Familiennachzug und Familienzusammenführung in Deutschland

Last verified:

Quelle: AufenthG §§ 27–36a

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Der Familiennachzug ermöglicht es in Deutschland lebenden Ausländern, ihre engsten Familienangehörigen nachzuholen. Die Regelungen sind in den §§ 27–36a AufenthG festgelegt.

Der Ehegattennachzug setzt voraus, dass der in Deutschland lebende Partner einen Aufenthaltstitel besitzt und ausreichenden Wohnraum nachweist (ca. 12 m² pro Person). Der nachziehende Ehegatte muss in der Regel einfache Deutschkenntnisse (A1) nachweisen — Ausnahmen gelten für Ehegatten von Inhabern einer Blauen Karte EU und bestimmten anderen Kategorien.

Minderjährige Kinder unter 18 Jahren können zu ihren Eltern nachziehen, wenn der Elternteil in Deutschland das Sorgerecht hat und über Wohnraum und Lebensunterhalt verfügt. Für Kinder über 16 ist in bestimmten Fällen der Nachweis von Deutschkenntnissen (C1) erforderlich.

Für anerkannte Flüchtlinge gelten erleichterte Bedingungen: Der Antrag auf Familiennachzug muss innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung gestellt werden, dann entfallen die Anforderungen an Deutschkenntnisse, Wohnraum und Lebensunterhaltssicherung.

Die Visumgebühren betragen 75 Euro pro Familienangehörigen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 6 Monate, kann aber je nach Botschaft deutlich länger dauern.

Wann gilt es?

  • Sie leben in Deutschland mit einem gültigen Aufenthaltstitel und möchten Ihren Ehepartner nachholen.
  • Ihre minderjährigen Kinder leben noch im Herkunftsland und sollen zu Ihnen nach Deutschland kommen.
  • Sie sind anerkannter Flüchtling und möchten Ihre Kernfamilie nachholen.
  • Sie sind Ehepartner(in) eines deutschen Staatsangehörigen und möchten nach Deutschland ziehen.

Was tun, wenn Sie Ihre Familie nach Deutschland nachholen und die Familienzusammenführung beantragen möchten?

  • Legen Sie einen A1-Deutschtest ab (Goethe-Institut, telc oder ÖSD) — dies ist für die meisten Ehegatten Pflicht vor der Einreise.
  • Beantragen Sie das Visum bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland — bringen Sie Heiratsurkunde, Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Partners und Wohnraumnachweis mit.
  • Als anerkannter Flüchtling stellen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung, um die erleichterten Bedingungen zu nutzen.
  • Weisen Sie den Lebensunterhalt nach — der in Deutschland lebende Partner muss ein regelmäßiges Einkommen haben, das den Regelbedarf nach SGB II übersteigt.
  • Melden Sie sich nach Ankunft beim Einwohnermeldeamt an und beantragen Sie den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Versäumen Sie nicht die 3-Monats-Frist für den Familiennachzug als Flüchtling — danach gelten die regulären Bedingungen.
  • Reisen Sie nicht mit einem Schengen-Visum ein, um dann einen Familiennachzug zu beantragen — der Antrag muss vom Herkunftsland aus erfolgen.
  • Unterschätzen Sie nicht die Wartezeiten für Botschaftstermine — in einigen Ländern beträgt die Wartezeit 6–12 Monate.
  • Vergessen Sie nicht die Deutschkenntnisse — ohne A1-Zertifikat wird das Visum in der Regel abgelehnt.

Häufige Fragen

Wann gilt es — familiennachzug und familienzusammenführung?

Sie leben in Deutschland mit einem gültigen Aufenthaltstitel und möchten Ihren Ehepartner nachholen.Ihre minderjährigen Kinder leben noch im Herkunftsland und sollen zu Ihnen nach Deutschland kommen.Sie sind anerkannter Flüchtling und möchten Ihre Kernfamilie nachholen.Sie sind Ehepartner(in) eines deutschen Staatsangehörigen und möchten nach Deutschland ziehen.

Was soll ich tun, wenn ich meinen Ehepartner zu mir nach Deutschland holen möchte und der A1-Sprachnachweis fehlt?

Legen Sie einen A1-Deutschtest ab (Goethe-Institut, telc oder ÖSD) — dies ist für die meisten Ehegatten Pflicht vor der Einreise.Beantragen Sie das Visum bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland — bringen Sie Heiratsurkunde, Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Partners und Wohnraumnachweis mit.Als anerkannter Flüchtling stellen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung, um die erleichterten Bedingungen zu nutzen.Weisen Sie den Lebensunterhalt nach — der in Deutschland lebende Partner muss ein regelmäßiges Einkommen haben, das den Regelbedarf nach SGB II übersteigt....

Was sollten Sie NICHT tun — familiennachzug und familienzusammenführung?

Versäumen Sie nicht die 3-Monats-Frist für den Familiennachzug als Flüchtling — danach gelten die regulären Bedingungen.Reisen Sie nicht mit einem Schengen-Visum ein, um dann einen Familiennachzug zu beantragen — der Antrag muss vom Herkunftsland aus erfolgen.Unterschätzen Sie nicht die Wartezeiten für Botschaftstermine — in einigen Ländern beträgt die Wartezeit 6–12 Monate.Vergessen Sie nicht die Deutschkenntnisse — ohne A1-Zertifikat wird das Visum in der Regel abgelehnt.

You came here to know your rights — help someone else know theirs.

Support This Mission