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Festnahme und Polizeigewahrsam in Mecklenburg-Vorpommern

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Quelle: Grundgesetz (GG) Art. 104; Strafprozessordnung (StPO) §§ 112–128; § 127 (vorläufige Festnahme)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Eine Festnahme greift fundamental in die persönliche Freiheit ein — eines der höchsten Rechtsgüter überhaupt. Das Grundgesetz hat aus den dunklen Erfahrungen der NS-Zeit konsequent strenge Schutzvorschriften gezogen, und die Strafprozessordnung bricht sie auf konkrete Verfahrensregeln herunter.

  • Vorläufige Festnahme: Die Polizei darf Sie ohne Haftbefehl festnehmen, wenn Sie auf frischer Tat betroffen werden oder Fluchtgefahr besteht (§ 127 StPO). Auch jeder Bürger darf in diesem Fall — etwa nach einem Diebstahl — vorläufig festnehmen, bis die Polizei eintrifft.
  • Haftbefehl: Für eine längere Inhaftierung braucht es einen richterlichen Haftbefehl (Art. 104 Abs. 2 GG). Niemand sitzt in Deutschland länger als notwendig ohne richterliche Anordnung in Haft.
  • Richtervorführung: Spätestens am Tag nach der Festnahme müssen Sie einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG) — der dann über Haftfortdauer oder Freilassung entscheidet.
  • Belehrungspflicht: Die Beamten müssen Ihnen unverzüglich die Gründe der Festnahme nennen sowie Ihre Rechte erklären — Schweigerecht, Recht auf Anwalt, Recht auf Benachrichtigung einer Vertrauensperson (Art. 104 Abs. 3 GG, § 114b StPO).
  • Recht auf einen Anwalt: Ab dem Moment der Festnahme können Sie einen Verteidiger kontaktieren (§ 137 StPO) — und das sollten Sie auch tun. Nichts machen, nichts sagen, bis der Anwalt da ist.

Wann gilt es?

  • Sie werden von der Polizei festgenommen — unabhängig davon, ob auf frischer Tat oder aufgrund eines Haftbefehls.
  • Sie werden in polizeilichen Gewahrsam genommen (z. B. Ausnüchterung, Gefahrenabwehr).
  • Auch bei einer Ingewahrsamnahme nach Polizeirecht gelten die richterlichen Vorführungsfristen.

Was tun, wenn Sie von der Polizei festgenommen werden?

  • Fragen Sie nach dem Grund der Festnahme — die Polizei ist verpflichtet, Ihnen diesen mitzuteilen.
  • Verlangen Sie sofort einen Anwalt — Sie haben das Recht, unverzüglich einen Verteidiger zu kontaktieren.
  • Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch — Sie müssen außer Ihren Personalien nichts sagen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO).
  • Verlangen Sie, dass ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson benachrichtigt wird (§ 114b Abs. 2 StPO).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand — Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist strafbar (§ 113 StGB).
  • Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt — alles, was Sie sagen, kann vor Gericht verwendet werden.
  • Unterschreiben Sie nichts, ohne den Inhalt verstanden zu haben und ohne anwaltliche Beratung.
Mecklenburg-Vorpommern Landesrecht

Wie sich Mecklenburg-Vorpommern vom Bundesrecht unterscheidet

In Mecklenburg-Vorpommern regelt das Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV (SOG MV) die polizeilichen Befugnisse zur Freiheitsentziehung. Die Polizei darf eine Person in Präventivgewahrsam (Ingewahrsamnahme) nehmen, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit unerlässlich ist (§55 SOG MV).

Der Gewahrsam bedarf einer richterlichen Entscheidung. Die Polizei muss unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, eine richterliche Bestätigung einholen. Ohne richterliche Anordnung muss die Person freigelassen werden. Der Präventivgewahrsam darf maximal 7 Tage dauern (§56 SOG MV) — eine Verlängerung darüber hinaus ist nur durch erneute richterliche Anordnung möglich.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern liegt MV mit 7 Tagen im mittleren Bereich. Bayern erlaubt bis zu 2 Monate Präventivgewahrsam, während andere Länder wie Berlin nur bis zu 4 Tage zulassen. Während des Gewahrsams hat die betroffene Person das Recht auf anwaltliche Vertretung, Benachrichtigung von Angehörigen und menschenwürdige Unterbringung.

Weitere Schritte in Mecklenburg-Vorpommern

Bei Ingewahrsamnahme: Verlangen Sie sofort einen Anwalt und bestehen Sie auf die richterliche Überprüfung. Notieren Sie Zeitpunkt und Grund der Maßnahme. Angehörige müssen unverzüglich benachrichtigt werden. Bei unrechtmäßigem Gewahrsam steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch nach §39 SOG MV zu. Kontaktieren Sie den Anwaltsnotdienst über die Rechtsanwaltskammer MV.

Relevantes Gesetz: Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG MV), §§55-56 — Ingewahrsamnahme und Höchstdauer; Art. 104 GG — Richterliche Entscheidung bei Freiheitsentziehung

Häufige Fragen

Wann gilt es — festnahme und polizeigewahrsam?

Sie werden von der Polizei festgenommen — unabhängig davon, ob auf frischer Tat oder aufgrund eines Haftbefehls.Sie werden in polizeilichen Gewahrsam genommen (z. B. Ausnüchterung, Gefahrenabwehr).Auch bei einer Ingewahrsamnahme nach Polizeirecht gelten die richterlichen Vorführungsfristen.

Was soll ich tun, wenn ich von der Polizei festgenommen werde?

Fragen Sie nach dem Grund der Festnahme — die Polizei ist verpflichtet, Ihnen diesen mitzuteilen.Verlangen Sie sofort einen Anwalt — Sie haben das Recht, unverzüglich einen Verteidiger zu kontaktieren.Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch — Sie müssen außer Ihren Personalien nichts sagen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO).Verlangen Sie, dass ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson benachrichtigt wird (§ 114b Abs. 2 StPO).

Was sollten Sie NICHT tun — festnahme und polizeigewahrsam?

Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand — Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist strafbar (§ 113 StGB).Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt — alles, was Sie sagen, kann vor Gericht verwendet werden.Unterschreiben Sie nichts, ohne den Inhalt verstanden zu haben und ohne anwaltliche Beratung.

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