Rundfunkbeitrag nach Bundesland (2026)
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In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess
Im Bundesland-Vergleich
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| Rechtsgrundlage | |
|---|---|
| Baden-Württemberg | RBStV § 4 — Befreiung und Ermäßigung |
| Bayern | Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 4 — Befreiung und Ermäßigung |
| Berlin | RBStV § 4 — Befreiung und Ermäßigung für RBB-Bereich |
| Brandenburg | Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 2 — Beitragspflicht |
| Bremen | Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 2 — Beitragspflicht |
| Hamburg | RBStV § 4 — Befreiung und Ermäßigung |
| Hessen | RBStV § 2 — Beitragspflicht: 18,36 EUR pro Wohnung |
| Mecklenburg-Vorpommern | Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; NDR-Staatsvertrag |
| Niedersachsen | RBStV § 2 — Beitragspflicht: 18,36 EUR pro Wohnung |
| Nordrhein-Westfalen | Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4 — Beitrag und Befreiung; WDR-Gesetz NRW |
| Rheinland-Pfalz | Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; SWR-Staatsvertrag |
| Saarland | Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; Saarländisches Mediengesetz (SMG) |
| Sachsen | Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; MDR-Staatsvertrag |
| Sachsen-Anhalt | Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; MDR-Staatsvertrag |
| Schleswig-Holstein | Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; NDR-Staatsvertrag |
| Thüringen | Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; MDR-Staatsvertrag |
Was ist dieses Recht?
Der Rundfunkbeitrag (früher „GEZ“) finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Er ist wohnungs-, nicht gerätebezogen: Jede Wohnung zahlt einen Beitrag, unabhängig von Anzahl der Bewohner oder vorhandener Geräte.
- Höhe des Beitrags: Seit 2021 18,36 EUR pro Monat pro Haushalt (§ 2 Abs. 1 RBStV).
- Vollständige Befreiung (§ 4 Abs. 1 RBStV): Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug aus dem Elternhaus), Asylbewerberleistungen.
- Ermäßigter Beitrag (6,12 EUR): Blinde, hörgeschädigte und behinderte Menschen mit Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis (§ 4 Abs. 2 RBStV).
- Härtefall-Befreiung (§ 4 Abs. 6 RBStV): Wer eine Sozialleistung knapp verfehlt — Einkommen weniger als 18,36 EUR über der Bedarfsgrenze — kann befreit werden. Bis zu 3 Jahre rückwirkend ab Antragstellung.
- Zuständige Landesrundfunkanstalt: BR (Bayern), WDR (NRW), NDR (Hamburg/Niedersachsen/MV/SH), RBB (Berlin/Brandenburg), SWR (BW/RP), HR (Hessen), MDR (Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen), SR (Saarland), Radio Bremen.
Wann gilt es?
- Sie wohnen in einer Wohnung in Deutschland und sind beitragspflichtig (jede volljährige Person pro Haushalt — einer zahlt).
- Sie beziehen Sozialleistungen und wollen sich befreien lassen.
- Sie sind behindert mit Merkzeichen RF und wollen den ermäßigten Beitrag.
- Sie verfehlen eine Sozialleistung knapp und wollen einen Härtefallantrag stellen.
Was tun, wenn Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien oder ermäßigen lassen wollen?
- Befreiungsantrag online auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit dem Nachweis (z. B. Bürgergeldbescheid) an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln senden.
- Härtefallantrag mit Einkommensnachweis und Bescheid über die knapp verfehlte Leistung einreichen — bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich.
- Befreiung gilt grundsätzlich für 3 Jahre; danach neu beantragen.
- Bei Wohnungswechsel: Ummeldung beim Beitragsservice über das Online-Portal.
- Bei Abweisung: Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice; danach Klage beim Verwaltungsgericht.
Was sollten Sie NICHT tun?
- Ignorieren Sie keine Bescheide — offene Beiträge führen zu Mahnbescheid und Kontopfändung.
- Kündigen Sie nicht einfach — der Beitrag ist gesetzlich verpflichtend, eine Abmeldung geht nur bei Wegzug ins Ausland oder Auflösung des Haushalts.
- Fallen Sie nicht auf Betrugsversuche herein — Beitragsservice schickt keine E-Mails mit Zahlungsaufforderungen, nur Briefe.
About Verbraucherrechte in Deutschland
Beim Einkaufen schützen Sie zwei Säulen: das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und EU-Richtlinien. Beim Warenkauf haben Sie eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren (§§ 434 ff. BGB) — in den ersten 12 Monaten mit Beweislastumkehr. Bei Online- und Telefonkäufen kommt ein 14-tägiges Widerrufsrecht hinzu (§§ 355, 312g BGB). Standardklauseln unterliegen der AGB-Kontrolle (§§ 305–310 BGB). Streitigkeiten klären Sie über die Verbraucherschlichtung, das europäische Kleinverfahren oder per Mahnbescheid beim Amtsgericht.
