HH

Asylrecht und Flüchtlingsschutz in Hamburg

Last verified:

Quelle: Grundgesetz (GG) Art. 16a; Asylgesetz (AsylG); Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 60 (Abschiebungsverbot); EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Deutschland kennt im Bereich des internationalen Schutzes gleich vier verschiedene Schutzformen — die Hierarchie reicht vom verfassungsrechtlich verbürgten Asylrecht bis zum bloßen Abschiebungsverbot. Welche Variante zugesprochen wird, hat erhebliche Folgen für Aufenthaltstitel, Familiennachzug und Sozialleistungen.

  • Asylberechtigung nach Art. 16a GG: Das verfassungsrechtlich verankerte Asylrecht für politisch Verfolgte — in der Praxis stark eingeschränkt durch die Drittstaatenregelung der Verfassungsänderung von 1993: Wer über einen sicheren Drittstaat einreist, kann dieses Recht nicht in Anspruch nehmen.
  • Flüchtlingsschutz (§ 3 AsylG / Genfer Konvention): Die wichtigste Schutzform in der Praxis — bei Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe. Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, danach erfolgt die Überprüfung.
  • Subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG): Greift, wenn ein ernsthafter Schaden im Herkunftsland droht — Todesstrafe, Folter, willkürliche Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts. Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, verlängerbar.
  • Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG): Die schwächste Schutzform — bei konkreter Gefahr für Leib und Leben oder bei Verstoß gegen die EMRK. Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, verlängerbar, aber mit weniger Rechten als bei Flüchtlingsschutz.
  • Dublin-Verfahren: Eine zentrale Hürde — der EU-Staat, in dem Sie als Asylsuchender zuerst registriert wurden, ist für Ihren Antrag zuständig (Dublin-III-Verordnung). Wer über Italien oder Griechenland kam, kann nach dorthin überstellt werden, was den deutschen Antrag faktisch beendet.

Wann gilt es?

  • Sie befinden sich in Deutschland und suchen Schutz vor Verfolgung oder Gewalt.
  • Sie haben einen Asylantrag gestellt und warten auf die Entscheidung des BAMF.
  • Ihr Asylantrag wurde abgelehnt und Sie wollen dagegen vorgehen.

Was tun, wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder Sie internationalen Schutz beantragen möchten?

  • Stellen Sie Ihren Asylantrag beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) — entweder direkt oder über eine Erstaufnahmeeinrichtung.
  • Bereiten Sie sich sorgfältig auf die Anhörung vor — sie ist das wichtigste Element des Verfahrens. Schildern Sie Ihre Fluchtgründe ausführlich und konsistent.
  • Bei Ablehnung: Klagen Sie innerhalb der Frist beim Verwaltungsgericht (1 Woche bei „offensichtlich unbegründet“, 2 Wochen bei „einfach unbegründet“).
  • Suchen Sie sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe — viele Anwälte bieten Beratung mit Beratungshilfe an.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Versäumen Sie nicht die Klagefristen — sie sind extrem kurz (1–2 Wochen) und können nicht verlängert werden.
  • Machen Sie keine widersprüchlichen Angaben — Inkonsistenzen in Ihrer Schilderung können zur Ablehnung führen.
  • Tauchen Sie nicht unter — das kann zu einer Abschiebung ohne richterliche Überprüfung führen.
Hamburg Landesrecht

Wie sich Hamburg vom Bundesrecht unterscheidet

Hamburg nimmt als Stadtstaat einen eigenen Anteil an der bundesweiten Verteilung von Asylsuchenden nach dem Königsteiner Schlüssel — rund 2,6 % der Bundesaufnahme.

Zentrale Erstaufnahme (ZEA)

Die Zentrale Erstaufnahme (ZEA) in Rahlstedt (Bargkoppelweg) ist die wichtigste Aufnahmeeinrichtung. Hier erfolgen:

  • Registrierung und Aktenanlage
  • Erkennungsdienstliche Behandlung
  • Gesundheitserstuntersuchung
  • Erstunterbringung bis zur Weiterverteilung

Ergänzend gibt es die Folgeunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnprojekten in allen 7 Bezirken.

