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Beschwerden gegen die Polizei in Hamburg

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Quelle: Grundgesetz (GG) Art. 17 (Petitionsrecht); Strafgesetzbuch (StGB) §§ 340 (Körperverletzung im Amt), 343 (Aussageerpressung); Strafprozessordnung (StPO) § 170

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Polizeigewalt oder Übergriffe sind ein heikles Thema — Studien zeigen seit Jahren, dass strafrechtliche Verfahren gegen Polizeibeamte selten zu Verurteilungen führen. Trotzdem stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen, und sie alle lohnen sich, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte verletzt wurden. Wichtig: Beweise sichern, Zeugen finden, Verletzungen dokumentieren — möglichst sofort.

  • Strafanzeige: Bei Polizeigewalt oder anderem strafrechtlich relevanten Fehlverhalten erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — bewusst nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Per E-Mail oder formlosem Schreiben.
  • Dienstaufsichtsbeschwerde: Richtet sich an den Dienstvorgesetzten der Beamten und betrifft dienstliches Fehlverhalten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Hat keine direkten Rechtsfolgen, dokumentiert aber das Geschehen.
  • Polizeibeauftragte: Eine moderne Errungenschaft — der Polizeibeauftragte des Bundes ist seit 2022 gesetzlich eingerichtet als unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden über die Bundespolizei. Mehrere Bundesländer haben inzwischen ähnliche Stellen geschaffen.
  • Petitionsrecht: Art. 17 GG garantiert jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und vor allem an die Volksvertretung — Bundestag oder Landtag — zu wenden.
  • Amtshaftung: Bei rechtswidrigem Handeln der Polizei können Sie zivilrechtlich Schadensersatz nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG vom Staat verlangen — etwa für Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.

Wann gilt es?

  • Ein Polizeibeamter hat unverhältnismäßige Gewalt angewendet.
  • Ihre Rechte wurden bei einer Kontrolle, Festnahme oder Durchsuchung verletzt.
  • Sie wurden diskriminierend behandelt (Racial Profiling, Beleidigungen).

Was tun, wenn Polizeibeamte Ihre Rechte verletzt oder unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben?

  • Dokumentieren Sie den Vorfall sofort — Fotos von Verletzungen, Zeugen notieren, Gedächtnisprotokoll anfertigen.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten.
  • Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren — zeitnah und detailliert.
  • Wenden Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle (z. B. Amnesty International, Bürgerrechtsorganisationen).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen schnell verloren und Verjährungsfristen laufen.
  • Erstatten Sie eine Gegenanzeige nicht leichtfertig — es ist allerdings üblich, dass die Polizei nach Ihrer Anzeige eine Gegenanzeige erstattet. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern.
  • Verzichten Sie nicht auf anwaltliche Hilfe — Verfahren gegen Polizeibeamte sind komplex und die Aufklärungsquote ist niedrig.
Hamburg Landesrecht

Wie sich Hamburg vom Bundesrecht unterscheidet

Hamburg hat — anders als viele andere Bundesländer — keine unabhängige Polizeibeauftragte. Das Land setzt stattdessen auf eine verwaltungsinterne Beschwerdestelle der Polizei Hamburg, die nach den G20-Protesten 2017 eingerichtet wurde.

Beschwerdestelle der Polizei Hamburg

Die Beschwerdestelle der Polizei ist seit 2019 zentrale Anlaufstelle für Fragen zu polizeilichem Verhalten — sowohl für Bürger als auch für Polizeibeamte, die intern Kritik äußern wollen. Die Beschwerdestelle erstellt einen Jahresbericht. Kritiker bemängeln, dass die Stelle als verwaltungsinterne Einrichtung weniger unabhängig ist als echte Polizeibeauftragte in Berlin, NRW, Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz.

Historie — Polizeikommission 1998–2001

Hamburg hatte 1998 eine ehrenamtliche Polizeikommission eingerichtet, nachdem ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss schwere Fälle von Fehlverhalten dokumentiert hatte. Nach dem Regierungswechsel 2001 wurde die Kommission abgeschafft. Eine Wiedereinrichtung nach dem Modell anderer Länder ist politisch umstritten.

Weitere Beschwerdemöglichkeiten

  • Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidium der Polizei Hamburg (Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg)
  • Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
  • Petition an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft
  • Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (bei Datenverarbeitung)

Weitere Schritte in Hamburg

Beschwerden an die Beschwerdestelle der Polizei Hamburg können online, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail eingereicht werden (serviceportal.hamburg.de). Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird an das Präsidium gerichtet. Strafanzeigen gegen Polizeibeamte gehen an die Staatsanwaltschaft Hamburg. Rechtsberatung: Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA).

Relevantes Gesetz: SOG Hamburg; StGB §§ 340, 343 (Körperverletzung im Amt, Aussageerpressung); Hamburgisches Petitionsgesetz

Häufige Fragen

Wann gilt es — beschwerden gegen die polizei?

Ein Polizeibeamter hat unverhältnismäßige Gewalt angewendet.Ihre Rechte wurden bei einer Kontrolle, Festnahme oder Durchsuchung verletzt.Sie wurden diskriminierend behandelt (Racial Profiling, Beleidigungen).

Was soll ich tun, wenn ich von der Polizei misshandelt oder in meinen Rechten verletzt wurde?

Dokumentieren Sie den Vorfall sofort — Fotos von Verletzungen, Zeugen notieren, Gedächtnisprotokoll anfertigen.Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten.Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren — zeitnah und detailliert.Wenden Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle (z. B. Amnesty International, Bürgerrechtsorganisationen).

Was sollten Sie NICHT tun — beschwerden gegen die polizei?

Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen schnell verloren und Verjährungsfristen laufen.Erstatten Sie eine Gegenanzeige nicht leichtfertig — es ist allerdings üblich, dass die Polizei nach Ihrer Anzeige eine Gegenanzeige erstattet. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern.Verzichten Sie nicht auf anwaltliche Hilfe — Verfahren gegen Polizeibeamte sind komplex und die Aufklärungsquote ist niedrig.

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