Niederlassungserlaubnis und unbefristeter Aufenthalt in Deutschland

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Quelle: AufenthG §§ 9, 9a, 18c, 26

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Die Niederlassungserlaubnis ist der unbefristete Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit und kann nur unter sehr engen Voraussetzungen widerrufen werden.

Die reguläre Niederlassungserlaubnis erfordert 5 Jahre mit einem befristeten Aufenthaltstitel, 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, ausreichende Deutschkenntnisse (B1), Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Integrationskurs), gesicherter Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum.

Für Inhaber der Blauen Karte EU gelten verkürzte Fristen: 21 Monate bei Deutschkenntnissen auf B1-Niveau oder 33 Monate bei A1-Niveau. Dies macht die Blaue Karte zum schnellsten Weg zur Niederlassungserlaubnis.

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) ist eine Alternative, die nach 5 Jahren erteilt wird und zusätzlich die Mobilität innerhalb der EU ermöglicht.

Die Gebühren für die Niederlassungserlaubnis betragen 113 Euro. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) im Kartenformat wird innerhalb von 3–6 Wochen nach Antragstellung ausgestellt.

Wann gilt es?

  • Sie leben seit mindestens 5 Jahren mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland.
  • Sie haben eine Blaue Karte EU und leben seit 21 oder 33 Monaten in Deutschland.
  • Sie sind anerkannter Flüchtling und leben seit 5 Jahren (oder 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen) in Deutschland.
  • Sie sind Absolvent(in) einer deutschen Hochschule und haben seit 2 Jahren eine qualifizierte Beschäftigung.

Was tun, wenn Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen und dauerhaft in Deutschland bleiben möchten?

  • Absolvieren Sie den Integrationskurs (630 Stunden Sprachkurs + 100 Stunden Orientierungskurs) — er ist Pflicht und wird vom BAMF gefördert.
  • Legen Sie den Test „Leben in Deutschland“ ab — 33 Fragen zu Recht, Geschichte und Gesellschaft. 17 richtige Antworten genügen.
  • Weisen Sie B1-Deutschkenntnisse nach — durch Integrationskurs-Zertifikat, DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) oder ein gleichwertiges Zertifikat.
  • Sichern Sie den Lebensunterhalt — Sie dürfen keine Sozialleistungen beziehen (Ausnahmen für Flüchtlinge).
  • Beantragen Sie die Niederlassungserlaubnis bei Ihrer Ausländerbehörde — bringen Sie alle Nachweise und 113 Euro mit.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Unterbrechen Sie Ihren Aufenthalt nicht — Abwesenheiten von mehr als 6 Monaten können den Verlust Ihres Aufenthaltstitels bedeuten.
  • Beziehen Sie keine Sozialleistungen, wenn Sie die Niederlassungserlaubnis anstreben — ALG-II-Bezug kann zum Ablehnungsgrund werden.
  • Versäumen Sie nicht die Verlängerung Ihres befristeten Aufenthaltstitels — eine Lücke kann die Berechnung der 5 Jahre zurücksetzen.
  • Vergessen Sie nicht den Integrationskurs — ohne Abschluss wird die Niederlassungserlaubnis in der Regel nicht erteilt.

Häufige Fragen

Wann gilt es — niederlassungserlaubnis und unbefristeter aufenthalt?

Sie leben seit mindestens 5 Jahren mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland.Sie haben eine Blaue Karte EU und leben seit 21 oder 33 Monaten in Deutschland.Sie sind anerkannter Flüchtling und leben seit 5 Jahren (oder 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen) in Deutschland.Sie sind Absolvent(in) einer deutschen Hochschule und haben seit 2 Jahren eine qualifizierte Beschäftigung.

Was soll ich tun, wenn ich nach mehrjährigem Aufenthalt in Deutschland die unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen möchte?

Absolvieren Sie den Integrationskurs (630 Stunden Sprachkurs + 100 Stunden Orientierungskurs) — er ist Pflicht und wird vom BAMF gefördert.Legen Sie den Test „Leben in Deutschland“ ab — 33 Fragen zu Recht, Geschichte und Gesellschaft. 17 richtige Antworten genügen.Weisen Sie B1-Deutschkenntnisse nach — durch Integrationskurs-Zertifikat, DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer) oder ein gleichwertiges Zertifikat.Sichern Sie den Lebensunterhalt — Sie dürfen keine Sozialleistungen beziehen (Ausnahmen für Flüchtlinge).Beantragen Sie die Niederlassungserlaubnis bei Ihrer Ausländerbehörde — bri...

Was sollten Sie NICHT tun — niederlassungserlaubnis und unbefristeter aufenthalt?

Unterbrechen Sie Ihren Aufenthalt nicht — Abwesenheiten von mehr als 6 Monaten können den Verlust Ihres Aufenthaltstitels bedeuten.Beziehen Sie keine Sozialleistungen, wenn Sie die Niederlassungserlaubnis anstreben — ALG-II-Bezug kann zum Ablehnungsgrund werden.Versäumen Sie nicht die Verlängerung Ihres befristeten Aufenthaltstitels — eine Lücke kann die Berechnung der 5 Jahre zurücksetzen.Vergessen Sie nicht den Integrationskurs — ohne Abschluss wird die Niederlassungserlaubnis in der Regel nicht erteilt.

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