Studierendenvisum und Bildungsmigration in Deutschland

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Quelle: AufenthG §§ 16a–16f

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Deutschland ist eines der beliebtesten Studienländer weltweit — über 370.000 internationale Studierende sind an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Die meisten öffentlichen Universitäten erheben keine Studiengebühren (Ausnahme: Baden-Württemberg mit 1.500 Euro pro Semester für Nicht-EU-Studierende).

Für ein Studierendenvisum benötigen Sie eine Zulassung (oder bedingte Zulassung) einer deutschen Hochschule, den Nachweis einer Finanzierung von mindestens 11.904 Euro pro Jahr (992 Euro/Monat, Stand 2024) über ein Sperrkonto (Blocked Account), und eine Krankenversicherung. Die Visumgebühr beträgt 75 Euro.

Studierende dürfen neben dem Studium 120 volle Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule (Hiwi-Stellen) sind von dieser Grenze ausgenommen.

Nach dem Studienabschluss können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche (§ 20 Abs. 3 AufenthG) für 18 Monate erhalten. In dieser Zeit dürfen Sie jede Erwerbstätigkeit ausüben. Finden Sie eine qualifikationsadäquate Stelle, können Sie in eine Fachkräfte-Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU wechseln.

Für Sprachkurse und Studienkollegs (Vorbereitung auf das Studium) gibt es ebenfalls Visa nach § 16b AufenthG.

Wann gilt es?

  • Sie haben eine Zulassung einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule.
  • Sie möchten einen Sprachkurs oder ein Studienkolleg in Deutschland besuchen.
  • Sie sind Doktorand(in) oder Gastwissenschaftler(in) an einer deutschen Forschungseinrichtung.
  • Sie haben Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen und suchen eine Arbeitsstelle.

Was tun, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und ein Studierendenvisum benötigen?

  • Bewerben Sie sich über uni-assist oder direkt bei der Hochschule — prüfen Sie die Bewerbungsfristen (meist 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester).
  • Eröffnen Sie ein Sperrkonto (z. B. bei Expatrio, Fintiba oder der Deutschen Bank) und überweisen Sie mindestens 11.904 Euro — dies ist der Finanzierungsnachweis für die Botschaft.
  • Schließen Sie eine Krankenversicherung ab — unter 30 Jahren können Sie die gesetzliche Versicherung nutzen (ca. 120 Euro/Monat).
  • Beantragen Sie das Visum bei der deutschen Botschaft — Bearbeitungszeit ca. 4–8 Wochen.
  • Nach dem Abschluss beantragen Sie die 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche bei der Ausländerbehörde.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Überschreiten Sie nicht die 120-Tage-Grenze — ein Verstoß kann zum Widerruf Ihres Aufenthaltstitels führen.
  • Vernachlässigen Sie nicht Ihr Studium — die Ausländerbehörde kann den Aufenthaltstitel entziehen, wenn Sie keine ausreichenden Studienfortschritte nachweisen.
  • Verpassen Sie nicht die Rückmeldungsfrist — eine Exmatrikulation beendet die Grundlage Ihres Aufenthalts.
  • Beantragen Sie das Visum nicht zu spät — planen Sie mindestens 8–12 Wochen vor Semesterbeginn ein.

Häufige Fragen

Wann gilt es — studierendenvisum und bildungsmigration?

Sie haben eine Zulassung einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule.Sie möchten einen Sprachkurs oder ein Studienkolleg in Deutschland besuchen.Sie sind Doktorand(in) oder Gastwissenschaftler(in) an einer deutschen Forschungseinrichtung.Sie haben Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen und suchen eine Arbeitsstelle.

Was soll ich tun, wenn ich einen Studienplatz in Deutschland habe und nun ein Visum und ein Sperrkonto einrichten möchte?

Bewerben Sie sich über uni-assist oder direkt bei der Hochschule — prüfen Sie die Bewerbungsfristen (meist 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester).Eröffnen Sie ein Sperrkonto (z. B. bei Expatrio, Fintiba oder der Deutschen Bank) und überweisen Sie mindestens 11.904 Euro — dies ist der Finanzierungsnachweis für die Botschaft.Schließen Sie eine Krankenversicherung ab — unter 30 Jahren können Sie die gesetzliche Versicherung nutzen (ca. 120 Euro/Monat).Beantragen Sie das Visum bei der deutschen Botschaft — Bearbeitungszeit ca. 4–8 Wochen.Nach dem Abschluss beantragen S...

Was sollten Sie NICHT tun — studierendenvisum und bildungsmigration?

Überschreiten Sie nicht die 120-Tage-Grenze — ein Verstoß kann zum Widerruf Ihres Aufenthaltstitels führen.Vernachlässigen Sie nicht Ihr Studium — die Ausländerbehörde kann den Aufenthaltstitel entziehen, wenn Sie keine ausreichenden Studienfortschritte nachweisen.Verpassen Sie nicht die Rückmeldungsfrist — eine Exmatrikulation beendet die Grundlage Ihres Aufenthalts.Beantragen Sie das Visum nicht zu spät — planen Sie mindestens 8–12 Wochen vor Semesterbeginn ein.

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