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Einspruch gegen den Steuerbescheid in Hamburg

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Quelle: Abgabenordnung (AO) §§ 347–367 (Einspruchsverfahren); Finanzgerichtsordnung (FGO)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Gegen jeden Steuerbescheid können Sie Einspruch einlegen — das ist ein kostenloser Rechtsbehelf:

  • Einspruchsfrist: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim Finanzamt eingehen (§ 355 AO).
  • Formfrei: Der Einspruch kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Finanzamt eingelegt werden — eine Begründung ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
  • Keine aufschiebende Wirkung: Der Einspruch hemmt die Zahlungspflicht nicht automatisch — Sie können aber einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) stellen (§ 361 AO).
  • Verböserung (reformatio in peius): Achtung — das Finanzamt kann im Einspruchsverfahren den Bescheid auch zu Ihrem Nachteil ändern (§ 367 Abs. 2 AO). In diesem Fall werden Sie vorher angehört.
  • Nach Einspruch: Wird dem Einspruch nicht abgeholfen, erhalten Sie eine Einspruchsentscheidung. Dagegen können Sie Klage beim Finanzgericht erheben.

Wann gilt es?

  • Sie erhalten einen Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- oder anderen Steuerbescheid, den Sie für fehlerhaft halten.
  • Das Finanzamt hat Ausgaben oder Werbungskosten nicht anerkannt.
  • Die Schätzung durch das Finanzamt erscheint Ihnen zu hoch.

Was tun, wenn Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden sind und Einspruch einlegen möchten?

  • Legen Sie fristgerecht Einspruch ein — innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (Bekanntgabe gilt als 3 Tage nach Aufgabe zur Post, § 122 Abs. 2 AO).
  • Beantragen Sie gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung, wenn die Nachzahlung Sie belastet.
  • Begründen Sie den Einspruch so detailliert wie möglich — mit Belegen, Berechnungen und Verweisen auf Rechtsprechung.
  • Prüfen Sie, ob ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater Sie vertreten kann.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Versäumen Sie nicht die Monatsfrist — sie ist eine Ausschlussfrist und kann nur in Ausnahmefällen wiedereinsetzt werden (§ 110 AO).
  • Ignorieren Sie nicht die Möglichkeit einer Verböserung — ziehen Sie den Einspruch zurück, wenn sich eine Verschlechterung abzeichnet.
  • Zahlen Sie die Steuer nicht vorschnell, ohne den Bescheid geprüft zu haben — Sie haben einen Monat Zeit.
Hamburg Landesrecht

Wie sich Hamburg vom Bundesrecht unterscheidet

Der Einspruch gegen Steuerbescheide ist in der Abgabenordnung (AO) bundesweit einheitlich geregelt. In Hamburg sind 14 Finanzämter und das Finanzgericht Hamburg zuständig.

Einspruchsfrist: 1 Monat

Einsprüche gegen Steuerbescheide müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim erlassenden Finanzamt eingelegt werden (§ 347 AO). Die Bekanntgabe gilt nach der 3-Tages-Fiktion am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als erfolgt (§ 122 Abs. 2 AO) — bis Ende 2024 galt noch 3 Tage; seit 1.1.2025 wurde die Frist auf 4 Tage verlängert (Postrechtsmodernisierungsgesetz).

Form und Inhalt des Einspruchs

Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch (ELSTER, E-Mail an das Finanzamt mit qualifizierter elektronischer Signatur oder De-Mail) eingelegt werden. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Der Einspruch ist gebührenfrei.

Aussetzung der Vollziehung

Wichtig: Der Einspruch hemmt nicht die Zahlungsfrist. Wer die Steuer vorerst nicht zahlen will, muss zusätzlich Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragen (§ 361 AO). Dies setzt ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit voraus. Bei Ablehnung: 6 % Zinsen auf den ausgesetzten Betrag.

Klage vor dem Finanzgericht Hamburg

Wird der Einspruch vom Finanzamt zurückgewiesen (Einspruchsentscheidung), steht der Klageweg zum Finanzgericht Hamburg (Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg) offen. Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung der Einspruchsentscheidung (§ 47 FGO). Für die Klage ist kein Anwaltszwang vor dem Finanzgericht; es entstehen Gerichtsgebühren nach Streitwert.

Weitere Schritte in Hamburg

  • Einspruch möglichst schriftlich per Einschreiben oder über ELSTER mit Sende-Nachweis.
  • Aussetzung der Vollziehung separat beantragen — sonst bleibt die Zahlungsfrist.
  • Bei komplexen Sachverhalten: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
  • Für geringes Einkommen: Prozesskostenhilfe beim Finanzgericht beantragen (§ 142 FGO).

Relevantes Gesetz: Abgabenordnung (AO) §§ 122, 347, 355, 361; Finanzgerichtsordnung (FGO) §§ 40, 47, 142; Postrechtsmodernisierungsgesetz (Geltung ab 1.1.2025)

Häufige Fragen

Wann gilt es — einspruch gegen den steuerbescheid?

Sie erhalten einen Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- oder anderen Steuerbescheid, den Sie für fehlerhaft halten.Das Finanzamt hat Ausgaben oder Werbungskosten nicht anerkannt.Die Schätzung durch das Finanzamt erscheint Ihnen zu hoch.

Was soll ich tun, wenn ich einen Steuerbescheid erhalten habe, der nach meiner Einschätzung falsch ist?

Legen Sie fristgerecht Einspruch ein — innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (Bekanntgabe gilt als 3 Tage nach Aufgabe zur Post, § 122 Abs. 2 AO).Beantragen Sie gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung, wenn die Nachzahlung Sie belastet.Begründen Sie den Einspruch so detailliert wie möglich — mit Belegen, Berechnungen und Verweisen auf Rechtsprechung.Prüfen Sie, ob ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater Sie vertreten kann.

Was sollten Sie NICHT tun — einspruch gegen den steuerbescheid?

Versäumen Sie nicht die Monatsfrist — sie ist eine Ausschlussfrist und kann nur in Ausnahmefällen wiedereinsetzt werden (§ 110 AO).Ignorieren Sie nicht die Möglichkeit einer Verböserung — ziehen Sie den Einspruch zurück, wenn sich eine Verschlechterung abzeichnet.Zahlen Sie die Steuer nicht vorschnell, ohne den Bescheid geprüft zu haben — Sie haben einen Monat Zeit.

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