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Einbürgerung (Deutsche Staatsangehörigkeit) in Bayern

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Quelle: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) §§ 10–12b; Reform 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 104)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Die Einbürgerung ist die letzte Stufe einer langen Migrationsgeschichte — sie verleiht Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten (Wahlrecht!) und Pflichten. Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 2024 hat den Weg dorthin gleich in mehreren wichtigen Punkten erleichtert.

  • Regelanspruch: Nach dem reformierten StAG (gültig seit Juni 2024) haben Sie einen Anspruch auf Einbürgerung schon nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt — vorher waren es 8 Jahre. Bei besonderen Integrationsleistungen — Deutschkenntnisse auf C1-Niveau, ehrenamtliches Engagement, herausragende berufliche Leistungen — sogar bereits nach 3 Jahren.
  • Voraussetzungen: Gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Deutschkenntnisse (B1), Bekenntnis zum Grundgesetz und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, keine erhebliche Straftat, bestandener Einbürgerungstest.
  • Mehrstaatigkeit: Die wohl wichtigste Änderung der Reform — seit Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit generell erlaubt. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Davon profitieren besonders türkisch- und russischstämmige Bewohner sowie viele andere mit komplexen Identitäten.
  • Einbürgerungstest: 33 Fragen zu Rechtsordnung, Geschichte und Gesellschaft — 17 richtige Antworten zum Bestehen. Es gibt offizielle Übungstests online; mit ein paar Stunden Vorbereitung absolut machbar.
  • Kinder: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis hat (§ 4 Abs. 3 StAG) — das sogenannte ius soli mit Wartefrist.

Wann gilt es?

  • Sie leben seit 5 Jahren (oder 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen) rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie erfüllen die sprachlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen.
  • Sie möchten wählen, uneingeschränkt arbeiten und reisen und den sichersten Aufenthaltsstatus erhalten.

Was tun, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchten?

  • Beantragen Sie die Einbürgerung bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnsitzes (in der Regel Kreis- oder Stadtverwaltung).
  • Legen Sie B1-Sprachzertifikat, Einbürgerungstest, Einkommensnachweise und Führungszeugnis vor.
  • Informieren Sie sich über Gebühren: 255 € pro Person (51 € für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen).
  • Prüfen Sie, ob Sie durch besondere Integrationsleistungen die verkürzte Frist von 3 Jahren nutzen können.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Machen Sie keine falschen Angaben — das kann zur Rücknahme der Einbürgerung führen (§ 35 StAG).
  • Beantragen Sie die Einbürgerung nicht, wenn Strafverfahren anhängig sind — warten Sie das Ergebnis ab.
  • Vernachlässigen Sie die Sprachkenntnisse nicht — B1 ist Mindestvoraussetzung, C1 verkürzt die Wartezeit.
Bayern Landesrecht

Wie sich Bayern vom Bundesrecht unterscheidet

Bayern hat seit 1. Januar 2017 ein eigenes Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG). Es betont die „Leitkultur“ und verlangt die Achtung der Rechts- und Werteordnung (Art. 13). Art. 17 BayIntG schließt einen klagbaren Anspruch auf Einzelmaßnahmen aus — Leistungen stehen unter Haushaltsvorbehalt. Verfassungsrechtlich umstritten (Bundeskompetenz Art. 74 Abs. 1 Nr. 4 GG).

Integrationsangebote

  • Integrationskurse werden bundesrechtlich vom BAMF finanziert (§ 43 AufenthG).
  • Bayern bietet Zusatzprogramme für Personen ohne BAMF-Anspruch.
  • Deutschkurse und Alphabetisierungskurse über StMAS und StMI.
  • Vorschulische Sprachförderung verpflichtend (Art. 5 BayIntG).

Einbürgerung

Voraussetzungen richten sich nach § 10 StAG (Bund): in der Regel 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (seit Reform 27.06.2024), eigenständige Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse B1, Einbürgerungstest, Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Anträge in Bayern bei der Einbürgerungsbehörde (Kreisverwaltungsreferat oder Landratsamt).

Weitere Schritte in Bayern

  • Integrationskurs-Berechtigung beim BAMF prüfen.
  • Einbürgerungstest online vorbereiten (bamf.de).
  • Nachweise: Aufenthaltstitel, Einkommensnachweise, Sprachzertifikat, Mietvertrag.

Relevantes Gesetz: BayIntG vom 13.12.2016, zuletzt geändert 09.12.2024, BayRS 26-6-I; § 10 StAG; § 43 AufenthG

Häufige Fragen

Wann gilt es — einbürgerung (deutsche staatsangehörigkeit)?

Sie leben seit 5 Jahren (oder 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen) rechtmäßig in Deutschland.Sie erfüllen die sprachlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen.Sie möchten wählen, uneingeschränkt arbeiten und reisen und den sichersten Aufenthaltsstatus erhalten.

Was soll ich tun, wenn ich die Voraussetzungen für die Einbürgerung prüfen und den Antrag stellen möchte?

Beantragen Sie die Einbürgerung bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnsitzes (in der Regel Kreis- oder Stadtverwaltung).Legen Sie B1-Sprachzertifikat, Einbürgerungstest, Einkommensnachweise und Führungszeugnis vor.Informieren Sie sich über Gebühren: 255 € pro Person (51 € für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen).Prüfen Sie, ob Sie durch besondere Integrationsleistungen die verkürzte Frist von 3 Jahren nutzen können.

Was sollten Sie NICHT tun — einbürgerung (deutsche staatsangehörigkeit)?

Machen Sie keine falschen Angaben — das kann zur Rücknahme der Einbürgerung führen (§ 35 StAG).Beantragen Sie die Einbürgerung nicht, wenn Strafverfahren anhängig sind — warten Sie das Ergebnis ab.Vernachlässigen Sie die Sprachkenntnisse nicht — B1 ist Mindestvoraussetzung, C1 verkürzt die Wartezeit.

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