Familiennachzug in Deutschland

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Quelle: Aufenthaltsgesetz (AufenthG) §§ 27–36a (Familiennachzug); EU-Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Familie zusammenhalten — in Deutschland ist das ein verfassungsrechtlich geschütztes Anliegen (Art. 6 GG, Schutz von Ehe und Familie). Trotzdem ist der Familiennachzug an klare Voraussetzungen geknüpft, die je nach Fallkonstellation unterschiedlich streng sind.

  • Ehegattennachzug (§ 30 AufenthG): Ehegatten dürfen nachziehen, wenn sie einfache Deutschkenntnisse (A1) nachweisen können, der Lebensunterhalt gesichert ist und ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht. Die Sprachvoraussetzung ist umstritten und wurde mehrfach vor europäische Gerichte gebracht.
  • Kindernachzug (§ 32 AufenthG): Minderjährige ledige Kinder unter 18 Jahren haben grundsätzlich einen Anspruch auf Nachzug zu ihren Eltern. Bei älteren Kindern wird genauer geprüft.
  • Elternnachzug: Nur in Härtefällen möglich (§ 36 Abs. 2 AufenthG) — kein Regelanspruch. Erwachsene Eltern können nicht einfach zu ihren in Deutschland lebenden Kindern ziehen.
  • Erleichterungen für Fachkräfte: Bei Blaue-Karte-EU-Inhabern entfällt die A1-Sprachvoraussetzung für den Ehepartner — eine wichtige Anwerbungs-Erleichterung.
  • Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen: Hier gibt es eine wichtige Schutzregel: Innerhalb der ersten 3 Monate nach Anerkennung ist kein Nachweis von Wohnraum, Lebensunterhalt oder Sprachkenntnissen erforderlich (§ 29 Abs. 2 AufenthG). Das soll Flüchtlingen ermöglichen, ihre Familien aus oft prekären Situationen schnell nachzuholen.

Wann gilt es?

  • Ihr Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder leben im Ausland und Sie möchten sie nach Deutschland holen.
  • Sie haben in Deutschland Flüchtlingsschutz erhalten und möchten Ihre Familie nachziehen lassen.
  • Ihr Ehepartner lebt in Deutschland und Sie möchten nachziehen.

Was tun, wenn Sie Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder nach Deutschland nachholen möchten?

  • Visum beantragen: Der nachziehende Familienangehörige muss ein Visum zum Familiennachzug bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragen.
  • Sprachkenntnisse nachweisen: A1-Deutschtest (z. B. Goethe-Institut „Start Deutsch 1“) vor der Einreise — Ausnahmen prüfen.
  • Bei Flüchtlingsschutz: Stellen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung — danach gelten die strengeren regulären Voraussetzungen.
  • Bereiten Sie Nachweise vor: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Einkommensnachweis, Mietvertrag.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Versäumen Sie nicht die 3-Monats-Frist beim Familiennachzug zu Flüchtlingen — danach müssen Sie Einkommen und Wohnraum nachweisen.
  • Reisen Sie nicht ohne Visum ein, um den Familiennachzug zu umgehen — das kann den Aufenthalt gefährden.
  • Täuschen Sie keine Ehe vor (Scheinehe) — das ist strafbar und führt zur Ausweisung.

Häufige Fragen

Wann gilt es — familiennachzug?

Ihr Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder leben im Ausland und Sie möchten sie nach Deutschland holen.Sie haben in Deutschland Flüchtlingsschutz erhalten und möchten Ihre Familie nachziehen lassen.Ihr Ehepartner lebt in Deutschland und Sie möchten nachziehen.

Was soll ich tun, wenn ich meine Familie für den Familiennachzug nach Deutschland anmelden möchte?

Visum beantragen: Der nachziehende Familienangehörige muss ein Visum zum Familiennachzug bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragen.Sprachkenntnisse nachweisen: A1-Deutschtest (z. B. Goethe-Institut „Start Deutsch 1“) vor der Einreise — Ausnahmen prüfen.Bei Flüchtlingsschutz: Stellen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung — danach gelten die strengeren regulären Voraussetzungen.Bereiten Sie Nachweise vor: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Einkommensnachweis, Mietvertrag.

Was sollten Sie NICHT tun — familiennachzug?

Versäumen Sie nicht die 3-Monats-Frist beim Familiennachzug zu Flüchtlingen — danach müssen Sie Einkommen und Wohnraum nachweisen.Reisen Sie nicht ohne Visum ein, um den Familiennachzug zu umgehen — das kann den Aufenthalt gefährden.Täuschen Sie keine Ehe vor (Scheinehe) — das ist strafbar und führt zur Ausweisung.

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