DSGVO-Rechte in Deutschland (Rechtsratgeber 2026) — Regeln und Anforderungen

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Quelle: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 15–22 ; Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), § 34

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In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Die DSGVO gibt jeder natürlichen Person in Deutschland — unabhängig von der Staatsangehörigkeit — fünf einklagbare Rechte gegenüber dem Verantwortlichen (Unternehmen, Behörde, Verein):

  • Auskunftsrecht (Art. 15): Bestätigung, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden; Auskunft über Zweck, Empfänger, Speicherdauer, Drittstaatübermittlungen; eine kostenlose Kopie aller Daten.
  • Berichtigung (Art. 16): Korrektur unrichtiger Daten und Vervollständigung unvollständiger Daten.
  • Löschung / "Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17): Löschung der Daten, wenn diese für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr erforderlich, die Einwilligung widerrufen oder die Verarbeitung rechtswidrig ist.
  • Widerspruch (Art. 21): Widerspruch gegen die Verarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben — insbesondere gegen Direktwerbung und Profiling.
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20): Erhalt der Daten in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format und Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen.

Reaktionsfrist des Verantwortlichen: ein Monat (verlängerbar um zwei Monate bei komplexen Anträgen; mit begründeter Mitteilung).

Wann gilt es?

Anwendbar auf jede in Deutschland lebende natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden durch:

  • Ein Unternehmen, einen Verein oder eine Behörde mit Sitz in der EU.
  • Ein Unternehmen außerhalb der EU, das Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet oder ihr Verhalten beobachtet.
  • Messenger-Dienste, soziale Netzwerke, Banken, Telekommunikationsanbieter, Mobil-Apps, Online-Händler, öffentliche Dienste, Schufa und andere Auskunfteien.

Wie Sie Ihre Datenschutzrechte in Deutschland durchsetzen

Das Verfahren ist kostenfrei, aber formell. Hier die wirkungsvollste Reihenfolge:

  • Identifizieren Sie den Datenschutzbeauftragten oder den Datenschutzansprechpartner über die Datenschutzerklärung (meist [email protected] oder [email protected]).
  • Stellen Sie den Antrag schriftlich (E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein), nennen Sie ausdrücklich das geltend gemachte Recht (Art. 15 / 16 / 17 / 20 / 21 DSGVO) und legen Sie zur Identitätsprüfung eine Kopie des Ausweises bei (geschwärzt bis auf Name, Geburtsdatum und Lichtbild).
  • Notieren Sie das Antragsdatum — die Monatsfrist beginnt mit dem Zugang.
  • Bleibt eine Antwort aus oder ist sie unzureichend: Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Für Bundesbehörden, Telekommunikations- und Postdienste: BfDI (bfdi.bund.de). Sonst: Landesdatenschutzbeauftragter des Bundeslands, in dem der Verantwortliche seinen Hauptsitz hat.
  • Bei nachweisbarem materiellen oder immateriellen Schaden: Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO und § 83 BDSG — Klage vor dem Landgericht.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Zahlen Sie nichts für die Ausübung Ihrer Rechte. Art. 12 DSGVO untersagt Gebühren ausdrücklich.
  • Senden Sie keine ungeschwärzte Ausweiskopie. Bedecken Sie Foto, Seriennummer und alle nicht zur Identifikation notwendigen Daten.
  • Wenden Sie sich nicht an eine generische Support-Adresse, wenn ein Datenschutzbeauftragter genannt ist.
  • Geben Sie nicht auf, wenn der erste Bescheid negativ ist. Die Aufsichtsbehörde prüft eigenständig.
  • Schließen Sie keine Pauschal-Verträge mit "DSGVO-Spezialisten", die gegen Honorar Anträge stellen — Sie können dasselbe kostenfrei.

Häufige Fragen

What is the betroffenenrechte nach der dsgvo ausüben right in Deutschland?

Die DSGVO gibt jeder natürlichen Person in Deutschland — unabhängig von der Staatsangehörigkeit — fünf einklagbare Rechte gegenüber dem Verantwortlichen (Unternehmen, Behörde, Verein):Auskunftsrecht (Art. 15): Bestätigung, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden; Auskunft über Zweck, Empfänger, Speicherdauer, Drittstaatübermittlungen; eine kostenlose Kopie aller Daten.Berichtigung (Art. 16): Korrektur unrichtiger Daten und Vervollständigung unvollständiger Daten.Löschung / "Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17): Löschung der Daten, wenn diese für die ursprünglichen Zwecke nicht...

Wann gilt es — betroffenenrechte nach der dsgvo ausüben?

Anwendbar auf jede in Deutschland lebende natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden durch:Ein Unternehmen, einen Verein oder eine Behörde mit Sitz in der EU.Ein Unternehmen außerhalb der EU, das Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet oder ihr Verhalten beobachtet.Messenger-Dienste, soziale Netzwerke, Banken, Telekommunikationsanbieter, Mobil-Apps, Online-Händler, öffentliche Dienste, Schufa und andere Auskunfteien.

Wie verlange ich in Deutschland die Löschung meiner persönlichen Daten?

Das Verfahren ist kostenfrei, aber formell. Hier die wirkungsvollste Reihenfolge:Identifizieren Sie den Datenschutzbeauftragten oder den Datenschutzansprechpartner über die Datenschutzerklärung (meist [email protected] oder [email protected]).Stellen Sie den Antrag schriftlich (E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein), nennen Sie ausdrücklich das geltend gemachte Recht (Art. 15 / 16 / 17 / 20 / 21 DSGVO) und legen Sie zur Identitätsprüfung eine Kopie des Ausweises bei (geschwärzt bis auf Name, Geburtsdatum und Lichtbild).Notieren Sie das Antragsdatum — die Monatsfrist beginnt mit dem Zugang.Bleibt...

Was sollten Sie NICHT tun — betroffenenrechte nach der dsgvo ausüben?

Zahlen Sie nichts für die Ausübung Ihrer Rechte. Art. 12 DSGVO untersagt Gebühren ausdrücklich.Senden Sie keine ungeschwärzte Ausweiskopie. Bedecken Sie Foto, Seriennummer und alle nicht zur Identifikation notwendigen Daten.Wenden Sie sich nicht an eine generische Support-Adresse, wenn ein Datenschutzbeauftragter genannt ist.Geben Sie nicht auf, wenn der erste Bescheid negativ ist. Die Aufsichtsbehörde prüft eigenständig.Schließen Sie keine Pauschal-Verträge mit "DSGVO-Spezialisten", die gegen Honorar Anträge stellen — Sie können dasselbe kostenfrei.

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