einreise — Ausnahmen prüfen.
  • Bei Flüchtlingsschutz: Stellen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung — danach gelten die strengeren regulären Voraussetzungen.
  • Bereiten Sie Nachweise vor: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Einkommensnachweis, Mietvertrag.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Versäumen Sie nicht die 3-Monats-Frist beim Familiennachzug zu Flüchtlingen — danach müssen Sie Einkommen und Wohnraum nachweisen.
  • Reisen Sie nicht ohne Visum ein, um den Familiennachzug zu umgehen — das kann den Aufenthalt gefährden.
  • Täuschen Sie keine Ehe vor (Scheinehe) — das ist strafbar und führt zur Ausweisung.

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