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Rundfunkbeitrag — Befreiung und Ermäßigung in Saarland

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Quelle: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; Landesgesetze zur Zustimmung zum RBStV; Durchführungsbestimmungen der Landesrundfunkanstalten (ARD, ZDF, Deutschlandradio)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Der Rundfunkbeitrag (früher „GEZ“) finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Er ist wohnungs-, nicht gerätebezogen: Jede Wohnung zahlt einen Beitrag, unabhängig von Anzahl der Bewohner oder vorhandener Geräte.

  • Höhe des Beitrags: Seit 2021 18,36 EUR pro Monat pro Haushalt (§ 2 Abs. 1 RBStV).
  • Vollständige Befreiung (§ 4 Abs. 1 RBStV): Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug aus dem Elternhaus), Asylbewerberleistungen.
  • Ermäßigter Beitrag (6,12 EUR): Blinde, hörgeschädigte und behinderte Menschen mit Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis (§ 4 Abs. 2 RBStV).
  • Härtefall-Befreiung (§ 4 Abs. 6 RBStV): Wer eine Sozialleistung knapp verfehlt — Einkommen weniger als 18,36 EUR über der Bedarfsgrenze — kann befreit werden. Bis zu 3 Jahre rückwirkend ab Antragstellung.
  • Zuständige Landesrundfunkanstalt: BR (Bayern), WDR (NRW), NDR (Hamburg/Niedersachsen/MV/SH), RBB (Berlin/Brandenburg), SWR (BW/RP), HR (Hessen), MDR (Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen), SR (Saarland), Radio Bremen.

Wann gilt es?

  • Sie wohnen in einer Wohnung in Deutschland und sind beitragspflichtig (jede volljährige Person pro Haushalt — einer zahlt).
  • Sie beziehen Sozialleistungen und wollen sich befreien lassen.
  • Sie sind behindert mit Merkzeichen RF und wollen den ermäßigten Beitrag.
  • Sie verfehlen eine Sozialleistung knapp und wollen einen Härtefallantrag stellen.

Was tun, wenn Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien oder ermäßigen lassen wollen?

  • Befreiungsantrag online auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit dem Nachweis (z. B. Bürgergeldbescheid) an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln senden.
  • Härtefallantrag mit Einkommensnachweis und Bescheid über die knapp verfehlte Leistung einreichen — bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich.
  • Befreiung gilt grundsätzlich für 3 Jahre; danach neu beantragen.
  • Bei Wohnungswechsel: Ummeldung beim Beitragsservice über das Online-Portal.
  • Bei Abweisung: Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice; danach Klage beim Verwaltungsgericht.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Ignorieren Sie keine Bescheide — offene Beiträge führen zu Mahnbescheid und Kontopfändung.
  • Kündigen Sie nicht einfach — der Beitrag ist gesetzlich verpflichtend, eine Abmeldung geht nur bei Wegzug ins Ausland oder Auflösung des Haushalts.
  • Fallen Sie nicht auf Betrugsversuche herein — Beitragsservice schickt keine E-Mails mit Zahlungsaufforderungen, nur Briefe.
Saarland Landesrecht

Wie sich Saarland vom Bundesrecht unterscheidet

Im Saarland ist der Saarländische Rundfunk (SR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — die zweitkleinste öffentlich-rechtliche Anstalt Deutschlands, mit Sitz in Saarbrücken. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.

Befreiung und Ermäßigung

Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Weitere Schritte in Saarland

  • Antrag auf rundfunkbeitrag.de → mit Nachweis an Beitragsservice, 50656 Köln.
  • Widerspruch gegen Bescheid binnen 1 Monat.
  • Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes (Saarlouis).

Relevantes Gesetz: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; Saarländisches Mediengesetz (SMG); VwGO

Häufige Fragen

Wann gilt es — rundfunkbeitrag — befreiung und ermäßigung?

Sie wohnen in einer Wohnung in Deutschland und sind beitragspflichtig (jede volljährige Person pro Haushalt — einer zahlt).Sie beziehen Sozialleistungen und wollen sich befreien lassen.Sie sind behindert mit Merkzeichen RF und wollen den ermäßigten Beitrag.Sie verfehlen eine Sozialleistung knapp und wollen einen Härtefallantrag stellen.

Was soll ich tun, wenn ich Bürgergeld beziehe oder eine Sozialleistung knapp verfehle und den Rundfunkbeitrag nicht zahlen kann?

Befreiungsantrag online auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit dem Nachweis (z. B. Bürgergeldbescheid) an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln senden.Härtefallantrag mit Einkommensnachweis und Bescheid über die knapp verfehlte Leistung einreichen — bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich.Befreiung gilt grundsätzlich für 3 Jahre; danach neu beantragen.Bei Wohnungswechsel: Ummeldung beim Beitragsservice über das Online-Portal.Bei Abweisung: Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice; danach Klage beim Verwaltungsgericht.

Was sollten Sie NICHT tun — rundfunkbeitrag — befreiung und ermäßigung?

Ignorieren Sie keine Bescheide — offene Beiträge führen zu Mahnbescheid und Kontopfändung.Kündigen Sie nicht einfach — der Beitrag ist gesetzlich verpflichtend, eine Abmeldung geht nur bei Wegzug ins Ausland oder Auflösung des Haushalts.Fallen Sie nicht auf Betrugsversuche herein — Beitragsservice schickt keine E-Mails mit Zahlungsaufforderungen, nur Briefe.

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