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Festnahme und Polizeigewahrsam in Schleswig-Holstein

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Quelle: Grundgesetz (GG) Art. 104; Strafprozessordnung (StPO) §§ 112–128; § 127 (vorläufige Festnahme)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Eine Festnahme greift fundamental in die persönliche Freiheit ein — eines der höchsten Rechtsgüter überhaupt. Das Grundgesetz hat aus den dunklen Erfahrungen der NS-Zeit konsequent strenge Schutzvorschriften gezogen, und die Strafprozessordnung bricht sie auf konkrete Verfahrensregeln herunter.

  • Vorläufige Festnahme: Die Polizei darf Sie ohne Haftbefehl festnehmen, wenn Sie auf frischer Tat betroffen werden oder Fluchtgefahr besteht (§ 127 StPO). Auch jeder Bürger darf in diesem Fall — etwa nach einem Diebstahl — vorläufig festnehmen, bis die Polizei eintrifft.
  • Haftbefehl: Für eine längere Inhaftierung braucht es einen richterlichen Haftbefehl (Art. 104 Abs. 2 GG). Niemand sitzt in Deutschland länger als notwendig ohne richterliche Anordnung in Haft.
  • Richtervorführung: Spätestens am Tag nach der Festnahme müssen Sie einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG) — der dann über Haftfortdauer oder Freilassung entscheidet.
  • Belehrungspflicht: Die Beamten müssen Ihnen unverzüglich die Gründe der Festnahme nennen sowie Ihre Rechte erklären — Schweigerecht, Recht auf Anwalt, Recht auf Benachrichtigung einer Vertrauensperson (Art. 104 Abs. 3 GG, § 114b StPO).
  • Recht auf einen Anwalt: Ab dem Moment der Festnahme können Sie einen Verteidiger kontaktieren (§ 137 StPO) — und das sollten Sie auch tun. Nichts machen, nichts sagen, bis der Anwalt da ist.

Wann gilt es?

  • Sie werden von der Polizei festgenommen — unabhängig davon, ob auf frischer Tat oder aufgrund eines Haftbefehls.
  • Sie werden in polizeilichen Gewahrsam genommen (z. B. Ausnüchterung, Gefahrenabwehr).
  • Auch bei einer Ingewahrsamnahme nach Polizeirecht gelten die richterlichen Vorführungsfristen.

Was tun, wenn Sie von der Polizei festgenommen werden?

  • Fragen Sie nach dem Grund der Festnahme — die Polizei ist verpflichtet, Ihnen diesen mitzuteilen.
  • Verlangen Sie sofort einen Anwalt — Sie haben das Recht, unverzüglich einen Verteidiger zu kontaktieren.
  • Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch — Sie müssen außer Ihren Personalien nichts sagen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO).
  • Verlangen Sie, dass ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson benachrichtigt wird (§ 114b Abs. 2 StPO).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand — Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist strafbar (§ 113 StGB).
  • Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt — alles, was Sie sagen, kann vor Gericht verwendet werden.
  • Unterschreiben Sie nichts, ohne den Inhalt verstanden zu haben und ohne anwaltliche Beratung.
Schleswig-Holstein Landesrecht

Wie sich Schleswig-Holstein vom Bundesrecht unterscheidet

In Schleswig-Holstein ist das Polizeirecht nicht in einem eigenständigen Polizeigesetz geregelt, sondern als Teil des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG SH) — ein bundesweit einzigartiger Ansatz. Während alle anderen Bundesländer separate Polizeigesetze (z. B. BayPAG, NRW-PolG) haben, behandelt Schleswig-Holstein das Polizeirecht als Abschnitt des allgemeinen Verwaltungsrechts.

  • Präventivgewahrsam (§ 204 LVwG SH): Die Polizei darf eine Person zur Gefahrenabwehr in Gewahrsam nehmen. Die Höchstdauer beträgt 7 Tage und kann nur durch richterlichen Beschluss angeordnet werden. Im Vergleich: Bayern erlaubt bis zu 2 Monate (mit Verlängerung auf unbestimmte Zeit), Niedersachsen maximal 10 Tage. SH liegt damit im mittleren Bereich.
  • Richterliche Kontrolle: Jeder Gewahrsam muss unverzüglich — spätestens bis zum Ende des Tages nach der Festnahme — einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 2 GG, § 204 Abs. 2 LVwG SH). Ohne richterliche Bestätigung ist die Person sofort freizulassen.
  • Rechte bei Festnahme: Sofortige Belehrung über den Grund der Festnahme, Recht auf einen Anwalt und Benachrichtigung einer Vertrauensperson. Jede Festnahme muss protokolliert werden.

Dieser verwaltungsrechtliche Rahmen bedeutet in der Praxis, dass polizeiliche Maßnahmen in SH stets den allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen unterliegen — insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Übermaßverbot.

Weitere Schritte in Schleswig-Holstein

Verlangen Sie bei einer Festnahme sofort die Benennung der Rechtsgrundlage (§ des LVwG SH). Bestehen Sie auf richterliche Vorführung. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht oder das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht für Rechtsschutz gegen polizeiliche Maßnahmen.

Relevantes Gesetz: §§ 168–241 LVwG SH (Gefahrenabwehrrecht/Polizeirecht), § 204 LVwG SH (Gewahrsam), Art. 104 GG (richterliche Kontrolle bei Freiheitsentziehung)

Häufige Fragen

Wann gilt es — festnahme und polizeigewahrsam?

Sie werden von der Polizei festgenommen — unabhängig davon, ob auf frischer Tat oder aufgrund eines Haftbefehls.Sie werden in polizeilichen Gewahrsam genommen (z. B. Ausnüchterung, Gefahrenabwehr).Auch bei einer Ingewahrsamnahme nach Polizeirecht gelten die richterlichen Vorführungsfristen.

Was soll ich tun, wenn ich von der Polizei festgenommen werde?

Fragen Sie nach dem Grund der Festnahme — die Polizei ist verpflichtet, Ihnen diesen mitzuteilen.Verlangen Sie sofort einen Anwalt — Sie haben das Recht, unverzüglich einen Verteidiger zu kontaktieren.Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch — Sie müssen außer Ihren Personalien nichts sagen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO).Verlangen Sie, dass ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson benachrichtigt wird (§ 114b Abs. 2 StPO).

Was sollten Sie NICHT tun — festnahme und polizeigewahrsam?

Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand — Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist strafbar (§ 113 StGB).Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt — alles, was Sie sagen, kann vor Gericht verwendet werden.Unterschreiben Sie nichts, ohne den Inhalt verstanden zu haben und ohne anwaltliche Beratung.

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