Rundfunkbeitrag nach Bundesland (2026)

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Quelle: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; Landesgesetze zur Zustimmung zum RBStV; Durchführungsbestimmungen der Landesrundfunkanstalten (ARD, ZDF, Deutschlandradio)

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In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Im Bundesland-Vergleich

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Rechtsgrundlage zum Rundfunkbeitrag je Bundesland.
Rechtsgrundlage
Baden-WürttembergRBStV § 4 — Befreiung und Ermäßigung
BayernRundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 4 — Befreiung und Ermäßigung
BerlinRBStV § 4 — Befreiung und Ermäßigung für RBB-Bereich
BrandenburgRundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 2 — Beitragspflicht
BremenRundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 2 — Beitragspflicht
HamburgRBStV § 4 — Befreiung und Ermäßigung
HessenRBStV § 2 — Beitragspflicht: 18,36 EUR pro Wohnung
Mecklenburg-VorpommernRundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; NDR-Staatsvertrag
NiedersachsenRBStV § 2 — Beitragspflicht: 18,36 EUR pro Wohnung
Nordrhein-WestfalenRundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4 — Beitrag und Befreiung; WDR-Gesetz NRW
Rheinland-PfalzRundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; SWR-Staatsvertrag
SaarlandRundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; Saarländisches Mediengesetz (SMG)
SachsenRundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; MDR-Staatsvertrag
Sachsen-AnhaltRundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; MDR-Staatsvertrag
Schleswig-HolsteinRundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; NDR-Staatsvertrag
ThüringenRundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; MDR-Staatsvertrag
Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Der Rundfunkbeitrag (früher „GEZ“) finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Er ist wohnungs-, nicht gerätebezogen: Jede Wohnung zahlt einen Beitrag, unabhängig von Anzahl der Bewohner oder vorhandener Geräte.

  • Höhe des Beitrags: Seit 2021 18,36 EUR pro Monat pro Haushalt (§ 2 Abs. 1 RBStV).
  • Vollständige Befreiung (§ 4 Abs. 1 RBStV): Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug aus dem Elternhaus), Asylbewerberleistungen.
  • Ermäßigter Beitrag (6,12 EUR): Blinde, hörgeschädigte und behinderte Menschen mit Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis (§ 4 Abs. 2 RBStV).
  • Härtefall-Befreiung (§ 4 Abs. 6 RBStV): Wer eine Sozialleistung knapp verfehlt — Einkommen weniger als 18,36 EUR über der Bedarfsgrenze — kann befreit werden. Bis zu 3 Jahre rückwirkend ab Antragstellung.
  • Zuständige Landesrundfunkanstalt: BR (Bayern), WDR (NRW), NDR (Hamburg/Niedersachsen/MV/SH), RBB (Berlin/Brandenburg), SWR (BW/RP), HR (Hessen), MDR (Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen), SR (Saarland), Radio Bremen.

Wann gilt es?

  • Sie wohnen in einer Wohnung in Deutschland und sind beitragspflichtig (jede volljährige Person pro Haushalt — einer zahlt).
  • Sie beziehen Sozialleistungen und wollen sich befreien lassen.
  • Sie sind behindert mit Merkzeichen RF und wollen den ermäßigten Beitrag.
  • Sie verfehlen eine Sozialleistung knapp und wollen einen Härtefallantrag stellen.

Was tun, wenn Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien oder ermäßigen lassen wollen?

  • Befreiungsantrag online auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit dem Nachweis (z. B. Bürgergeldbescheid) an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln senden.
  • Härtefallantrag mit Einkommensnachweis und Bescheid über die knapp verfehlte Leistung einreichen — bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich.
  • Befreiung gilt grundsätzlich für 3 Jahre; danach neu beantragen.
  • Bei Wohnungswechsel: Ummeldung beim Beitragsservice über das Online-Portal.
  • Bei Abweisung: Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice; danach Klage beim Verwaltungsgericht.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Ignorieren Sie keine Bescheide — offene Beiträge führen zu Mahnbescheid und Kontopfändung.
  • Kündigen Sie nicht einfach — der Beitrag ist gesetzlich verpflichtend, eine Abmeldung geht nur bei Wegzug ins Ausland oder Auflösung des Haushalts.
  • Fallen Sie nicht auf Betrugsversuche herein — Beitragsservice schickt keine E-Mails mit Zahlungsaufforderungen, nur Briefe.
Landesrecht

Worked Examples

  1. ScenarioSie wohnen allein in einer Mietwohnung und erhalten einen Bescheid über den Rundfunkbeitrag.

    OutcomeDer Beitrag beträgt 18,36 € pro Monat und wird pro Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Geräte Sie besitzen. Beziehen Sie z. B. Bürgergeld oder BAföG, können Sie einen Antrag auf Befreiung stellen; bei Bewilligung entfällt der Beitrag.