Asylverfahren — BAMF-Außenstelle Hamburg

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betreibt eine Außenstelle in Hamburg, die das Asylverfahren durchführt: Antragstellung, Anhörung, Entscheidung. Die Anhörung ist der wichtigste Termin — dort muss die individuelle Fluchtgeschichte vollständig und widerspruchsfrei vorgetragen werden.

Gesundheitskarte für Asylsuchende

Hamburg hat 2016 die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchende eingeführt — einer der Vorreiter bundesweit. Statt für jeden Arztbesuch einen Behandlungsschein beim Sozialamt zu holen, erhalten Asylsuchende nach 15 Monaten Aufenthalt eine reguläre Gesundheitskarte über die AOK oder BKK, mit der sie direkt zum Arzt gehen können (§ 264 SGB V).

Unterstützung und Rechtsberatung

Der Flüchtlingsrat Hamburg (fluechtlingsrat-hamburg.de) koordiniert Rechtsberatung und Unterstützung. Weitere Anlaufstellen: Diakonisches Werk Hamburg, Caritasverband Hamburg, AWO Hamburg, Fluchtpunkt.

Weitere Schritte in Hamburg

  • Zur Anhörung beim BAMF: mindestens 1 Anwalt konsultieren — Rechtsberatung vor der Anhörung kritisch wichtig.
  • Bei Ablehnung: Klagefrist 1 Woche (bei Ablehnung als offensichtlich unbegründet) oder 2 Wochen (bei Ablehnung als unbegründet) beim Verwaltungsgericht Hamburg.
  • Gesundheitskarte bei der zuständigen Kasse (AOK/BKK) beantragen — Karte nach max. 15 Monaten.
  • Sprachkurse: Integrationskurs nach § 44 AufenthG (BAMF), ergänzt durch Hamburger Sprachkursangebote.
  • Bei Unterbringungsproblemen: Beschwerdestelle für Unterkünfte der Sozialbehörde.

Relevantes Gesetz: Asylgesetz (AsylG); Aufenthaltsgesetz (AufenthG); AsylbLG §§ 4, 6 (Gesundheitsleistungen); SGB V § 264 (eGK-Übernahme); Aufnahmegesetz Hamburg

Häufige Fragen

Wann gilt es — asylrecht und flüchtlingsschutz?

Sie befinden sich in Deutschland und suchen Schutz vor Verfolgung oder Gewalt.Sie haben einen Asylantrag gestellt und warten auf die Entscheidung des BAMF.Ihr Asylantrag wurde abgelehnt und Sie wollen dagegen vorgehen.

Was soll ich tun, wenn mein Asylantrag vom BAMF abgelehnt wurde und ich gegen den Bescheid klagen möchte?

Stellen Sie Ihren Asylantrag beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) — entweder direkt oder über eine Erstaufnahmeeinrichtung.Bereiten Sie sich sorgfältig auf die Anhörung vor — sie ist das wichtigste Element des Verfahrens. Schildern Sie Ihre Fluchtgründe ausführlich und konsistent.Bei Ablehnung: Klagen Sie innerhalb der Frist beim Verwaltungsgericht (1 Woche bei „offensichtlich unbegründet“, 2 Wochen bei „einfach unbegründet“).Suchen Sie sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe — viele Anwälte bieten Beratung mit Beratungshilfe an.

Was sollten Sie NICHT tun — asylrecht und flüchtlingsschutz?

Versäumen Sie nicht die Klagefristen — sie sind extrem kurz (1–2 Wochen) und können nicht verlängert werden.Machen Sie keine widersprüchlichen Angaben — Inkonsistenzen in Ihrer Schilderung können zur Ablehnung führen.Tauchen Sie nicht unter — das kann zu einer Abschiebung ohne richterliche Überprüfung führen.

Asylrecht und Flüchtlingsschutz in other states

Same topic, different jurisdiction. Pick the one that applies to you.

You came here to know your rights — help someone else know theirs.

Support This Mission