Kirchensteuer nach Bundesland (2026)

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Quelle: Grundgesetz Art. 140 i. V. m. Art. 137 WRV; Kirchensteuergesetze der Länder (KiStG); § 51a EStG (Zuschlag zur Kappung); Bundesmeldegesetz § 20 (Austrittsbescheinigung)

About this article

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Im Bundesland-Vergleich

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Kirchensteuersatz (8 %/9 %) und Rechtsgrundlage je Bundesland.
Rechtsgrundlage
Baden-WürttembergKirchensteuergesetz BW (KiStG BW) — 8 % Satz
BayernBayerisches Kirchensteuergesetz (BayKiStG) — Kirchensteuersatz 8 %
BerlinKiStG Berlin — 9 % Kirchensteuer
BrandenburgEStG § 10 Abs. 1 Nr. 4 — Kirchensteuer als Sonderausgabe
BremenEStG § 10 Abs. 1 Nr. 4 — Kirchensteuer als Sonderausgabe
HamburgKirchensteuergesetz Hamburg (HmbKiStG); § 51a EStG; BMG § 20 (Austrittsbescheinigung)
HessenKirchensteuergesetz Hessen (KiStG HE) — 9 % Kirchensteuersatz
Mecklenburg-VorpommernKirchensteuergesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiStG MV) — Kirchensteuer 9 %; Austritt beim Standesamt
NiedersachsenKirchensteuergesetz Niedersachsen (KiStG-ND) — 9 % Kirchensteuersatz
Nordrhein-WestfalenKirchenaustrittsgesetz NRW (KiAustrG NRW) §§ 3, 5, 6
Rheinland-PfalzKirchensteuergesetz Rheinland-Pfalz (KiStG RP) — Austritt beim Standesamt
SaarlandKirchensteuergesetz Saarland (KiStG SL) — Kirchensteuer 9 %; Austritt beim Standesamt
SachsenKirchensteuergesetz Sachsen (KiStG SN) — Kirchensteuer 9 %; Austritt beim Standesamt
Sachsen-AnhaltKirchensteuergesetz Sachsen-Anhalt (KiStG LSA) — Kirchensteuer 9 %; Austritt beim Standesamt
Schleswig-HolsteinKirchensteuergesetz Schleswig-Holstein (KiStG SH) — Austritt beim Standesamt
ThüringenThüringer Kirchensteuergesetz (KiStG ThürKG) — Kirchensteuer 9 %; Austritt beim Standesamt
Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Die Kirchensteuer ist Landessache — Bund und Länder schreiben lediglich den Rahmen vor. Jedes Bundesland hat ein eigenes Kirchensteuergesetz (KiStG). Der Satz liegt zwischen 8 % und 9 %.

  • Kirchensteuersatz: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg; 9 % in allen anderen Bundesländern. Berechnungsgrundlage: festgesetzte Einkommensteuer.
  • Abzug: Erfolgt automatisch über das ELStAM-Verfahren (elektronische Lohnsteuermerkmale) vom Arbeitgeber.
  • Kappungsgrenze: In vielen Bundesländern wird die Kirchensteuer auf 2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens gekappt (§ 51a EStG i. V. m. Landesregelung) — relevant für Spitzenverdiener.
  • Kirchenaustritt: Verfahren variiert nach Bundesland:
  • Austritt beim Standesamt: Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg.
  • Austritt beim Amtsgericht: Berlin (Kirchenaustrittsgesetz Berlin 1979), NRW, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Brandenburg, Sachsen (z. T. Standesamt).
  • Gebühr: 10 EUR (Bremen) bis 35 EUR (Berlin); meist 25–31 EUR.
  • Wirkung: Der Austritt ist sofort rechtskräftig mit der Erklärung; Steuerpflicht endet ab dem Folgemonat.

Wann gilt es?

  • Sie sind Mitglied einer evangelischen oder katholischen Kirche und zahlen Kirchensteuer.
  • Sie wollen austreten, um die Steuer zu sparen.
  • Sie sind Spitzenverdiener und fragen sich, ob die Kappungsgrenze greift.
  • Sie sind konfessionslos und zahlen versehentlich Kirchensteuer (ELStAM-Fehler).

Was tun, wenn Sie aus der Kirche austreten oder Ihre Kirchensteuer prüfen wollen?

