Einbürgerung und deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Juni 2024 ist die Einbürgerung in Deutschland deutlich vereinfacht worden. Die Mindestaufenthaltsdauer wurde von 8 auf 5 Jahre reduziert, und Mehrstaatigkeit wird grundsätzlich akzeptiert.
Die Hauptvoraussetzungen für die Einbürgerung sind: 5 Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (reduziert auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen), Niederlassungserlaubnis oder gleichwertiger Aufenthaltstitel, eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, keine Verurteilungen wegen Straftaten, B1-Deutschkenntnisse und Bestehen des Einbürgerungstests.
Der Einbürgerungstest umfasst 33 Fragen zu Geschichte, Politik, Gesellschaft und Recht. 17 richtige Antworten sind zum Bestehen erforderlich. Die Testgebühr beträgt 25 Euro. Absolventen deutscher Schulen oder des Integrationskurses mit dem Test „Leben in Deutschland“ sind befreit.
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro Erwachsenen und 51 Euro pro minderjährigem Kind. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde zwischen 6 und 24 Monaten.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger können sich nach 3 Jahren Aufenthalt und 2 Jahren Ehe einbürgern lassen. Für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern gilt unter bestimmten Voraussetzungen automatisch das Geburtsortprinzip (ius soli).
Wann gilt es?
- Sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland.
- Sie sind Ehepartner(in) eines deutschen Staatsangehörigen und leben seit 3 Jahren in Deutschland.
- Sie zeigen besondere Integrationsleistungen (ehrenamtliche Tätigkeit, hervorragende Deutschkenntnisse) und erfüllen die 3-Jahres-Frist.
- Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und mindestens ein Elternteil lebt seit 5 Jahren rechtmäßig hier.
Was tun, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und sich einbürgern lassen möchten?
- Machen Sie den Einbürgerungstest — die Testfragen sind beim BAMF online veröffentlicht und können geübt werden (33 Fragen, 17 richtige zum Bestehen).
- Weisen Sie B1-Deutschkenntnisse nach — durch Zertifikat Deutsch, DTZ, Goethe-Zertifikat oder deutschen Schulabschluss.
- Beantragen Sie die Einbürgerung bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts — bringen Sie Identitätsnachweis, Aufenthaltstitel, Einkommensnachweise und Sprachzertifikat mit.
- Legen Sie das Bekenntnis zum Grundgesetz ab — Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
- Planen Sie Geduld ein — die Bearbeitungszeit beträgt in Großstädten oft 12–24 Monate.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Beziehen Sie keine Sozialleistungen zum Zeitpunkt der Antragstellung — die eigenständige Lebensunterhaltssicherung ist Pflicht (Ausnahmen für bestimmte Härtefälle).
- Verschweigen Sie keine Vorstrafen — eine falsche Angabe kann zur Rücknahme der Einbürgerung führen.
- Warten Sie nicht zu lange mit der Antragstellung — die Anforderungen können sich ändern und Wartezeiten sind lang.
- Vergessen Sie nicht, dass Sie seit Juni 2024 Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen — eine Aufgabe ist nicht mehr erforderlich.
Häufige Fragen
Wann gilt es — einbürgerung und deutsche staatsangehörigkeit?
Sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland.Sie sind Ehepartner(in) eines deutschen Staatsangehörigen und leben seit 3 Jahren in Deutschland.Sie zeigen besondere Integrationsleistungen (ehrenamtliche Tätigkeit, hervorragende Deutschkenntnisse) und erfüllen die 3-Jahres-Frist.Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und mindestens ein Elternteil lebt seit 5 Jahren rechtmäßig hier.
Was soll ich tun, wenn ich die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfülle und den Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit stellen möchte?
Machen Sie den Einbürgerungstest — die Testfragen sind beim BAMF online veröffentlicht und können geübt werden (33 Fragen, 17 richtige zum Bestehen).Weisen Sie B1-Deutschkenntnisse nach — durch Zertifikat Deutsch, DTZ, Goethe-Zertifikat oder deutschen Schulabschluss.Beantragen Sie die Einbürgerung bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts — bringen Sie Identitätsnachweis, Aufenthaltstitel, Einkommensnachweise und Sprachzertifikat mit.Legen Sie das Bekenntnis zum Grundgesetz ab — Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.Planen Sie Geduld ein — die Bearbeitungsze...
Was sollten Sie NICHT tun — einbürgerung und deutsche staatsangehörigkeit?
Beziehen Sie keine Sozialleistungen zum Zeitpunkt der Antragstellung — die eigenständige Lebensunterhaltssicherung ist Pflicht (Ausnahmen für bestimmte Härtefälle).Verschweigen Sie keine Vorstrafen — eine falsche Angabe kann zur Rücknahme der Einbürgerung führen.Warten Sie nicht zu lange mit der Antragstellung — die Anforderungen können sich ändern und Wartezeiten sind lang.Vergessen Sie nicht, dass Sie seit Juni 2024 Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen — eine Aufgabe ist nicht mehr erforderlich.