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Durchsuchung von Personen und Sachen in Bremen

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Quelle: Grundgesetz (GG) Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung); Strafprozessordnung (StPO) §§ 102–110

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Eine Durchsuchung — besonders der eigenen Wohnung — gehört zu den massivsten Eingriffen, die der Staat in das Privatleben eines Bürgers vornehmen kann. Genau deswegen hat das Grundgesetz in Art. 13 die Unverletzlichkeit der Wohnung verankert und besonders strenge Hürden eingebaut, die die Strafprozessordnung dann konkretisiert.

  • Wohnungsdurchsuchung: Grundsätzlich nur mit richterlichem Beschluss (Art. 13 Abs. 2 GG). Die einzige Ausnahme ist Gefahr im Verzug — aber die Hürden dafür sind hoch und gelten nicht schon dann, wenn der Richter gerade nicht erreichbar ist (BVerfG, Beschluss vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00).
  • Durchsuchung einer Person: Zulässig bei Verdacht, dass Sie Beweismittel mit sich führen, oder bei Festnahme (§ 102 StPO).
  • Bei der Durchsuchung dürfen Sie Zeugen hinzuziehen — etwa Nachbarn oder Mitbewohner (§ 105 Abs. 2 StPO). Das schützt vor späteren Verfälschungen des Geschehens.
  • Die Beamten müssen den Durchsuchungsbeschluss vorzeigen und Ihnen eine Bescheinigung über beschlagnahmte Gegenstände aushändigen (§ 107 StPO). Bestehen Sie auf einer detaillierten Liste — was nicht protokolliert ist, gilt rechtlich als nicht beschlagnahmt.
  • Fahrzeugdurchsuchung: Das Auto ist nicht durch Art. 13 GG geschützt — der Schutz gilt nur für die Wohnung. Trotzdem ist die Polizei an die Eingriffsvoraussetzungen der StPO oder des Polizeirechts gebunden, also einen konkreten Verdacht oder eine Gefahr.

Wann gilt es?

  • Die Polizei will Ihre Wohnung, Ihren Körper oder Ihre Sachen durchsuchen.
  • Es besteht ein Anfangsverdacht einer Straftat oder ein richterlicher Beschluss liegt vor.
  • Bei einer Verkehrskontrolle verlangt die Polizei, Ihr Fahrzeug zu durchsuchen.

Was tun, wenn die Polizei Ihre Wohnung oder Ihr Fahrzeug durchsuchen will?

  • Verlangen Sie den richterlichen Beschluss und lesen Sie ihn sorgfältig — er muss den Durchsuchungsgegenstand und -zweck konkret benennen.
  • Widersprechen Sie der Durchsuchung ausdrücklich, wenn kein Beschluss vorliegt — sagen Sie: „Ich widerspreche der Durchsuchung.“
  • Bitten Sie einen Zeugen (Nachbar, Mitbewohner) bei der Durchsuchung anwesend zu sein.
  • Verlangen Sie ein Protokoll und eine Bescheinigung über beschlagnahmte Gegenstände.
  • Fechten Sie eine rechtswidrige Durchsuchung nachträglich beim Amtsgericht an (§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Behindern Sie die Durchsuchung nicht physisch — auch wenn sie rechtswidrig sein sollte, ist Widerstand strafbar (§ 113 StGB).
  • Vernichten Sie keine Beweismittel — das ist Strafvereitelung (§ 258 StGB).
  • Stimmen Sie einer Durchsuchung nicht leichtfertig zu — Ihre „freiwillige“ Zustimmung macht die Durchsuchung ohne Beschluss rechtmäßig.
Bremen Landesrecht

Wie sich Bremen vom Bundesrecht unterscheidet

Die Regelungen zur Identitätsfeststellung und Durchsuchung in Bremen ergeben sich aus dem Bremischen Polizeigesetz (BremPolG). Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Bremen restriktivere Befugnisse für anlassunabhängige Kontrollen.

Identitätsfeststellung

Die Polizei Bremen darf die Identität einer Person feststellen, wenn dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr erforderlich ist oder die Person sich an einem Ort aufhält, an dem erfahrungsgemäß Straftäter verkehren (§ 11 BremPolG). Bremen hat keine ausgewiesenen ‚gefährlichen Orte' im gleichen Umfang wie Hamburg oder Berlin.

Bodycams

Die Polizei Bremen setzt Bodycams (Körperkameras) ein. Die Aufnahmen dürfen zur Dokumentation polizeilicher Maßnahmen und zum Schutz der Beamten verwendet werden. Es gelten strenge Löschfristen: Aufnahmen, die nicht für ein Verfahren benötigt werden, müssen nach spätestens 28 Tagen gelöscht werden.

  • Eine Wohnungsdurchsuchung ist in Bremen nur mit richterlichem Beschluss zulässig (Art. 13 GG). Bei Gefahr im Verzug darf die Polizei ohne richterlichen Beschluss durchsuchen — die richterliche Bestätigung muss dann unverzüglich nachgeholt werden.
  • Betroffene haben das Recht, einen Zeugen zur Durchsuchung hinzuzuziehen.
  • Die Durchsuchung muss sich auf den im Beschluss genannten Zweck beschränken — Zufallsfunde dürfen gesichert, aber nur unter engen Voraussetzungen verwertet werden.

Weitere Schritte in Bremen

Widerspruch gegen polizeiliche Maßnahmen kann beim Verwaltungsgericht Bremen erhoben werden. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) debattiert regelmäßig über die Ausweitung polizeilicher Befugnisse. Bürger können sich an den Petitionsausschuss wenden.

Relevantes Gesetz: Bremisches Polizeigesetz (BremPolG), §§ 11, 21–23; Art. 13 GG; Strafprozessordnung (StPO), §§ 102–110

Häufige Fragen

Wann gilt es — durchsuchung von personen und sachen?

Die Polizei will Ihre Wohnung, Ihren Körper oder Ihre Sachen durchsuchen.Es besteht ein Anfangsverdacht einer Straftat oder ein richterlicher Beschluss liegt vor.Bei einer Verkehrskontrolle verlangt die Polizei, Ihr Fahrzeug zu durchsuchen.

Was soll ich tun, wenn die Polizei ohne Beschluss meine Wohnung durchsuchen möchte?

Verlangen Sie den richterlichen Beschluss und lesen Sie ihn sorgfältig — er muss den Durchsuchungsgegenstand und -zweck konkret benennen.Widersprechen Sie der Durchsuchung ausdrücklich, wenn kein Beschluss vorliegt — sagen Sie: „Ich widerspreche der Durchsuchung.“Bitten Sie einen Zeugen (Nachbar, Mitbewohner) bei der Durchsuchung anwesend zu sein.Verlangen Sie ein Protokoll und eine Bescheinigung über beschlagnahmte Gegenstände.Fechten Sie eine rechtswidrige Durchsuchung nachträglich beim Amtsgericht an (§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO).

Was sollten Sie NICHT tun — durchsuchung von personen und sachen?

Behindern Sie die Durchsuchung nicht physisch — auch wenn sie rechtswidrig sein sollte, ist Widerstand strafbar (§ 113 StGB).Vernichten Sie keine Beweismittel — das ist Strafvereitelung (§ 258 StGB).Stimmen Sie einer Durchsuchung nicht leichtfertig zu — Ihre „freiwillige“ Zustimmung macht die Durchsuchung ohne Beschluss rechtmäßig.

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