Worked Examples
ScenarioSie wohnen allein in einer Mietwohnung und erhalten einen Bescheid über den Rundfunkbeitrag.
OutcomeDer Beitrag beträgt 18,36 € pro Monat und wird pro Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Geräte Sie besitzen. Beziehen Sie z. B. Bürgergeld oder BAföG, können Sie einen Antrag auf Befreiung stellen; bei Bewilligung entfällt der Beitrag.
Geprüft: 18,36 €/Monat pro Wohnung (2026, unverändert), Rechtsgrundlage Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Befreiungsvoraussetzungen können sich unterscheiden – siehe Ihr Bundesland. Bildungsinformation, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?
Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 unverändert 18,36 € pro Monat. Er wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person oder Gerät. In einer Wohngemeinschaft zahlt daher nur eine Person den Beitrag für die gesamte Wohnung.
Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen – etwa beim Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG sowie bei bestimmten Behinderungen (Merkzeichen RF). Sie müssen einen Antrag beim Beitragsservice stellen und einen Nachweis vorlegen. Die Befreiung gilt ab Antragstellung.
Muss jede Person in einer WG zahlen?
Nein. Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. In einer Wohngemeinschaft genügt es, wenn eine Person den Beitrag für die Wohnung anmeldet und zahlt. Doppelzahlungen können Sie sich erstatten lassen.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Offene Beiträge werden per Bescheid festgesetzt und können vollstreckt werden. Reagieren Sie fristgerecht auf Bescheide und prüfen Sie eine mögliche Befreiung oder Ermäßigung. Gegen Bescheide können Sie Widerspruch einlegen; Einzelheiten unterscheiden sich je Bundesland.
What is the rundfunkbeitrag — befreiung und ermäßigung right in Deutschland?
Der Rundfunkbeitrag (früher „GEZ“) finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Er ist wohnungs-, nicht gerätebezogen: Jede Wohnung zahlt einen Beitrag, unabhängig von Anzahl der Bewohner oder vorhandener Geräte.Höhe des Beitrags: Seit 2021 18,36 EUR pro Monat pro Haushalt (§ 2 Abs. 1 RBStV).Vollständige Befreiung (§ 4 Abs. 1 RBStV): Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug aus dem Elternhaus), Asylbewerberleistungen.Ermäßigter Beitrag (6,12 EUR): Blinde, hörgeschädigte und behinderte Menschen mit Merkzeichen RF im...
Wann gilt es — rundfunkbeitrag — befreiung und ermäßigung?
Sie wohnen in einer Wohnung in Deutschland und sind beitragspflichtig (jede volljährige Person pro Haushalt — einer zahlt).Sie beziehen Sozialleistungen und wollen sich befreien lassen.Sie sind behindert mit Merkzeichen RF und wollen den ermäßigten Beitrag.Sie verfehlen eine Sozialleistung knapp und wollen einen Härtefallantrag stellen.
Was soll ich tun, wenn ich Bürgergeld beziehe oder eine Sozialleistung knapp verfehle und den Rundfunkbeitrag nicht zahlen kann?
Befreiungsantrag online auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit dem Nachweis (z. B. Bürgergeldbescheid) an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln senden.Härtefallantrag mit Einkommensnachweis und Bescheid über die knapp verfehlte Leistung einreichen — bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich.Befreiung gilt grundsätzlich für 3 Jahre; danach neu beantragen.Bei Wohnungswechsel: Ummeldung beim Beitragsservice über das Online-Portal.Bei Abweisung: Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice; danach Klage beim Verwaltungsgericht.
Was sollten Sie NICHT tun — rundfunkbeitrag — befreiung und ermäßigung?
Ignorieren Sie keine Bescheide — offene Beiträge führen zu Mahnbescheid und Kontopfändung.Kündigen Sie nicht einfach — der Beitrag ist gesetzlich verpflichtend, eine Abmeldung geht nur bei Wegzug ins Ausland oder Auflösung des Haushalts.Fallen Sie nicht auf Betrugsversuche herein — Beitragsservice schickt keine E-Mails mit Zahlungsaufforderungen, nur Briefe.
Details nach Bundesland
Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage: RBStV § 4 — Befreiung und Ermäßigung
In Baden-Württemberg ist der Südwestrundfunk (SWR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam mit Rheinland-Pfalz. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.
Befreiung und Ermäßigung
Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bei knappem Überschreiten der Bedarfsgrenze — bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Rechtsweg
Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice. Klage beim Verwaltungsgericht am Wohnort (VG Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Sigmaringen).
Bayern
Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 4 — Befreiung und Ermäßigung
In Bayern ist der Bayerische Rundfunk (BR) die zuständige Landesrundfunkanstalt. Der bundesweit einheitliche Rundfunkbeitrag von 18,36 EUR pro Monat pro Haushalt gilt auch in Bayern (§ 2 RBStV).