  • Kirchenaustritt erklären: Termin beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht Ihres Bundeslands buchen. Personalausweis und (falls verlangt) Taufurkunde mitbringen.
  • Austrittsbescheinigung mitnehmen und beim Arbeitgeber bzw. Finanzamt einreichen.
  • Kappungsgrenze prüfen: Ggf. mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein besprechen.
  • Bei ELStAM-Fehler (falsche Konfession eingetragen): Korrektur über das Finanzamt.
  • Wählen Sie Ihr Bundesland für die konkrete Austrittsstelle, Gebühr und benötigte Unterlagen.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Unterschätzen Sie den Austritt nicht — er hat Folgen (keine kirchliche Trauung, Beerdigung, Taufe möglich).
  • Erklären Sie den Austritt nicht zu spät im Monat — die Wirkung beginnt erst am Monatsersten des Folgemonats.
  • Sparen Sie nicht durch falsche Angaben in der Steuererklärung — das ist Steuerhinterziehung.
Landesrecht

Worked Examples

  1. ScenarioSie sind Kirchenmitglied in Nordrhein-Westfalen und zahlen 10.000 € Einkommensteuer im Jahr.

    OutcomeIn Nordrhein-Westfalen beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer – bei 10.000 € also 900 €. In Bayern oder Baden-Württemberg wären es bei 8 % dagegen 800 €. Mit einem Kirchenaustritt endet die Pflicht für die Zukunft.

    Geprüft: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern, berechnet auf die Einkommen- bzw. Lohnsteuer. Der Beispielbetrag ist illustrativ. Bildungsinformation, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Sie beträgt 8 % der Einkommen- bzw. Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern. Bemessungsgrundlage ist also nicht das Einkommen selbst, sondern die festgesetzte Einkommensteuer.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (etwa der katholischen oder evangelischen Kirche). Wer keiner solchen Gemeinschaft angehört oder ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer.

Wie beende ich die Kirchensteuerpflicht?

Durch den offiziellen Kirchenaustritt, den Sie je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht erklären – meist gegen eine kleine Gebühr. Die Steuerpflicht endet in der Regel zum Folgemonat. Das genaue Verfahren zeigt Ihr Bundesland.

Kann ich Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja. Gezahlte Kirchensteuer können Sie in voller Höhe als Sonderausgabe in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, was Ihre Steuerlast senkt. Erstattete Kirchensteuer wird gegengerechnet.

What is the kirchensteuer und kirchenaustritt right in Deutschland?

Die Kirchensteuer ist Landessache — Bund und Länder schreiben lediglich den Rahmen vor. Jedes Bundesland hat ein eigenes Kirchensteuergesetz (KiStG). Der Satz liegt zwischen 8 % und 9 %.Kirchensteuersatz: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg; 9 % in allen anderen Bundesländern. Berechnungsgrundlage: festgesetzte Einkommensteuer.Abzug: Erfolgt automatisch über das ELStAM-Verfahren (elektronische Lohnsteuermerkmale) vom Arbeitgeber.Kappungsgrenze: In vielen Bundesländern wird die Kirchensteuer auf 2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens gekappt (§ 51a EStG i. V. m. Landesregelung) — relevant...

Wann gilt es — kirchensteuer und kirchenaustritt?

Sie sind Mitglied einer evangelischen oder katholischen Kirche und zahlen Kirchensteuer.Sie wollen austreten, um die Steuer zu sparen.Sie sind Spitzenverdiener und fragen sich, ob die Kappungsgrenze greift.Sie sind konfessionslos und zahlen versehentlich Kirchensteuer (ELStAM-Fehler).

Was soll ich tun, wenn ich aus der Kirche austreten möchte, um die Kirchensteuer zu sparen?

Kirchenaustritt erklären: Termin beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht Ihres Bundeslands buchen. Personalausweis und (falls verlangt) Taufurkunde mitbringen.Austrittsbescheinigung mitnehmen und beim Arbeitgeber bzw. Finanzamt einreichen.Kappungsgrenze prüfen: Ggf. mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein besprechen.Bei ELStAM-Fehler (falsche Konfession eingetragen): Korrektur über das Finanzamt.Wählen Sie Ihr Bundesland für die konkrete Austrittsstelle, Gebühr und benötigte Unterlagen.

Was sollten Sie NICHT tun — kirchensteuer und kirchenaustritt?

Unterschätzen Sie den Austritt nicht — er hat Folgen (keine kirchliche Trauung, Beerdigung, Taufe möglich).Erklären Sie den Austritt nicht zu spät im Monat — die Wirkung beginnt erst am Monatsersten des Folgemonats.Sparen Sie nicht durch falsche Angaben in der Steuererklärung — das ist Steuerhinterziehung.

Details nach Bundesland

Berlin

Rechtsgrundlage: KiStG Berlin — 9 % Kirchensteuer

In Berlin beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer — der Standardsatz wie in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Bayern und Baden-Württemberg 8 %).

Kirchenaustritt beim Amtsgericht — 30 EUR

In Berlin erfolgt der Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht des Wohnorts (Kirchenaustrittsgesetz Berlin vom 30.01.1979). Gebühr: 30 EUR. Erforderlich: Personalausweis oder Reisepass. Die Austrittsbescheinigung wird sofort ausgestellt; das Amtsgericht meldet den Austritt an Meldebehörde, Finanzamt und Religionsgemeinschaft. Kirchensteuerpflicht endet ab dem Folgemonat.

Brandenburg

Rechtsgrundlage: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4 — Kirchensteuer als Sonderausgabe

In Brandenburg beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer. Der Kirchenaustritt erfolgt beim Standesamt des Wohnorts, Gebühr ca. 10–20 EUR (variiert kommunal). Kirchensteuerpflicht endet ab dem Folgemonat nach Austritt.

