Festnahme und Polizeigewahrsam in Niedersachsen

Quelle: Grundgesetz (GG) Art. 104; Strafprozessordnung (StPO) §§ 112–128; § 127 (vorläufige Festnahme)

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Bei einer Festnahme greifen strenge grundrechtliche Schutzvorschriften:

  • Vorläufige Festnahme: Die Polizei darf Sie ohne Haftbefehl festnehmen, wenn Sie auf frischer Tat betroffen werden oder Fluchtgefahr besteht (§ 127 StPO).
  • Haftbefehl: Für eine darüber hinausgehende Inhaftierung ist ein richterlicher Haftbefehl erforderlich (Art. 104 Abs. 2 GG).
  • Richtervorführung: Spätestens am Tag nach der Festnahme müssen Sie einem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 3 GG).
  • Belehrungspflicht: Sie müssen unverzüglich über die Gründe der Festnahme informiert werden (Art. 104 Abs. 3 GG, § 114b StPO).
  • Recht auf einen Anwalt: Sie haben ab der Festnahme das Recht, einen Verteidiger zu kontaktieren (§ 137 StPO).

Wann gilt es?

  • Sie werden von der Polizei festgenommen — unabhängig davon, ob auf frischer Tat oder aufgrund eines Haftbefehls.
  • Sie werden in polizeilichen Gewahrsam genommen (z. B. Ausnüchterung, Gefahrenabwehr).
  • Auch bei einer Ingewahrsamnahme nach Polizeirecht gelten die richterlichen Vorführungsfristen.

Was tun, wenn Sie von der Polizei festgenommen werden?

  • Fragen Sie nach dem Grund der Festnahme — die Polizei ist verpflichtet, Ihnen diesen mitzuteilen.
  • Verlangen Sie sofort einen Anwalt — Sie haben das Recht, unverzüglich einen Verteidiger zu kontaktieren.
  • Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch — Sie müssen außer Ihren Personalien nichts sagen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO).
  • Verlangen Sie, dass ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson benachrichtigt wird (§ 114b Abs. 2 StPO).

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand — Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist strafbar (§ 113 StGB).
  • Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt — alles, was Sie sagen, kann vor Gericht verwendet werden.
  • Unterschreiben Sie nichts, ohne den Inhalt verstanden zu haben und ohne anwaltliche Beratung.
Niedersachsen Landesrecht
NI

Wie sich Niedersachsen vom Bundesrecht unterscheidet

Die polizeiliche Ingewahrsamnahme in Niedersachsen richtet sich nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Im Vergleich zu anderen Bundesländern erlaubt Niedersachsen einen vergleichsweise langen Präventivgewahrsam.

Präventivgewahrsam nach § 18 NPOG

  • Die Polizei darf eine Person zur Gefahrenabwehr in Gewahrsam nehmen, wenn dies unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung einer Straftat zu verhindern.
  • Die Höchstdauer des Gewahrsams beträgt maximal 10 Tage — damit liegt Niedersachsen über dem Durchschnitt der meisten Bundesländer (üblich: 2–4 Tage), aber deutlich unter Bayern (bis zu 2 Monate).
  • Spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen muss eine richterliche Entscheidung über die Fortdauer vorliegen (Richtervorbehalt). Ohne richterliche Anordnung ist die Freilassung zwingend.
  • Der Betroffene hat das Recht, unverzüglich einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson zu benachrichtigen und einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Bei einer Festnahme auf strafrechtlicher Grundlage (§ 127 StPO — Jedermann-Festnahme, § 127 Abs. 2 StPO — vorläufige Festnahme durch die Polizei) gelten die bundeseinheitlichen Regeln der Strafprozessordnung. Die Vorführung vor den Richter muss spätestens am Tag nach der Ergreifung erfolgen (Art. 104 Abs. 3 GG).

Weitere Schritte in Niedersachsen

Bei rechtswidriger Ingewahrsamnahme kann beim Amtsgericht Hannover oder dem zuständigen örtlichen Amtsgericht eine Haftprüfung beantragt werden. Beschwerden über das Verhalten der Polizei können an die Polizeibeauftragte bzw. den Polizeibeauftragten des Landes Niedersachsen gerichtet werden. Der Anwaltsnotdienst der Rechtsanwaltskammer Celle ist rund um die Uhr erreichbar.

Relevantes Gesetz: Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG), §§ 17–19; Strafprozessordnung (StPO), §§ 112–130; Grundgesetz Art. 104

Häufige Fragen

Wann gilt esfestnahme und polizeigewahrsam?

Sie werden von der Polizei festgenommen — unabhängig davon, ob auf frischer Tat oder aufgrund eines Haftbefehls.Sie werden in polizeilichen Gewahrsam genommen (z. B. Ausnüchterung, Gefahrenabwehr).Auch bei einer Ingewahrsamnahme nach Polizeirecht gelten die richterlichen Vorführungsfristen.

Was soll ich tun, wenn ich von der Polizei festgenommen werde?

Fragen Sie nach dem Grund der Festnahme — die Polizei ist verpflichtet, Ihnen diesen mitzuteilen.Verlangen Sie sofort einen Anwalt — Sie haben das Recht, unverzüglich einen Verteidiger zu kontaktieren.Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch — Sie müssen außer Ihren Personalien nichts sagen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO).Verlangen Sie, dass ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson benachrichtigt wird (§ 114b Abs. 2 StPO).

Was sollten Sie NICHT tunfestnahme und polizeigewahrsam?

Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand — Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist strafbar (§ 113 StGB).Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt — alles, was Sie sagen, kann vor Gericht verwendet werden.Unterschreiben Sie nichts, ohne den Inhalt verstanden zu haben und ohne anwaltliche Beratung.

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