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Mietpreisbremse in Sachsen

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Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 556d–556g; Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015; Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse vom 17. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 163) — Verlängerung bis 31. Dezember 2029

In einfacher Sprache geschrieben, um allgemeines Verständnis zu fördern. Dies ist ein Bildungsangebot und keine Rechtsberatung. Basierend auf deutschem Bundesrecht (Grundgesetz, BGB, StGB, Sozialgesetzbücher und weiteren Bundesgesetzen). Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft. Unser redaktioneller Prozess

Deutsches Bundesrecht

Was ist dieses Recht?

Die Mietpreisbremse — 2015 eingeführt unter der Großen Koalition, ursprünglich befristet, mehrfach verlängert und durch das Bundesgesetz vom 17. Juli 2025 nun bis zum 31. Dezember 2029 in Kraft — soll explodierende Mieten in den Ballungsräumen bremsen. Sie ist politisch umstritten: Mietervereine halten sie für unverzichtbar, Eigentümerverbände für Investitionshindernis.

  • Grundregel: Bei einer Neuvermietung darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Bezugspunkt ist der lokale Mietspiegel, den die Stadt regelmäßig veröffentlicht.
  • Anwendungsgebiet: Gilt nur in Gebieten, die von der Landesregierung per Rechtsverordnung als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen sind — typisch München, Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln und viele andere Universitätsstädte.
  • Ausnahmen: Neubauten (erstmalige Nutzung nach dem 1. Oktober 2014), umfassend modernisierte Wohnungen und Wohnungen, deren Vormiete bereits über der Grenze lag. Diese Ausnahmen sind oft das Schlupfloch, durch das hohe Mieten weiter Bestand haben.
  • Auskunftspflicht: Der Vermieter muss von sich aus über Vormiete oder Ausnahmegrund informieren (§ 556g Abs. 1a BGB) — eine Pflicht, die viele schlicht ignorieren, was Ihre Position später stärkt.
  • Zu viel gezahlte Miete können Sie für die letzten 30 Monate vor Zugang der qualifizierten Rüge zurückfordern. Klingt technisch, ist aber bares Geld — bei einer monatlichen Überzahlung von 200 € sind das schnell mehrere Tausend Euro.

Wann gilt es?

  • Sie schließen einen neuen Mietvertrag in einem Gebiet mit Mietpreisbremse ab.
  • Die verlangte Miete erscheint Ihnen überhöht im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel).
  • Hinweis: Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Staffelmiete oder Indexmiete, die bereits im Vertrag vereinbart sind.

Was tun, wenn Ihre Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % übersteigt?

  • Prüfen Sie den Mietspiegel Ihrer Stadt — er zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete.
  • Senden Sie dem Vermieter eine qualifizierte Rüge (§ 556g Abs. 2 BGB) — darin beanstanden Sie die überhöhte Miete und nennen die Gründe.
  • Ab dem Zugang der Rüge können Sie die zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
  • Holen Sie sich Unterstützung beim Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht.

Was sollten Sie NICHT tun?

  • Kürzen Sie die Miete nicht eigenmächtig — zahlen Sie zunächst die vereinbarte Miete und machen Sie den Rückforderungsanspruch geltend.
  • Versäumen Sie nicht die Rüge — ohne qualifizierte Rüge können Sie zu viel gezahlte Miete nicht zurückverlangen.
  • Gehen Sie nicht davon aus, dass die Mietpreisbremse überall gilt — sie muss durch Landesverordnung aktiviert sein.
Sachsen Landesrecht

Wie sich Sachsen vom Bundesrecht unterscheidet

Sachsen hatte lange einen niedrigen Grunderwerbsteuersatz, hat ihn aber zum 1. Januar 2023 von 3,5 % auf 5,5 % angehoben. Damit liegt Sachsen im Mittelfeld; Bayern bleibt mit 3,5 % der niedrigste, NRW/Schleswig-Holstein/Brandenburg/Saarland erheben 6,5 % (Thüringen senkte auf 5,0 % zum 01.01.2024).

Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig

Die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt seit 2020 und beschränkt die Mietpreise in den als angespannte Wohnungsmärkte eingestuften Gebieten. Derzeit betrifft dies:

  • Dresden — Landeshauptstadt mit stark steigenden Mieten, insbesondere in der Neustadt und Friedrichstadt
  • Leipzig — seit Jahren eine der am schnellsten wachsenden Städte Deutschlands mit einem besonders dynamischen Wohnungsmarkt

Die Mietpreisbremse bedeutet: Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB in Verbindung mit der Landesverordnung). Ausnahmen bestehen für Neubauten (Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014) und umfassend modernisierte Wohnungen.

Wohnungsmarkt Leipzig

Leipzig galt lange als eine der günstigsten Großstädte Deutschlands. Durch den starken Zuzug — die Bevölkerung ist seit 2010 um über 100.000 Einwohner gewachsen — hat sich der Markt erheblich angespannt. Die Leerstandsquote ist von über 20 % im Jahr 2000 auf unter 3 % gefallen. Besonders in Connewitz, Plagwitz, Lindenau und der Südvorstadt sind die Mieten deutlich gestiegen.

Mieter können einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse rügen und zu viel gezahlte Miete zurückfordern (§ 556g BGB). Die Rüge muss in Textform erfolgen.

Weitere Schritte in Sachsen

Die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln Sie über den Mietspiegel der Stadt Dresden (dresden.de) oder den Mietspiegel der Stadt Leipzig (leipzig.de). Bei Streitigkeiten wenden Sie sich an den Mieterverein Dresden oder den Mieterverein Leipzig. Klagen auf Rückzahlung überhöhter Miete gehen an das zuständige Amtsgericht.

Relevantes Gesetz: §§ 556d–556g BGB; Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (SächsMietpreisbegrVO) vom 25. Juni 2020; Sächsisches Grunderwerbsteuergesetz — Steuersatz 5,5 % (seit 01.01.2023)

Häufige Fragen

Wann gilt es — mietpreisbremse?

Sie schließen einen neuen Mietvertrag in einem Gebiet mit Mietpreisbremse ab.Die verlangte Miete erscheint Ihnen überhöht im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel).Hinweis: Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Staffelmiete oder Indexmiete, die bereits im Vertrag vereinbart sind.

Was soll ich tun, wenn ich glaube, dass meine Miete die Mietpreisbremse verletzt?

Prüfen Sie den Mietspiegel Ihrer Stadt — er zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete.Senden Sie dem Vermieter eine qualifizierte Rüge (§ 556g Abs. 2 BGB) — darin beanstanden Sie die überhöhte Miete und nennen die Gründe.Ab dem Zugang der Rüge können Sie die zu viel gezahlte Miete zurückfordern.Holen Sie sich Unterstützung beim Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht.

Was sollten Sie NICHT tun — mietpreisbremse?

Kürzen Sie die Miete nicht eigenmächtig — zahlen Sie zunächst die vereinbarte Miete und machen Sie den Rückforderungsanspruch geltend.Versäumen Sie nicht die Rüge — ohne qualifizierte Rüge können Sie zu viel gezahlte Miete nicht zurückverlangen.Gehen Sie nicht davon aus, dass die Mietpreisbremse überall gilt — sie muss durch Landesverordnung aktiviert sein.

Mietpreisbremse in other states

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