Befreiung und Ermäßigung
Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder BAföG (nach Auszug) bezieht, wird vollständig befreit. Mit Merkzeichen RF gilt der ermäßigte Beitrag von 6,12 EUR. Härtefallantrag möglich, wenn Einkommen weniger als 18,36 EUR über der Bedarfsgrenze liegt — bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Bayerische Besonderheit — BR-Organisation
Der BR ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaats Bayern (Bayerischer Rundfunkgesetz) mit Hauptsitz in München. Er bietet ein bayernweites Hörfunk- und Fernsehangebot. Klagen gegen Beitragsbescheide werden beim Verwaltungsgericht München verhandelt.
Berlin
Rechtsgrundlage: RBStV § 4 — Befreiung und Ermäßigung für RBB-Bereich
Vollständiger Leitfaden: Berlin →Brandenburg
Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 2 — Beitragspflicht
In Brandenburg ist der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam für Berlin und Brandenburg. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.
Befreiung und Ermäßigung
Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Bremen
Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 2 — Beitragspflicht
In Bremen ist Radio Bremen die zuständige Landesrundfunkanstalt — die kleinste öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Deutschlands, mit Sitz in Bremen. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.
Befreiung und Ermäßigung
Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Hamburg
Rechtsgrundlage: RBStV § 4 — Befreiung und Ermäßigung
In Hamburg ist der Norddeutsche Rundfunk (NDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam für Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.
Befreiung und Ermäßigung
Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bei knappem Überschreiten der Bedarfsgrenze — bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Rechtsweg
Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice. Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg (Lübeckertordamm 4) binnen 1 Monat nach Widerspruchsbescheid. Kostenlose Erstberatung: ÖRA Hamburg.
Hessen
Rechtsgrundlage: RBStV § 2 — Beitragspflicht: 18,36 EUR pro Wohnung
In Hessen ist der Hessische Rundfunk (hr) die zuständige Landesrundfunkanstalt — mit Sitz in Frankfurt. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.
Befreiung und Ermäßigung
Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bei knappem Überschreiten der Bedarfsgrenze — bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Rechtsweg
Widerspruch binnen 1 Monat beim Beitragsservice. Klage beim Verwaltungsgericht am Wohnort (VG Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Gießen).
Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; NDR-Staatsvertrag
In Mecklenburg-Vorpommern ist der Norddeutsche Rundfunk (NDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam für MV, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.
Befreiung und Ermäßigung
Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Niedersachsen
Rechtsgrundlage: RBStV § 2 — Beitragspflicht: 18,36 EUR pro Wohnung
In Niedersachsen ist der Norddeutsche Rundfunk (NDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam für Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.
Befreiung, Ermäßigung, Härtefall
Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bei knappem Überschreiten der Bedarfsgrenze — bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4 — Beitrag und Befreiung; WDR-Gesetz NRW
In NRW ist der Westdeutsche Rundfunk (WDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt. Zusätzlich hat der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice seinen Sitz in 50656 Köln — von hier aus werden bundesweit alle Beiträge verwaltet.
Beitrag und Befreiung
Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung. Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bei knappem Überschreiten der Bedarfsgrenze — bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Klagestelle
Klagen gegen Beitragsbescheide werden beim Verwaltungsgericht am Wohnort verhandelt (VG Köln, Düsseldorf, Münster, Gelsenkirchen, Arnsberg, Aachen, Minden).
Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; SWR-Staatsvertrag
In Rheinland-Pfalz ist der Südwestrundfunk (SWR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam mit Baden-Württemberg. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.
Befreiung und Ermäßigung
Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Saarland
Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; Saarländisches Mediengesetz (SMG)
Im Saarland ist der Saarländische Rundfunk (SR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — die zweitkleinste öffentlich-rechtliche Anstalt Deutschlands, mit Sitz in Saarbrücken. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.
Befreiung und Ermäßigung
Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Sachsen
Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; MDR-Staatsvertrag
Vollständiger Leitfaden: Sachsen →Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; MDR-Staatsvertrag
In Sachsen-Anhalt ist der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.
Befreiung und Ermäßigung
Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; NDR-Staatsvertrag
In Schleswig-Holstein ist der Norddeutsche Rundfunk (NDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.
Befreiung und Ermäßigung
Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Thüringen
Rechtsgrundlage: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §§ 2, 4; MDR-Staatsvertrag
In Thüringen ist der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) die zuständige Landesrundfunkanstalt — gemeinsam für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Monatlicher Beitrag: 18,36 EUR pro Wohnung.
Befreiung und Ermäßigung
Vollständige Befreiung bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG (nach Auszug) und Asylbewerberleistungen. Ermäßigter Beitrag 6,12 EUR mit Merkzeichen RF. Härtefallantrag bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Rundfunkbeitrag — Befreiung und Ermäßigung in other states
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- Nordrhein-WestfalenRundfunkbeitrag — Befreiung und Ermäßigung
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