Humanitärer Schutz und Asylverfahren in Deutschland
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Deutschland gewährt verschiedene Formen des humanitären Schutzes. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die zentrale Behörde für Asylentscheidungen.
Es gibt vier Schutzformen: Die Asylberechtigung nach Art. 16a GG (politisch Verfolgte), die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention (Verfolgung aus bestimmten Gründen), der subsidiäre Schutz (§ 4 AsylG, bei ernsthaftem Schaden wie Todesstrafe, Folter oder bewaffnetem Konflikt) und das Abschiebungsverbot (§ 60 AufenthG, bei Gefahr für Leib und Leben).
Das Asylverfahren beginnt mit der Registrierung (Aufnahmeeinrichtung), gefolgt von einem persönlichen Interview beim BAMF. Die Bearbeitungszeit beträgt im Durchschnitt 6 bis 12 Monate. Während des Verfahrens erhalten Antragsteller eine Aufenthaltsgestattung, Unterkunft und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (ca. 410 Euro/Monat für Alleinstehende).
Anerkannte Flüchtlinge erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, subsidiär Schutzberechtigte für 1 Jahr (verlängerbar). Beide Gruppen haben Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Integrationskursen und zu Sozialleistungen.
Die Dublin-III-Verordnung regelt, welcher EU-Staat für die Prüfung zuständig ist — in der Regel der Staat der ersten Einreise.
Wann gilt es?
- Sie werden in Ihrem Heimatland politisch verfolgt oder aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe bedroht.
- Ihnen drohen Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung in Ihrem Herkunftsland.
- Sie fliehen vor einem bewaffneten Konflikt und Ihnen droht ernsthafte individuelle Bedrohung.
- Sie sind bereits in Deutschland und möchten einen Asylantrag stellen.
Was tun, wenn Sie in Deutschland Asyl oder humanitären Schutz beantragen möchten?
- Melden Sie sich bei einer Erstaufnahmeeinrichtung oder bei der Polizei — Sie werden dann registriert und an eine Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet.
- Stellen Sie Ihren Asylantrag beim BAMF — Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Verfahrens.
- Bereiten Sie sich auf das Interview vor — beschreiben Sie Ihre Verfolgung detailliert und chronologisch. Sie haben Recht auf einen Dolmetscher.
- Nehmen Sie rechtliche Beratung in Anspruch — Flüchtlingsberatungsstellen, PRO ASYL und der UNHCR bieten kostenlose Hilfe.
- Bei Ablehnung können Sie innerhalb von 2 Wochen Klage beim Verwaltungsgericht erheben (1 Woche bei „offensichtlich unbegründet“).
Was sollten Sie NICHT tun?
- Verpassen Sie nicht die Klagefristen — 2 Wochen nach Zustellung des Bescheids (1 Woche bei „offensichtlich unbegründet“).
- Geben Sie keine falschen Identitäten an — dies kann zur Ablehnung des Antrags und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
- Reisen Sie nicht in Ihr Herkunftsland, solange Ihr Asylverfahren läuft — dies kann als Beweis dafür gewertet werden, dass keine Verfolgung vorliegt.
- Verlassen Sie nicht den Ihnen zugewiesenen Bezirk ohne Genehmigung — die Residenzpflicht gilt in den ersten 3 Monaten.
Häufige Fragen
Wann gilt es — humanitärer schutz und asylverfahren?
Sie werden in Ihrem Heimatland politisch verfolgt oder aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe bedroht.Ihnen drohen Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung in Ihrem Herkunftsland.Sie fliehen vor einem bewaffneten Konflikt und Ihnen droht ernsthafte individuelle Bedrohung.Sie sind bereits in Deutschland und möchten einen Asylantrag stellen.
Was soll ich tun, wenn ich in Deutschland Asyl beantragen möchte und nicht weiß, wie das Verfahren beim BAMF abläuft?
Melden Sie sich bei einer Erstaufnahmeeinrichtung oder bei der Polizei — Sie werden dann registriert und an eine Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet.Stellen Sie Ihren Asylantrag beim BAMF — Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Verfahrens.Bereiten Sie sich auf das Interview vor — beschreiben Sie Ihre Verfolgung detailliert und chronologisch. Sie haben Recht auf einen Dolmetscher.Nehmen Sie rechtliche Beratung in Anspruch — Flüchtlingsberatungsstellen, PRO ASYL und der UNHCR bieten kostenlose Hilfe.Bei Ablehnung können Sie innerhalb von 2 Wochen Klage beim Verwaltungsgericht...
Was sollten Sie NICHT tun — humanitärer schutz und asylverfahren?
Verpassen Sie nicht die Klagefristen — 2 Wochen nach Zustellung des Bescheids (1 Woche bei „offensichtlich unbegründet“).Geben Sie keine falschen Identitäten an — dies kann zur Ablehnung des Antrags und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.Reisen Sie nicht in Ihr Herkunftsland, solange Ihr Asylverfahren läuft — dies kann als Beweis dafür gewertet werden, dass keine Verfolgung vorliegt.Verlassen Sie nicht den Ihnen zugewiesenen Bezirk ohne Genehmigung — die Residenzpflicht gilt in den ersten 3 Monaten.