Versammlungsfreiheit und Demonstrationen in Hamburg
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Die Versammlungsfreiheit ist eines der zentralen Grundrechte einer Demokratie — und das deutsche Grundgesetz schützt sie besonders entschieden, geprägt durch die Erfahrung, was passiert, wenn dieses Recht weggenommen wird. Art. 8 GG stellt klar: Alle Deutschen dürfen sich friedlich und ohne Waffen versammeln, grundsätzlich ohne Anmeldung oder Erlaubnis.
- Art. 8 GG: Alle Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Im geschlossenen Raum ohne jede Anmeldung; unter freiem Himmel mit gesetzlich begrenzten Auflagen.
- Versammlungen unter freiem Himmel: Müssen spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde angemeldet werden (§ 14 VersG) — wichtig: Anmeldung, nicht Genehmigung. Die Behörde prüft, sie genehmigt nicht.
- Eilversammlungen bei unvorhersehbaren Anlässen können auch kurzfristiger angemeldet werden. Spontanversammlungen, die sich aus aktuellem Anlass ohne Vorbereitung bilden, sind überhaupt nicht anmeldepflichtig — eine wichtige Schutzregel für unmittelbare politische Reaktionen.
- Auflösung: Eine Versammlung darf nur aufgelöst werden, wenn sie nicht friedlich ist oder die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet (§ 15 VersG). Die Hürden sind hoch — bloße Verkehrsstörungen reichen nicht.
- Vermummungsverbot: Bei öffentlichen Versammlungen ist es verboten, sich zur Verhinderung der Identitätsfeststellung zu vermummen (§ 17a VersG). Verstöße sind Straftaten — was bei Demonstrationen häufig zu Auseinandersetzungen führt.
Wann gilt es?
- Sie möchten eine Demonstration organisieren oder an einer teilnehmen.
- Die Polizei will eine Versammlung auflösen oder einschränken.
- Sie werden im Zusammenhang mit einer Versammlung kontrolliert oder festgenommen.
Was tun, wenn die Polizei eine Demonstration auflösen oder einschränken will?
- Melden Sie eine geplante Demo rechtzeitig an — 48 Stunden vorher bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder Polizei.
- Benennen Sie einen Versammlungsleiter — dieser ist für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich.
- Wenn die Polizei die Versammlung auflöst, verlangen Sie eine mündliche Begründung und notieren Sie die Details.
- Fechten Sie rechtswidrige Auflagen oder Verbote beim Verwaltungsgericht an — auch im Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO).
Was sollten Sie NICHT tun?
- Vermummen Sie sich nicht — das Vermummungsverbot gilt bei öffentlichen Versammlungen und Verstöße sind strafbar.
- Tragen Sie keine Waffen oder gefährlichen Gegenstände — die Versammlungsfreiheit schützt nur „friedliche und waffenlose“ Versammlungen.
- Ignorieren Sie eine Auflösungsverfügung nicht — bleiben Sie nach der Auflösung, machen Sie sich strafbar (§ 29 VersG). Fechten Sie die Auflösung nachträglich an.
Wie sich Hamburg vom Bundesrecht unterscheidet
Anders als Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein hat Hamburg KEIN eigenes Versammlungsgesetz. Es gilt weiterhin das Bundes-Versammlungsgesetz (VersG) in der Fassung vom 15. November 1978.
Grundrechtsschutz nach Art. 8 GG
Jeder Mensch hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln (Art. 8 Abs. 1 GG). Für Versammlungen unter freiem Himmel gilt eine Anmeldepflicht 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersG) — nicht 48 Stunden vor der Versammlung. Die Anmeldung erfolgt bei der Polizei Hamburg, Dezernat Versammlungsangelegenheiten.
Spontane und Eilversammlungen
Für Spontanversammlungen (die sich aus aktuellem Anlass ungeplant bilden) und Eilversammlungen (mit kurzfristig erkennbarem Anlass) gelten die Anmeldefristen nicht oder verkürzt — dies ist durch Rechtsprechung des BVerfG gesicherter Grundrechtsschutz.
Auflagen und Verbote
Die Versammlungsbehörde kann Auflagen (z. B. Routenführung, Lautsprechereinsatz) oder im Einzelfall ein Verbot aussprechen. Gegen Auflagen und Verbote ist Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Hamburg möglich.
G20-Protest 2017 — Nachwirkungen
Die G20-Proteste im Juli 2017 prägen bis heute die Versammlungspraxis in Hamburg. Mehrere Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts und des Verwaltungsgerichts Hamburg haben den Kernbereich des Versammlungsrechts gestärkt.
Weitere Schritte in Hamburg
- Anmeldung einer Versammlung: polizei.hamburg/hinweise-für-die-durchfuehrung (Online-Formular).
- Auflagen sofort schriftlich prüfen; Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Hamburg binnen 24 Stunden.
- Bei Festnahmen: sofort Anwalt verständigen; Ermittlungsausschuss (EA) Hamburg als Kontaktstelle während Demos.
Relevantes Gesetz: Versammlungsgesetz des Bundes (VersG) §§ 14, 15; Grundgesetz Art. 8; SOG Hamburg
Häufige Fragen
Wann gilt es — versammlungsfreiheit und demonstrationen?
Sie möchten eine Demonstration organisieren oder an einer teilnehmen.Die Polizei will eine Versammlung auflösen oder einschränken.Sie werden im Zusammenhang mit einer Versammlung kontrolliert oder festgenommen.
Was soll ich tun, wenn die Polizei eine Versammlung, an der ich teilnehme, auflöst?
Melden Sie eine geplante Demo rechtzeitig an — 48 Stunden vorher bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder Polizei.Benennen Sie einen Versammlungsleiter — dieser ist für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich.Wenn die Polizei die Versammlung auflöst, verlangen Sie eine mündliche Begründung und notieren Sie die Details.Fechten Sie rechtswidrige Auflagen oder Verbote beim Verwaltungsgericht an — auch im Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO).
Was sollten Sie NICHT tun — versammlungsfreiheit und demonstrationen?
Vermummen Sie sich nicht — das Vermummungsverbot gilt bei öffentlichen Versammlungen und Verstöße sind strafbar.Tragen Sie keine Waffen oder gefährlichen Gegenstände — die Versammlungsfreiheit schützt nur „friedliche und waffenlose“ Versammlungen.Ignorieren Sie eine Auflösungsverfügung nicht — bleiben Sie nach der Auflösung, machen Sie sich strafbar (§ 29 VersG). Fechten Sie die Auflösung nachträglich an.
Landesrecht nach Bundesland
Das Recht unterscheidet sich je nach Bundesland. Wählen Sie Ihr Bundesland, um lokale Unterschiede zum Bundesrecht zu sehen.
Versammlungsfreiheit und Demonstrationen in other states
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