    Geprüft: 18,36 €/Monat pro Wohnung (2026, unverändert), Rechtsgrundlage Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Befreiungsvoraussetzungen können sich unterscheiden – siehe Ihr Bundesland. Bildungsinformation, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?

Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 unverändert 18,36 € pro Monat. Er wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person oder Gerät. In einer Wohngemeinschaft zahlt daher nur eine Person den Beitrag für die gesamte Wohnung.

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen – etwa beim Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG sowie bei bestimmten Behinderungen (Merkzeichen RF). Sie müssen einen Antrag beim Beitragsservice stellen und einen Nachweis vorlegen. Die Befreiung gilt ab Antragstellung.

Muss jede Person in einer WG zahlen?

Nein. Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. In einer Wohngemeinschaft genügt es, wenn eine Person den Beitrag für die Wohnung anmeldet und zahlt. Doppelzahlungen können Sie sich erstatten lassen.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Offene Beiträge werden per Bescheid festgesetzt und können vollstreckt werden. Reagieren Sie fristgerecht auf Bescheide und prüfen Sie eine mögliche Befreiung oder Ermäßigung. Gegen Bescheide können Sie Widerspruch einlegen; Einzelheiten unterscheiden sich je Bundesland.

What is the rundfunkbeitrag — befreiung und ermäßigung right in Deutschland?

Der Rundfunkbeitrag (früher „GEZ“) finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Er ist wohnungs-, nicht gerätebezogen: Jede Wohnung zahlt einen Beitrag, unabhängig von Anzahl der Bewohner oder vorhandener Geräte.Höhe des Beitrags: Seit 2021 18,36 EUR pro Monat pro Haushalt (§ 2 Abs. 1 RBStV).Vollständige Befreiung (§ 4 Abs. 1 RBStV): Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug aus dem Elternhaus), Asylbewerberleistungen.Ermäßigter Beitrag (6,12 EUR): Blinde, hörgeschädigte und behinderte Menschen mit Merkzeichen RF im...

Wann gilt es — rundfunkbeitrag — befreiung und ermäßigung?

Sie wohnen in einer Wohnung in Deutschland und sind beitragspflichtig (jede volljährige Person pro Haushalt — einer zahlt).Sie beziehen Sozialleistungen und wollen sich befreien lassen.Sie sind behindert mit Merkzeichen RF und wollen den ermäßigten Beitrag.Sie verfehlen eine Sozialleistung knapp und wollen einen Härtefallantrag stellen.

Was soll ich tun, wenn ich Bürgergeld beziehe oder eine Sozialleistung knapp verfehle und den Rundfunkbeitrag nicht zahlen kann?

Befreiungsantrag online auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit dem Nachweis (z. B. Bürgergeldbescheid) an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln senden.Härtefallantrag mit Einkommensnachweis und Bescheid über die knapp verfehlte Leistung einreichen — bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich.Befreiung gilt grundsätzlich für 3 Jahre; danach neu beantragen.Bei Wohnungswechsel: Ummeldung beim Beitragsservice über das Online-Portal.Bei Abweisung: Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice; danach Klage beim Verwaltungsgericht.

Was sollten Sie NICHT tun — rundfunkbeitrag — befreiung und ermäßigung?

Ignorieren Sie keine Bescheide — offene Beiträge führen zu Mahnbescheid und Kontopfändung.Kündigen Sie nicht einfach — der Beitrag ist gesetzlich verpflichtend, eine Abmeldung geht nur bei Wegzug ins Ausland oder Auflösung des Haushalts.Fallen Sie nicht auf Betrugsversuche herein — Beitragsservice schickt keine E-Mails mit Zahlungsaufforderungen, nur Briefe.

Details nach Bundesland

Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage: RBStV § 4 — Befreiung und Ermäßigung

In Baden-Württemberg ist der Südwestrundfunk (SWR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam mit Rheinland-Pfalz. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.

Befreiung und Ermäßigung

Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bei knappem Überschreiten der Bedarfsgrenze — bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Rechtsweg

Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice. Klage beim Verwaltungsgericht am Wohnort (VG Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Sigmaringen).

