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Beschwerden gegen die Polizei in Brandenburg

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Quelle: Grundgesetz (GG) Art. 17 (Petitionsrecht); Strafgesetzbuch (StGB) §§ 340 (Körperverletzung im Amt), 343 (Aussageerpressung); Strafprozessordnung (StPO) § 170

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Polizeigewalt oder Übergriffe sind ein heikles Thema — Studien zeigen seit Jahren, dass strafrechtliche Verfahren gegen Polizeibeamte selten zu Verurteilungen führen. Trotzdem stehen Ihnen mehrere Beschwerdewege offen, und sie alle lohnen sich, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte verletzt wurden. Wichtig: Beweise sichern, Zeugen finden, Verletzungen dokumentieren — möglichst sofort.

  • Strafanzeige: Bei Polizeigewalt oder anderem strafrechtlich relevanten Fehlverhalten erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — bewusst nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Per E-Mail oder formlosem Schreiben.
  • Dienstaufsichtsbeschwerde: Richtet sich an den Dienstvorgesetzten der Beamten und betrifft dienstliches Fehlverhalten unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Hat keine direkten Rechtsfolgen, dokumentiert aber das Geschehen.
  • Polizeibeauftragte: Eine moderne Errungenschaft — der Polizeibeauftragte des Bundes ist seit 2022 gesetzlich eingerichtet als unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden über die Bundespolizei. Mehrere Bundesländer haben inzwischen ähnliche Stellen geschaffen.
  • Petitionsrecht: Art. 17 GG garantiert jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und vor allem an die Volksvertretung — Bundestag oder Landtag — zu wenden.
  • Amtshaftung: Bei rechtswidrigem Handeln der Polizei können Sie zivilrechtlich Schadensersatz nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG vom Staat verlangen — etwa für Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.

Wann gilt es?

  • Ein Polizeibeamter hat unverhältnismäßige Gewalt angewendet.
  • Ihre Rechte wurden bei einer Kontrolle, Festnahme oder Durchsuchung verletzt.
  • Sie wurden diskriminierend behandelt (Racial Profiling, Beleidigungen).

Was tun, wenn Polizeibeamte Ihre Rechte verletzt oder unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben?

  • Dokumentieren Sie den Vorfall sofort — Fotos von Verletzungen, Zeugen notieren, Gedächtnisprotokoll anfertigen.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten.
  • Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren — zeitnah und detailliert.
  • Wenden Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle (z. B. Amnesty International, Bürgerrechtsorganisationen).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen schnell verloren und Verjährungsfristen laufen.
  • Erstatten Sie eine Gegenanzeige nicht leichtfertig — es ist allerdings üblich, dass die Polizei nach Ihrer Anzeige eine Gegenanzeige erstattet. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern.
  • Verzichten Sie nicht auf anwaltliche Hilfe — Verfahren gegen Polizeibeamte sind komplex und die Aufklärungsquote ist niedrig.
Brandenburg Landesrecht

Wie sich Brandenburg vom Bundesrecht unterscheidet

Brandenburg hat mit der Einrichtung einer/eines Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg eine unabhängige Beschwerdestelle für polizeiliches Fehlverhalten geschaffen.

  • Die/der Polizeibeauftragte wird vom Landtag Brandenburg gewählt und ist organisatorisch unabhängig von der Polizei und dem Innenministerium. Sie/er dient als Anlaufstelle sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Polizeibeamte selbst, die Missstände melden möchten.
  • Eingaben können formlos — schriftlich, per E-Mail oder telefonisch — an die/den Polizeibeauftragten gerichtet werden. Die Identität der beschwerdeführenden Person wird auf Wunsch vertraulich behandelt.
  • Die/der Polizeibeauftragte hat das Recht, Akten einzusehen, Polizeidienststellen zu besuchen und Stellungnahmen von der Polizeibehörde einzufordern. Sie/er erstattet dem Landtag jährlich einen öffentlichen Tätigkeitsbericht.
  • Parallel dazu bleibt der ordentliche Rechtsweg erhalten: Strafanzeigen gegen Polizeibeamte können bei der Staatsanwaltschaft oder jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Zivilrechtliche Amtshaftungsansprüche (§ 839 BGB, Art. 34 GG) sind gegen das Land Brandenburg beim Landgericht geltend zu machen.

Weitere Schritte in Brandenburg

Die Kontaktdaten der/des Polizeibeauftragten sind auf der Website des Landtags Brandenburg (landtag.brandenburg.de) veröffentlicht. Dienstaufsichtsbeschwerden können zusätzlich beim Polizeipräsidium des Landes Brandenburg oder beim Ministerium des Innern und für Kommunales (mik.brandenburg.de) eingereicht werden.

Relevantes Gesetz: Gesetz über die Polizeibeauftragte/den Polizeibeauftragten des Landes Brandenburg; BbgPolG; § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG (Amtshaftung); §§ 158, 163 StPO (Strafanzeige)

Häufige Fragen

Wann gilt es — beschwerden gegen die polizei?

Ein Polizeibeamter hat unverhältnismäßige Gewalt angewendet.Ihre Rechte wurden bei einer Kontrolle, Festnahme oder Durchsuchung verletzt.Sie wurden diskriminierend behandelt (Racial Profiling, Beleidigungen).

Was soll ich tun, wenn ich von der Polizei misshandelt oder in meinen Rechten verletzt wurde?

Dokumentieren Sie den Vorfall sofort — Fotos von Verletzungen, Zeugen notieren, Gedächtnisprotokoll anfertigen.Erstatten Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft — nicht bei der Polizeidienststelle der betroffenen Beamten.Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren — zeitnah und detailliert.Wenden Sie sich an eine unabhängige Beratungsstelle (z. B. Amnesty International, Bürgerrechtsorganisationen).

Was sollten Sie NICHT tun — beschwerden gegen die polizei?

Warten Sie nicht zu lange — Beweise gehen schnell verloren und Verjährungsfristen laufen.Erstatten Sie eine Gegenanzeige nicht leichtfertig — es ist allerdings üblich, dass die Polizei nach Ihrer Anzeige eine Gegenanzeige erstattet. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern.Verzichten Sie nicht auf anwaltliche Hilfe — Verfahren gegen Polizeibeamte sind komplex und die Aufklärungsquote ist niedrig.

Beschwerden gegen die Polizei in other states

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