Rundfunkbeitrag — Befreiung und Ermäßigung in Bayern
In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Was ist dieses Recht?
Der Rundfunkbeitrag (früher „GEZ“) finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Er ist wohnungs-, nicht gerätebezogen: Jede Wohnung zahlt einen Beitrag, unabhängig von Anzahl der Bewohner oder vorhandener Geräte.
- Höhe des Beitrags: Seit 2021 18,36 EUR pro Monat pro Haushalt (§ 2 Abs. 1 RBStV).
- Vollständige Befreiung (§ 4 Abs. 1 RBStV): Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug aus dem Elternhaus), Asylbewerberleistungen.
- Ermäßigter Beitrag (6,12 EUR): Blinde, hörgeschädigte und behinderte Menschen mit Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis (§ 4 Abs. 2 RBStV).
- Härtefall-Befreiung (§ 4 Abs. 6 RBStV): Wer eine Sozialleistung knapp verfehlt — Einkommen weniger als 18,36 EUR über der Bedarfsgrenze — kann befreit werden. Bis zu 3 Jahre rückwirkend ab Antragstellung.
- Zuständige Landesrundfunkanstalt: BR (Bayern), WDR (NRW), NDR (Hamburg/Niedersachsen/MV/SH), RBB (Berlin/Brandenburg), SWR (BW/RP), HR (Hessen), MDR (Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen), SR (Saarland), Radio Bremen.
Wann gilt es?
- Sie wohnen in einer Wohnung in Deutschland und sind beitragspflichtig (jede volljährige Person pro Haushalt — einer zahlt).
- Sie beziehen Sozialleistungen und wollen sich befreien lassen.
- Sie sind behindert mit Merkzeichen RF und wollen den ermäßigten Beitrag.
- Sie verfehlen eine Sozialleistung knapp und wollen einen Härtefallantrag stellen.
Was tun, wenn Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien oder ermäßigen lassen wollen?
- Befreiungsantrag online auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit dem Nachweis (z. B. Bürgergeldbescheid) an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln senden.
- Härtefallantrag mit Einkommensnachweis und Bescheid über die knapp verfehlte Leistung einreichen — bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich.
- Befreiung gilt grundsätzlich für 3 Jahre; danach neu beantragen.
- Bei Wohnungswechsel: Ummeldung beim Beitragsservice über das Online-Portal.
- Bei Abweisung: Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice; danach Klage beim Verwaltungsgericht.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Ignorieren Sie keine Bescheide — offene Beiträge führen zu Mahnbescheid und Kontopfändung.
- Kündigen Sie nicht einfach — der Beitrag ist gesetzlich verpflichtend, eine Abmeldung geht nur bei Wegzug ins Ausland oder Auflösung des Haushalts.
- Fallen Sie nicht auf Betrugsversuche herein — Beitragsservice schickt keine E-Mails mit Zahlungsaufforderungen, nur Briefe.
Wie sich Bayern vom Bundesrecht unterscheidet
In Bayern ist der Bayerische Rundfunk (BR) die zuständige Landesrundfunkanstalt. Der bundesweit einheitliche Rundfunkbeitrag von 18,36 EUR pro Monat pro Haushalt gilt auch in Bayern (§ 2 RBStV).
Befreiung und Ermäßigung
Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG (nach Auszug) bezieht, wird vollständig befreit. Mit Merkzeichen RF gilt der ermäßigte Beitrag von 6,12 EUR. Härtefallantrag möglich, wenn Einkommen weniger als 18,36 EUR über der Bedarfsgrenze liegt — bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Bayerische Besonderheit — BR-Organisation
Der BR ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaats Bayern (Bayerischer Rundfunkgesetz) mit Hauptsitz in München. Er bietet ein bayernweites Hörfunk- und Fernsehangebot. Klagen gegen Beitragsbescheide werden beim Verwaltungsgericht München verhandelt.
Weitere Schritte in Bayern
- Befreiungsantrag auf rundfunkbeitrag.de → ausfüllen, unterschreiben, mit Nachweis an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
- Bei Ablehnung: Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice, danach Klage beim Verwaltungsgericht München.
- Wohnungswechsel innerhalb Bayerns: Ummeldung über das Online-Portal.
Relevantes Gesetz: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4 Abs. 6; Bayerisches Rundfunkgesetz; VwGO
Häufige Fragen
Wann gilt es — rundfunkbeitrag — befreiung und ermäßigung?
Sie wohnen in einer Wohnung in Deutschland und sind beitragspflichtig (jede volljährige Person pro Haushalt — einer zahlt).Sie beziehen Sozialleistungen und wollen sich befreien lassen.Sie sind behindert mit Merkzeichen RF und wollen den ermäßigten Beitrag.Sie verfehlen eine Sozialleistung knapp und wollen einen Härtefallantrag stellen.
Was soll ich tun, wenn ich Bürgergeld beziehe oder eine Sozialleistung knapp verfehle und den Rundfunkbeitrag nicht zahlen kann?
Befreiungsantrag online auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit dem Nachweis (z. B. Bürgergeldbescheid) an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln senden.Härtefallantrag mit Einkommensnachweis und Bescheid über die knapp verfehlte Leistung einreichen — bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich.Befreiung gilt grundsätzlich für 3 Jahre; danach neu beantragen.Bei Wohnungswechsel: Ummeldung beim Beitragsservice über das Online-Portal.Bei Abweisung: Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice; danach Klage beim Verwaltungsgericht.
Was sollten Sie NICHT tun — rundfunkbeitrag — befreiung und ermäßigung?
Ignorieren Sie keine Bescheide — offene Beiträge führen zu Mahnbescheid und Kontopfändung.Kündigen Sie nicht einfach — der Beitrag ist gesetzlich verpflichtend, eine Abmeldung geht nur bei Wegzug ins Ausland oder Auflösung des Haushalts.Fallen Sie nicht auf Betrugsversuche herein — Beitragsservice schickt keine E-Mails mit Zahlungsaufforderungen, nur Briefe.
Landesrecht nach Bundesland
Das Recht unterscheidet sich je nach Bundesland. Wählen Sie Ihr Bundesland, um lokale Unterschiede zum Bundesrecht zu sehen.
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