Bayern

Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 4 — Befreiung und Ermäßigung

In Bayern ist der Bayerische Rundfunk (BR) die zuständige Landesrundfunkanstalt. Der bundesweit einheitliche Rundfunkbeitrag von 18,36 EUR pro Monat pro Haushalt gilt auch in Bayern (§ 2 RBStV).

Befreiung und Ermäßigung

Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG (nach Auszug) bezieht, wird vollständig befreit. Mit Merkzeichen RF gilt der ermäßigte Beitrag von 6,12 EUR. Härtefallantrag möglich, wenn Einkommen weniger als 18,36 EUR über der Bedarfsgrenze liegt — bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Bayerische Besonderheit — BR-Organisation

Der BR ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaats Bayern (Bayerischer Rundfunkgesetz) mit Hauptsitz in München. Er bietet ein bayernweites Hörfunk- und Fernsehangebot. Klagen gegen Beitragsbescheide werden beim Verwaltungsgericht München verhandelt.

Brandenburg

Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 2 — Beitragspflicht

In Brandenburg ist der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam für Berlin und Brandenburg. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.

Befreiung und Ermäßigung

Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Bremen

Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 2 — Beitragspflicht

In Bremen ist Radio Bremen die zuständige Landesrundfunkanstalt — die kleinste öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Deutschlands, mit Sitz in Bremen. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.

Befreiung und Ermäßigung

Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Hamburg

Rechtsgrundlage: RBStV § 4 — Befreiung und Ermäßigung

In Hamburg ist der Norddeutsche Rundfunk (NDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam für Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.

Befreiung und Ermäßigung

Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bei knappem Überschreiten der Bedarfsgrenze — bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Rechtsweg

Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice. Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg (Lübeckertordamm 4) binnen 1 Monat nach Widerspruchsbescheid. Kostenlose Erstberatung: ÖRA Hamburg.

Hessen

Rechtsgrundlage: RBStV § 2 — Beitragspflicht: 18,36 EUR pro Wohnung

In Hessen ist der Hessische Rundfunk (hr) die zuständige Landesrundfunkanstalt — mit Sitz in Frankfurt. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.

Befreiung und Ermäßigung

Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bei knappem Überschreiten der Bedarfsgrenze — bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Rechtsweg

Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice. Klage beim Verwaltungsgericht am Wohnort (VG Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Gießen).

Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; NDR-Staatsvertrag

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Norddeutsche Rundfunk (NDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam für MV, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.

Befreiung und Ermäßigung

Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Niedersachsen

Rechtsgrundlage: RBStV § 2 — Beitragspflicht: 18,36 EUR pro Wohnung

In Niedersachsen ist der Norddeutsche Rundfunk (NDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam für Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.

Befreiung, Ermäßigung, Härtefall

Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bei knappem Überschreiten der Bedarfsgrenze — bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Nordrhein-Westfalen

Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4 — Beitrag und Befreiung; WDR-Gesetz NRW

In NRW ist der Westdeutsche Rundfunk (WDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt. Zusätzlich hat der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice seinen Sitz in 50656 Köln — von hier aus werden bundesweit alle Beiträge verwaltet.

Beitrag und Befreiung

Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung. Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bei knappem Überschreiten der Bedarfsgrenze — bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Klagestelle

Klagen gegen Beitragsbescheide werden beim Verwaltungsgericht am Wohnort verhandelt (VG Köln, Düsseldorf, Münster, Gelsenkirchen, Arnsberg, Aachen, Minden).

Rheinland-Pfalz

Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; SWR-Staatsvertrag

In Rheinland-Pfalz ist der Südwestrundfunk (SWR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam mit Baden-Württemberg. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.

Befreiung und Ermäßigung

Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Saarland

Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; Saarländisches Mediengesetz (SMG)

Im Saarland ist der Saarländische Rundfunk (SR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — die zweitkleinste öffentlich-rechtliche Anstalt Deutschlands, mit Sitz in Saarbrücken. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.

Befreiung und Ermäßigung

Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Sachsen-Anhalt

Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; MDR-Staatsvertrag

In Sachsen-Anhalt ist der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.

Befreiung und Ermäßigung

Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; NDR-Staatsvertrag

In Schleswig-Holstein ist der Norddeutsche Rundfunk (NDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.

Befreiung und Ermäßigung

Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Thüringen

Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; MDR-Staatsvertrag

In Thüringen ist der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.

Befreiung und Ermäßigung

Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Rundfunkbeitrag — Befreiung und Ermäßigung in other states

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