Bremen

Rechtsgrundlage: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4 — Kirchensteuer als Sonderausgabe

In Bremen beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer. Der Kirchenaustritt erfolgt beim Amtsgericht des Wohnorts (anders als in den meisten Bundesländern) — Gebühr: ca. 10 EUR, einer der niedrigsten in Deutschland. Kirchensteuerpflicht endet ab dem Folgemonat.

Hamburg

Rechtsgrundlage: Kirchensteuergesetz Hamburg (HmbKiStG); § 51a EStG; BMG § 20 (Austrittsbescheinigung)

In Hamburg beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer — der Standardsatz in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Bayern und Baden-Württemberg 8 %).

Kirchenaustritt beim Standesamt — 31 EUR

Der Austritt erfolgt persönlich beim Standesamt des Bezirks oder beim Kundenzentrum Hamburg-City. Terminvereinbarung online auf hamburg.de. Gebühr: 31 EUR. Erforderlich: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Der Austritt ist sofort rechtskräftig; Kirchensteuerpflicht endet ab dem Folgemonat. Melderegister, Religionsgemeinschaft und Finanzamt werden automatisch informiert.

Hessen

Rechtsgrundlage: Kirchensteuergesetz Hessen (KiStG HE) — 9 % Kirchensteuersatz

In Hessen beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer — der Standardsatz in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Bayern und Baden-Württemberg 8 %).

Kirchenaustritt beim Amtsgericht — ca. 30 EUR

In Hessen erfolgt der Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht des Wohnorts. Gebühr: ca. 30 EUR. Erforderlich: Personalausweis oder Reisepass. Die Austrittsbescheinigung wird sofort ausgestellt; das Amtsgericht meldet den Austritt an Meldebehörde, Finanzamt und Religionsgemeinschaft. Kirchensteuerpflicht endet ab dem Folgemonat.

Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage: Kirchensteuergesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiStG MV) — Kirchensteuer 9 %; Austritt beim Standesamt

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer. Der Kirchenaustritt erfolgt beim Standesamt des Wohnorts. Gebühr: ca. 10 EUR. Kirchensteuerpflicht endet ab dem Folgemonat.

Rheinland-Pfalz

Rechtsgrundlage: Kirchensteuergesetz Rheinland-Pfalz (KiStG RP) — Austritt beim Standesamt

In Rheinland-Pfalz beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer. Der Kirchenaustritt erfolgt beim Standesamt des Wohnorts. Gebühr: ca. 10–30 EUR je nach Kommune. Kirchensteuerpflicht endet ab dem Folgemonat.

Saarland

Rechtsgrundlage: Kirchensteuergesetz Saarland (KiStG SL) — Kirchensteuer 9 %; Austritt beim Standesamt

Im Saarland beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer. Der Kirchenaustritt erfolgt beim Standesamt des Wohnorts. Gebühr: ca. 30 EUR. Kirchensteuerpflicht endet ab dem Folgemonat.

Sachsen

Rechtsgrundlage: Kirchensteuergesetz Sachsen (KiStG SN) — Kirchensteuer 9 %; Austritt beim Standesamt

In Sachsen beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer — der Standardsatz.

Kirchenaustritt beim Standesamt

In Sachsen erfolgt der Kirchenaustritt persönlich beim Standesamt des Wohnorts. Gebühr: 20–25 EUR (variiert kommunal). Erforderlich: Personalausweis. Der Austritt ist sofort rechtskräftig; Kirchensteuerpflicht endet ab dem Folgemonat.

Sachsen-Anhalt

Rechtsgrundlage: Kirchensteuergesetz Sachsen-Anhalt (KiStG LSA) — Kirchensteuer 9 %; Austritt beim Standesamt

In Sachsen-Anhalt beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer. Der Kirchenaustritt erfolgt beim Standesamt des Wohnorts. Gebühr: ca. 10–30 EUR. Kirchensteuerpflicht endet ab dem Folgemonat.

Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlage: Kirchensteuergesetz Schleswig-Holstein (KiStG SH) — Austritt beim Standesamt

In Schleswig-Holstein beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer — der Standardsatz.

Kirchenaustritt beim Standesamt

Der Austritt erfolgt persönlich beim Standesamt des Wohnorts (nicht beim Amtsgericht wie in NRW). Gebühr: ca. 20 EUR. Erforderlich: Personalausweis. Der Austritt ist sofort rechtskräftig; Kirchensteuerpflicht endet ab dem Folgemonat.

Thüringen

Rechtsgrundlage: Thüringer Kirchensteuergesetz (KiStG ThürKG) — Kirchensteuer 9 %; Austritt beim Standesamt

In Thüringen beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer. Der Kirchenaustritt erfolgt beim Standesamt des Wohnorts. Gebühr: ca. 25 EUR. Kirchensteuerpflicht endet ab dem Folgemonat.

Kirchensteuer und Kirchenaustritt in other states

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